Pressemitteilungen
1. Bayern startet Bundesratsinitiative für Bauern / Bundesregierung muss Kürzungen im Agrarsektor vollständig zurücknehmen / Bauern brauchen spürbare Entlastungen / Pläne der Bundesregierung bedrohen Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und Vitalität des ländlichen Raums
1. Bayern startet Bundesratsinitiative für Bauern / Bundesregierung muss Kürzungen im Agrarsektor vollständig zurücknehmen / Bauern brauchen spürbare Entlastungen / Pläne der Bundesregierung bedrohen Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und Vitalität des ländlichen Raums
Die Bayerische Staatsregierung steht bei den landesweiten Kundgebungen fest an der Seite der Bauern. Die friedlichen Proteste sind nach Überzeugung des Kabinetts nachvollziehbar und berechtigt. Die Belastungen der Landwirtschaft durch die Bundesregierung haben ein Maß erreicht, das nicht mehr hinnehmbar ist. Neben den zunehmend ausufernden bürokratischen Auflagen, fehlender Planungssicherheit vor allem in der Tierhaltung und den Änderungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik haben nun die Kürzungen des Bundes die bäuerlichen Betriebe in eine noch schwierigere Lage gebracht. Die Staatsregierung unterstützt die Forderungen der Landwirtschaft deshalb politisch mit einer Bundesratsinitiative. Mit dem Antrag im Bundesrat wird die Bundesregierung aufgefordert, die jüngsten Belastungen der landwirtschaftlichen Betriebe vollständig zurückzunehmen. Zudem werden wichtige Schritte zur zwingend notwendigen bürokratischen Entlastung der Branche angemahnt. Denn nur produktive und wirtschaftlich erfolgreiche Betriebe sind in der Lage, die aktuellen Herausforderungen in Zusammenhang mit dem Klimawandel, der Verbesserung des Ressourcen- und Biodiversitätsschutzes und der Forderung nach mehr Tierwohl zu stemmen und gleichzeitig die vielfältigen gesellschaftlichen Leistungen für Klima-, Natur- und Ressourcenschutz, für den Erhalt der Kulturlandschaft, für sauberes Wasser und die Versorgung mit hochwertigen heimischen Lebensmitteln zu erbringen.
Zur Entlastung der Betriebe fordert die Entschließung den Bund insbesondere dazu auf, die Streichung der Agrardieselrückerstattung, die Kürzungen in der Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie die bereits im Jahr 2022 erfolgte Verringerung des Bundeszuschusses zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung zurückzunehmen. Die Kürzungen beim Agrardiesel würden nach Überzeugung der Staatsregierung zu einer deutlichen Wettbewerbsverzerrung in Europa zu Lasten der deutschen Landwirtschaft führen. Allein für die bayerischen Bauern würde das Mehrkosten in Höhe von 92 Millionen Euro bedeuten. Dabei gibt es derzeit keine praktikablen Alternativen zum Einsatz von Diesel für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Die Kürzungen bei der Berufsgenossenschaft hatten bei vielen Betrieben Beitragssteigerungen von rund 20 Prozent zur Folge. Und die Kürzungen bei der GAK könnten einen Förderstopp für elementar wichtige und zentrale Maßnahmen in den ländlichen Räumen nach sich ziehen. Auch der gebotene Waldumbau könnte nicht in der dringend notwendigen Geschwindigkeit fortgeführt werden. Schließlich wäre auch das Erreichen des 30 Prozent-Ziels bis 2030 beim Ökologischen Landbau in der verbleibenden Zeit gefährdet.
Neben der Rücknahme der Kürzungen fordert die Staatsregierung erneut eine Flexibilisierung der Mittelverwendung in der GAK. Diese jahrelange Forderung der Länder soll es ermöglichen, nicht verausgabte Mittel unter den Ländern umzuschichten. Denn es kann nicht sein, dass der Bund seine Mittel für alle Länder kürzt, nur weil manche Länder nicht bereit oder in der Lage sind, die erforderliche Kofinanzierung mit Landesmitteln aufzubringen. Das bestraft das starke Engagement von Ländern wie Bayern, die sehr viel in ihren ländlichen Raum investieren, um ihn attraktiv zu halten.
2. Freistaat setzt sich für starke Bundeswehr ein / Staatsregierung bringt „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ auf den Weg / optimale Rahmenbedingungen für Bundeswehr, Soldatinnen und Soldaten sowie Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
Der andauernde Krieg Russlands in der Ukraine und die Drohungen Putins gegen den Westen machen deutlich: Deutschland braucht wieder eine starke Bundeswehr, die fähig ist, unser Land zu verteidigen. Gleichzeitig muss Deutschland seine Verpflichtungen im NATO-Bündnis erfüllen. Um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung wiederherzustellen, sind Änderungen in vielen Bereichen staatlichen Handelns notwendig.
Zuständig für die Umsetzung der sicherheitspolitischen Zeitenwende ist in erster Linie der Bund. Bayern setzt sich beim Bund seit vielen Jahren u.a. mit Initiativen im Bundesrat für eine langfristig verlässliche Finanzierung der Bundeswehr und für Planungssicherheit auch für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ein. Wo die Länder in eigener Zuständigkeit zur Stärkung der Bundeswehr und damit zum Schutz Deutschlands beitragen können, geht Bayern als erstes Bundesland voran. Dazu hat die Staatsregierung heute im ersten Durchgang den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern beschlossen.
Der Gesetzesentwurf enthält Änderungen in zahlreichen Bereichen des Landesrechts, um die Bundeswehr bei der Bewältigung der neuen Hauptaufgabe der Landes- und Bündnisverteidigung wieder zu stärken. Durch verbesserte Rahmenbedingungen und verringerte bürokratische Aufwände wird Bayern zudem noch attraktiver als Standort für die Bundeswehr und die verbündeten Streitkräfte sowie für die forschungsintensive Sicherheits- und Verteidigungsindustrie:
- Der Krieg in der Ukraine zeigt, wie wichtig z.B. modernste Flugabwehrsysteme und das Beherrschen disruptiver Technologien für den Schutz unserer Bevölkerung sind. Der Transfer von Know-how und die Ausbildung von Fachkräften durch die Hochschulen sind elementar dafür, dass sich unsere Demokratie gegen Bedrohungen von außen verteidigen kann. Deshalb wollen wir die Forschung zu Zwecken der Landes- und Bündnisverteidigung fördern, z.B. im Bereich KI, Robotik, Drohnen und Cyberwaffen. Dafür ist es essenziell, dass die Hochschulen mit den Einrichtungen der Bundeswehr zusammenarbeiten. Der Gesetzentwurf sieht deshalb ein Kooperationsgebot für die Hochschulen vor und, wenn es aus Gründen der nationalen Sicherheit erforderlich ist, auch eine Kooperationspflicht. Zugleich wird klarstellt, dass es an Bayerns Hochschulen auch künftig keine Zivilklauseln geben wird, die Forschung zu militärischen Zwecken verbieten. Mit diesen Regelungen werden die Bundeswehr und auch Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – die industrielle Basis unserer Verteidigung und Sicherheit – gestärkt.
- Die Bundeswehr gehört in die Mitte unserer Gesellschaft und muss auch im schulischen Bereich unter bestimmten Rahmenbedingungen sichtbar sein. Im Bereich der politischen Bildung sollen alle staatlichen Schulen mit den Jugendoffizieren sowie den „Blaulichtorganisationen“ zusammenarbeiten. Zudem sollen sie bei Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung ihre Ausbildungs-, Berufs- und Dienstmöglichkeiten vorstellen dürfen. Denn eine starke Bundeswehr braucht Nachwuchs. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Wiedereinführung der Wehrpflicht, sind Möglichkeiten der Information über Einsatzmöglichkeiten unverzichtbarer Baustein für die Personalgewinnung der Bundeswehr. Zugleich wird mit der Regelung klar unterschieden zwischen dem Zweck des Zugangs zu den Schulen. Eine Vermischung aus politischer Bildung und Anwerbung für den Dienst in der Bundeswehr wird es auch künftig nicht geben.
- Ein weiterer Schlüsselfaktor für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und auch für künftige Standortentscheidungen ist die militärische Infrastruktur. Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts ist diese Notwendigkeit immer weiter in den Hintergrund des öffentlichen Bewusstseins gerückt. Künftig soll Verteidigung bei der Landesplanung wieder „mitgedacht“ und stärker berücksichtigt werden. Dies ist eine strukturelle Voraussetzung dafür, dass die Bundeswehr die nötigen Einrichtungen für die Landes- und Bündnisverteidigung vorhalten und auch ihre „Drehscheibenfunktion“ im Herzen des europäischen Kontinents für die NATO erfüllen kann.
- Die militärische Infrastruktur in Deutschland erfordert Milliarden-Investitionen für moderne Kasernen, Depotstrukturen und Verwaltungseinheiten. Es gibt bundesweit einen Investitionsstau, der nur schwer aufzulösen ist. Bayern ist bereits Vorreiter mit Maßnahmen zur Beschleunigung des militärischen Bauens. Der Gesetzentwurf sieht nun zusätzlich den Abbau bürokratischer Hürden für das militärische Bauen vor. Bauvorhaben der Bundeswehr auf Militärgelände werden verfahrensfrei gestellt, und die Bundeswehr von örtlichen Bauvorschriften der Standortgemeinden freigestellt. Diese Entbürokratisierung und Deregulierung ermöglicht Wiederholungsplanungen und fördert serielles Bauen, was Kosten senken und Bauvorhaben beschleunigen wird. Außerdem werden so die Bauaufsichtsbehörden entlastet.
- Entlastet wird die Bundeswehr auch beim Denkmalschutz. Auf Militärgelände werden die Anforderungen herabgesetzt, damit die Gebäude von den Streitkräften flexibel und entsprechend des militärischen Bedarfs genutzt werden können. Der Gesetzentwurf schafft die Grundlage für ein kooperatives Zusammenwirken von Militär und Denkmalschutz, in dem die militärische Nutzbarkeit Vorrang erhält.
Das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr ist das erste Gesetz eines deutschen Landes zur Stärkung der Streitkräfte und der Landes- und Bündnisverteidigung. Die Staatsregierung setzt damit in ihrem eigenen Wirkungsbereich die sicherheitspolitische Zeitenwende um und setzt ein klares Signal der Unterstützung an die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.
3. Bürgerfreundlichem Ausbau des Schienengüterverkehrs im Münchner Osten / Staatsregierung für Prüfung einer Einhausung zwischen Trudering und Daglfing
Mit dem Neubau der Daglfinger und Truderinger Kurve sowie dem zweigleisigen Ausbau Trudering – Daglfing will die Deutsche Bahn (DB) zusätzliche direkte Verbindungen für den Güterverkehr schaffen. Der Freistaat legt Wert auf eine möglichst bürgerfreundliche Umsetzung durch die Bahn. Die Staatsregierung hat sich deshalb bereits in der Vergangenheit für die Untersuchung von zwei Bürgervarianten ausgesprochen. Soweit dafür ein Grundstück freigemacht werden müsste, auf dem sich aktuell die Kfz-Verwahrstelle des Polizeipräsidiums München befindet, wird derzeit eine Verlagerung auf ein Ersatzgrundstück geprüft.
Nun hat die DB eine weitere Möglichkeit ins Spiel gebracht: Eine tunnelähnliche Einhausung einer Teilstrecke zwischen Trudering und Daglfing würde die unmittelbare Wohnbebauung nahezu vollständig vom Bahnlärm abschirmen. Damit wäre dem Hauptanliegen der Anwohnerinnen und Anwohner Rechnung getragen. Die Staatsregierung hat sich heute dafür ausgesprochen, dass die DB die vorgeschlagene Einhausung weiterverfolgt. Unbestrittenes Ziel bleibt, den bisherigen Planungen der DB eine den berechtigten Forderungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werdende Ausbauplanung entgegenzusetzen – entweder durch Umsetzung einer der Bürgervarianten oder durch eine Einhausung einer Teilstrecke zwischen Trudering und Daglfing.
Ministerialdirigent Martin Wunsch wird zum 1. Februar 2024 Amtschef im Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Er tritt damit die Nachfolge von Herrn Ministerialdirektor Stefan Graf an, welcher zeitgleich in den Ruhestand eintreten wird.
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Pressemitteilung Nr. 26 vom 23. Januar 2024( PDF 152.20 Kb)
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