Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. Juni 2020
1. Bayern bereitet Regelbetrieb an Schulen unter Hygieneauflagen vor / Zusätzliche Betreuung und Förderung für Schülerinnen und Schüler in den Sommerferien und im Herbst 2020 / Digitalisierung an Schulen wird weiter ausgebaut
4. Bayern sorgt für zusätzlichen Vorrat an Impfstoff für die Grippesaison im Herbst
1. Bayern bereitet Regelbetrieb an Schulen unter Hygieneauflagen vor / Zusätzliche Betreuung und Förderung für Schülerinnen und Schüler in den Sommerferien und im Herbst 2020 / Digitalisierung an Schulen wird weiter ausgebaut
Bayern bereitet für das kommende Schuljahr 2020/2021 den Regelbetrieb unter Hygieneauflagen vor. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen ab 8. September wieder alle Schülerinnen und Schüler täglich im Präsenzunterricht unterrichtet werden. Oberste Priorität hat dabei weiterhin der Gesundheitsschutz der Schüler, Lehrkräfte und des schulischen Personals. Ziel des Konzepts ist, dass die bayerischen Schulen ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag auch im kommenden Schuljahr bestmöglich nachkommen können.
Voraussetzung für einen Regelbetrieb in Schulen unter Hygieneauflagen ist, dass sich das Infektionsgeschehen weiterhin positiv entwickelt und der derzeitige Mindestabstand von 1,5 Metern in den Klassenräumen sowie die damit verbundenen Klassenteilungen aufgehoben werden können. Die Hygieneauflagen werden vor Beginn des neuen Schuljahrs in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium in einem neuen Hygieneplan der aktuellen Situation angepasst. Basis hierfür ist der bestehende Hygieneplan, der neben allgemeinen Aspekten wie etwa regelmäßiges Händewaschen, Einhaltung der Husten- und Niesetikette auch Vorgaben zum Verhalten im Schulgebäude vorsieht.
Schülerinnen und Schüler sollen durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie fair behandelt werden. Mit verschiedenen pädagogischen Ansätzen werden daher für Schüler mit entsprechendem Unterstützungsbedarf sogenannte Brückenangebote im neuen Schuljahr 2020/2021 eingerichtet. Dazu gehören Angebote zur Betreuung und zusätzliche Förderangebote:
• Der Freistaat wird 2020 einmalig Fördermittel bereitstellen, um zusätzliche, freizeitpädagogisch orientierte Ferienangebote in den Sommerferien zu ermöglichen. Die Angebote werden sich vor allem an die Jahrgangsstufen 1 bis 6 richten. Durch das Angebot sollen auch Alleinerziehende und Eltern unterstützt werden, die ihren Jahresurlaub bereits vor den Sommerferien eingebracht haben.
• Schülerinnen und Schüler sollen einen guten Start in das neue Schuljahr haben. Dafür werden ab September bis Allerheiligen bzw. – je nach Schulart – bis Weihnachten spezielle Förderangebote an den Schulen eingerichtet. So sollen Schüler mit Lerndefiziten durch die Corona-Einschränkungen gezielt unterstützt werden. Die Angebote richten sich vor allem an diejenigen, die beispielsweise auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorgerückt sind, das Klassenziel der vorherigen Jahrgangsstufe nur knapp erreicht haben oder Lernstandsdefizite in bestimmten Fächern beziehungsweise Kompetenzbereichen aufweisen.
Bayern baut zudem die Digitalisierung an den Schulen weiter konsequent aus. Den Schulen steht auch im Herbst 2020 ein digitales Gesamtpaket zur Verfügung. Zentrale Bausteine sind die „mebis“-Plattform (Landesmedienzentrum Bayern) sowie ein ergänzendes Werkzeug zur onlinebasierten Kommunikation für die weiterführenden Schulen. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, auch zu Hause mit digitalen Medien zu lernen. Wer zu Hause keinen Zugang zu einem geeigneten digitalen Endgerät hat, soll dies bei der Schule befristet ausleihen können. Über das Sonderbudget Leihgeräte wurde hierfür ein eigenes Förderprogramm unter dem Dach des „DigitalPakt Schule“ 2019 bis 2024 aufgelegt.
2. Mehr Besuche in Altenheimen, Behinderteneinrichtungen und Krankenhäusern möglich / Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner durch individuelle Schutzkonzepte
Die Besuchsregelung für Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung sowie für Krankenhäuser und Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation wird erweitert. Ab 29. Juni können Einrichtungen dadurch deutlich mehr Besuche ermöglichen. Für Bewohnerinnen und Bewohner, ihre Angehörigen und Freunde bedeutet dies einen einem weiteren Schritt zu mehr Normalität. Gleichzeitig steht der Schutz der Gesundheit mit passgenauen Hygienekonzepten weiter an erster Stelle.
Das Coronavirus SARS-CoV-2 stellt für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Altenheimen sowie von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und die Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ein besonderes Risiko dar. Durch die Maßnahmen der Staatsregierung konnte das Ausbruchsgeschehen in diesen Einrichtungen deutlich zurückgedrängt werden. Gleichzeitig gilt es, sozialer Isolation und Vereinsamung entgegenzuwirken. Deshalb werden die derzeitigen Besuchsbeschränkungen durch einrichtungsindividuelle Schutz- und Hygienekonzepte ersetzt.
Die Einrichtungen werden dabei mit einem Rahmenkonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie durch die Gesundheitsämter unterstützt. Wesentliche Eckpunkte sind das Einhalten von Mindestabständen und Hygieneregeln, Berücksichtigung von Belangen der Bewohnerinnen und Bewohner bei Terminen, Registrierung und Aufklärung beim Betreten, bereichsbezogene Beschränkungen und Wege für Besucher, sowie ein Betretungsverbot beim Vorliegen von Krankheitssymptomen.
3. Hygienekonzept für Messe- und Kongressbetrieb beschlossen / Messen und Kongresse sollen bis September starten
Messen und Kongresse sind ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftsstandorts Bayern. Ein erfolgreicher Neustart des Messe- und Kongressbetriebs im Herbst kann als Marktplattform einen wertvollen Beitrag zur konjunkturellen Stabilisierung leisten und der bayerischen Wirtschaft neuen Schub geben. Die bayerischen Messen zeichnen sich grundsätzlich durch eine gute Infrastruktur aus, die höchste Hygienestandards gewährleistet und Kontaktverfolgungen sowie die Überwachung von Hygieneregeln ermöglicht. Vorbehaltlich einer anhaltend günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens will die Staatsregierung deshalb die Öffnung des Messe- und Kongressbetriebs in Bayern spätestens ab 1. September ermöglichen.
Bei der Wiederaufnahme des Messe- und Kongressbetriebs haben Gesundheit und Eindämmung der Pandemie weiterhin Priorität. Dafür hat der Ministerrat einen Rahmen für Schutz- und Hygienemaßnahmen aufgestellt als Richtschnur für die individuellen Schutz- und Hygienekonzepte der Veranstalter. Damit sollen Infektionsrisiken begrenzt und die Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionen sichergestellt werden.
4. Bayern sorgt für zusätzlichen Vorrat an Impfstoff für die Grippesaison im Herbst
Bayern wappnet sich frühzeitig für den Start der nächsten Grippesaison im Herbst. Die Staatsregierung bestellt beim Öffentlichen Gesundheitsdienst für Bayern rund eine halbe Million Impfdosen gegen die saisonale Influenza 2020/2021. Damit soll eine mögliche höhere Nachfrage im Herbst nach Grippeimpfstoff bedient werden können. Für die Beschaffung der zusätzlichen Impfstoffe steht ein Betrag von rund sechs Millionen Euro zur Verfügung.
Experten gehen davon aus, dass nach den Erfahrungen in der Corona-Pandemie das Interesse an einer Impfung gegen die saisonale Influenza in der kommenden Saison steigen dürfte. Die Grippeimpfung kann zudem helfen, im Herbst die Krankenhäuser vor Überlastung zu schützen, wenn sonst zahlreiche Influenza-Erkrankte mit Covid-19-Patienten einer möglichen zweiten Corona-Welle zusammentreffen würden.
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