Pressemitteilungen
1. Ministerrat bringt eigenes Ladenschlussgesetz für Bayern auf den Weg / Abbau bürokratischer Hürden / Sonn- und Feiertage bleiben geschützt
3. Freistaat stellt neue Bayerische Wasserstoffstrategie 2.0 vor
1. Ministerrat bringt eigenes Ladenschlussgesetz für Bayern auf den Weg / Abbau bürokratischer Hürden / Sonn- und Feiertage bleiben geschützt
Der Freistaat Bayern wird auf Beschluss des Ministerrates ein eigenes Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) erhalten. Damit wird der Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode umgesetzt, der weitere lange Einkaufsnächte und den durchgängigen Betrieb digitaler Kleinstsupermärkte als neue Form der Nahversorgung vorsieht. Das BayLadSchlG wird das Bundesladenschlussgesetz von 1956 ersetzen. Im Sinne der Deregulierung und Entbürokratisierung werden zudem überflüssige Regelungen aufgehoben und bürokratische Hindernisse abgebaut. Die Balance der verschiedenen Interessen und der wichtige Schutzgedanke des Ladenschlussrechts bleiben gewahrt.
Folgende Eckpunkte werden gesetzlich verankert:
– Die allgemeinen werktäglichen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werden beibehalten.
– Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist verfassungsrechtlich geschützt und wird nicht angetastet. Weiterhin erlaubt sind bis zu vier anlassbezogene verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage pro Jahr, welche durch die Gemeinden selbst festgesetzt werden.
– Städte und Gemeinden bekommen erstmals die Möglichkeit, pro Jahr bis zu acht längere anlasslose Einkaufsnächte von Montag bis Samstag bis 24 Uhr abzuhalten. Bislang war es maximal einmal jährlich im Kerngebiet einer Gemeinde aufgrund einer Trägerveranstaltung möglich. Es bedarf künftig keiner Genehmigung durch die Bezirksregierungen mehr.
– Durchgehender Betrieb digitaler Kleinstsupermärkte: Diese wurden bislang als reine Warenautomaten angesehen, fielen folglich nicht unter das Ladenschlussgesetz des Bundes und durften an Werktagen 24 Stunden öffnen, an Sonn- und Feiertagen eingeschränkt. Nach aktueller Rechtsprechung werden digitale Kleinstsupermärkte als Verkaufsstellen gewertet und unterliegen damit dem Ladenschlussgesetz des Bundes. Damit ein durchgehender Betrieb auch während der allgemeinen Ladenschlusszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen möglich ist, bedarf es im BayLadSchlG einer Ausnahme. An Sonn- und Feiertagen dürfen diese nun generell öffnen. Den zeitlichen Rahmen gibt die jeweilige Gemeinde vor. Eine Beschränkung des Sortiments digitaler Kleinstsupermärkte ist gegenüber dem üblichen Warenangebot von Supermärkten nicht vorgesehen. Die maximal zulässige Verkaufsflächengröße beträgt 150 Quadratmeter.
– Der Sonn- und Feiertagsverkauf in Tourismusorten an bis zu 40 Tagen im Jahr bleibt erhalten, sofern er auf ein bezirksbezogenes Warensortiment sowie touristisch relevante Warengruppen und Lebensmittel, die zum sofortigen Verzehr geeignet sind, beschränkt ist. In diese Kategorie fallen derzeit etwa 500 der 2.056 bayerischen Gemeinden. Durch konkretisierte Kriterien sollten künftig im Wesentlichen die bisherigen Ausflugs- und Wallfahrtsorte ihren Status beibehalten können. Das Verfahren zur Bestimmung der Ausflugs- und Wallfahrtsorte wird jedoch flexibilisiert.
– Verkauf an Verkehrsanlagen: Hinsichtlich der Öffnungszeiten werden Verkaufsstellen an Fernbusterminals den internationalen Verkehrsflughäfen und Personenbahnhöfen gleichgestellt. Sie sind bislang nicht gesondert im Gesetz erfasst.
2. Einführung flächendeckender Sprachstandserhebungen und verpflichtender Sprachförderung im Freistaat
Gute Deutschkenntnisse sind elementare Voraussetzung für den schulischen Erfolg und bilden die Grundlage für den zukünftigen Lebensweg. Wie im Rahmen der PISA-Offensive angekündigt, wird daher künftig bereits eineinhalb Jahre vor der Einschulung der Sprachstand aller bayerischen Kinder festgestellt. Im Falle sprachlicher Defizite ist der verpflichtende Besuch einer Kindertagesstätte mit einem Vorkurs Deutsch zur gezielten Förderung des Deutscherwerbs vorgesehen.
Das Bayerische Kultusministerium hat hierfür gemeinsam mit dem Sozialministerium, dem Innenministerium und unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums ein umfassendes Konzept entwickelt. Ziel ist es, mehr Verbindlichkeit und bessere Durchsetzungsmöglichkeiten zu schaffen, um alle Kinder zu erreichen und bestmöglich fördern zu können.
Die Feststellung des Sprachstands erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
1. Fest etablierter Sprachtest im vorletzten Kita-Jahr: Alle Kinder werden auf ihre Sprachkenntnisse getestet. Aus einem festgestellten Förderbedarf folgt die Verpflichtung zum Besuch einer Kita mit integriertem Vorkurs Deutsch.
2. Sprachscreening bei der Schulanmeldung: Kinder, die noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse und -fertigkeiten verfügen und noch keine Fördermaßnahme durchlaufen haben, werden von der Einschulung zurückgestellt und zum Besuch einer Kita mit einem integriertem Vorkurs Deutsch verpflichtet.
Die neu eingeführte Sprachstandserhebung bei den 4,5-Jährigen erfolgt durch die öffentlichen Grundschulen. Bei Erklärung einer staatlich geförderten Kita, dass kein erheblicher Sprachförderbedarf besteht, ist eine Teilnahme an der Sprachstandserhebung an der Grundschule nicht erforderlich. Das Bayerische Kultusministerium unterstützt die Schulen durch die zentrale Bereitstellung eines wissenschaftsbasierten Instruments sowie zusätzliche personelle Ressourcen.
Das neue Verfahren einer Sprachstandserhebung im vorletzten Kindergartenjahr wird erstmals für Kinder angewendet, die im September 2026 eingeschult werden sollen. Zu Beginn des Jahres 2025 erhalten die Eltern von der zuständigen Grundschule ein Schreiben mit allen wesentlichen Informationen.
3. Freistaat stellt neue Bayerische Wasserstoffstrategie 2.0 vor
Die neue „Bayerische Wasserstoffstrategie 2.0“ stellt die Ziele und Aktivitäten der Staatsregierung zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Bayern neu auf und löst die bisherige Strategie aus dem Jahr 2020 ab. Zentrale Ziele der Staatsregierung sind dabei angemessene und passgenaue Rahmenbedingungen für die gesamte Wasserstoffwirtschaft, diversifizierte Zugänge Bayerns zu den nationalen und internationalen Wasserstoffmärkten über die entsprechenden Wasserstoffleitungen, eine ergänzende verbrauchsnahe Wasserstoffproduktion vor Ort in Bayern sowie die Sicherstellung der Technologieführerschaft der bayerischen Unternehmen.
Entsprechend sind die Maßnahmen der Bayerischen Wasserstoffstrategie 2.0 ausgestaltet. Dazu gehört der Ausbau von Netzwerken und Kompetenzen wie die Fortführung des Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B) und des Wasserstoffbündnisses, der Fokus u.a. auf Wasserstoff im Energieforschungsprogramm, der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur und die Begleitung zentraler Leitungsvorhaben in Bayern sowie eine Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit, um den Import von Wasserstoff über die nötigen internationalen Wasserstoffkorridore zu ermöglichen. Nachdem auf Bundes- und EU-Ebene der energiepolitische und regulatorische Rahmen für Wasserstoff geschaffen wird, setzt sich die Staatsregierung dort zudem auch weiterhin für die bayerischen Interessen und Belange ein.
Bayern steht mit seinen umfassenden Kompetenzen im Bereich Wasserstoff gut da. Zu den wichtigen Akteuren, Projekten und Programmen gehören das Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B), 370 Akteure im Wasserstoffbündnis Bayern, 28 Wasserstoffvorhaben im Bayerischen Energieforschungsprogramm, die laufenden Förderprogramme zum Aufbau einer Basisinfrastruktur an Wasserstofftankstellen und Elektrolyseuren, fünf Großvorhaben mit IPCEI (Important Projects of Common European Interest) und das WTAZ (Wasserstoff Technologie-Anwenderzentrum Pfeffenhausen) sowie verschiedene Pilotprojekte und Modellregionen.
Die Bayerische Wasserstoffstrategie 2.0 ist die zweite von fünf Teilstrategien zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Energieplans Bayern 2040. Die Speicherstrategie liegt bereits vor, weitere Teilstrategien (Versorgungssicherheitsstrategie, Wärmestrategie und Erneuerbare-Energien-Strategie) folgen im Laufe dieses Jahres.
4. Niederbayern bekommt eigenes Verwaltungsgericht in Plattling / Staatsregierung startet Flächenmanagementverfahren
Der Ministerrat hat grünes Licht für ein Verwaltungsgericht für Niederbayern am Standort Plattling gegeben und ein Flächenmanagementverfahren für ein geeignetes Gebäude eingeleitet. Im Endausbau soll das neue Verwaltungsgericht sieben Kammern mit rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassen. Dafür wird eine Gebäudefläche von rund 2.000 Quadratmetern benötigt. Da staatliche Grundstücke in Plattling nicht zur Verfügung stehen, ist die Staatliche Immobiliengesellschaft IMBY mit der Suche nach einem geeigneten Miet-Objekt beauftragt worden. Je nach Angeboten soll das Gericht in einem Bestandsgebäude oder in einem Neubau angesiedelt werden, so dass 2028 der Gerichtsbetrieb aufgenommen werden kann. Das Verwaltungsgericht Plattling wird dann für alle ab diesem Zeitpunkt neu eingehenden Verfahren aus dem Regierungsbezirk Niederbayern örtlich zuständig sein. Das dafür benötigte Personal wächst entsprechend dem Bedarf schrittweise an.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. Juli 2024( PDF 105.51 Kb)
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