Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. Mai 2023
1. Erbschaftsteuer in Länderhand – Bayern stellt Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht / Bund ignoriert Lebenswirklichkeit / Durchschnittliches Einfamilienhaus muss auch in Bayern steuerfrei vererbt werden können
1. Erbschaftsteuer in Länderhand – Bayern stellt Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht / Bund ignoriert Lebenswirklichkeit / Durchschnittliches Einfamilienhaus muss auch in Bayern steuerfrei vererbt werden können
Auch Menschen in Bayern sollen die Chance haben, ihr hart erarbeitetes Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben. Die Staatsregierung hat deshalb heute beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz einzureichen. Mit dem Antrag soll über eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Weg für eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge, Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer geöffnet werden. Ziel ist, dass sowohl das Eigenheim in Familienhand als auch viele Arbeitsplätze in mittelständischen Unternehmen gesichert werden. Das ist eine Frage der Fairness und der Steuergerechtigkeit.
Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer wurden seit 2008 nicht erhöht. Im Gegensatz dazu sind die Inflation sowie die Boden- und Immobilienpreise in den letzten Jahren massiv gestiegen. Trotzdem hat der Bundesgesetzgeber die Freibeträge bisher nicht angehoben. Das ist unfair und zugleich eine ständige Steuererhöhung, zumal das Jahressteuergesetz 2022 zu deutlich höheren Immobilienbewertungen und damit massiv gestiegener Erbschaft- und Schenkungsteuer führen wird.
Ein steuerfreies Erben von Einfamilienhäusern ist dadurch in vielen Teilen Bayerns schon seit längerer Zeit nicht mehr möglich. Viele Erben sind zum Verkauf gezwungen, das finanzielle Lebenswerk der Vorgängergeneration kann nicht erhalten werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundesgesetzgeber jedoch in einer Entscheidung aus dem Jahr 1995 verpflichtet, sich bei den Freibeträgen der Steuerklasse I – diese betreffen die engsten Familienangehörigen – an den Werten durchschnittlicher Einfamilienhäuser zu orientieren. Diese Vorgabe hat der Bundesgesetzgeber zwar mit der Erbschaftsteuerreform im Jahr 2008 berücksichtigt. Er hat seitdem aber nicht mehr auf die Entwicklung der Wertverhältnisse reagiert. Die Belastungswirkung der Erbschaftsteuer hat sich dadurch mittlerweile gravierend erhöht.
Hinzu kommt, dass sich der Wert bei Grundstücken in den letzten Jahren bundesweit sehr unterschiedlich entwickelt. Bayern als attraktiver Standort ist dabei von besonders hohen Preisen betroffen. Die aktuell geltenden bundeseinheitlichen Freibeträge und Steuersätze tragen diesen heterogenen Verhältnissen nicht Rechnung – landesrechtliche Regelungen könnten dies angesichts der unterschiedlichen Immobilienpreisentwicklung im Bundesgebiet deutlich besser. Die Forderung des Freistaats: Keine Steuer nach bundesweiten Einheitstarifen, wenn die Grundstückswerte sich so massiv unterscheiden! Die Länder sollten wesentliche Aspekte der Erbschaftsteuer selbst festlegen können. Schließlich fließt das Aufkommen aus der Erbschaftssteuer auch nur den Ländern zu.
Des Weiteren sind die Steuersätze zu hoch, die es insbesondere außerhalb der engen Kernfamilie erschweren, Vermögen etwa bei kinderlosen Ehen in der Familie zu halten (bei Vererbung an Neffen z.B. bis zu 43%). Auch das zwingt viele Erben zum Verkauf des finanziellen Lebenswerks ihrer Vorgänger. Das kann nicht Sinn einer Erbschaftsteuer sein und widerspricht dem grundrechtlichen Schutz der Familie.
Schließlich haben die Freibeträge und Steuersätze auch Auswirkungen bei Unternehmensnachfolgen. Wenn Unternehmen durch eine zu hohe Erbschaftsteuer Liquidität entzogen wird, können notwendige Investitionen zum Teil nicht getätigt werden und Arbeitsplätze werden gefährdet.
2. Bayern investiert kraftvoll in Hightech / Über eine Viertelmilliarde Euro für Mikroelektronik und Kommunikationstechnologie / Technologische Souveränität wird gestärkt
Bayern investiert kraftvoll in Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien. Der Ministerrat hat dafür heute bis zu 270 Mio. Euro an bayerischen Fördermitteln freigegeben, die in den kommenden sieben Jahren zur Hebelung von Bundesmitteln in erheblichem Umfang ausgezahlt werden sollen. Insgesamt wird die staatliche Förderung in 14 bayerische Projekte fließen. Die Zuschüsse lösen Investitionen von weit über 2 Milliarden Euro in Bayern aus. Der Freistaat stellt damit in einer geopolitisch unsicheren Zeit die Weichen, um Technologieführer zu bleiben und beugt der Abwanderung von Knowhow und Arbeitsplätzen ins Ausland vor.
Die Investitionen in Mikroelektronik- und Kommunikationstechnologien treffen auf ein bereits starkes Hightech-Ökosystem in Bayern. Gefördert wird beispielsweise die Entwicklung von noch leistungsfähigeren Halbleitern, wie sie etwa für das automatisierte Fahren gebraucht werden. Auch sollen die Potenziale der 6G Funktechnologie besser ausgeschöpft werden, um noch schnellere und zuverlässigere mobile Datenübertragung zu ermöglichen. Die regionale Verteilung der Fördergelder richtet sich danach, wo die im strengen Auswahlverfahren erfolgreichen Technologiefirmen beheimatet sind.
Die Förderungen erfolgen im Rahmen sogenannter „wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“ („Important Projects of Common European Interest“, IPCEI). Diese ermöglichen abweichend von den sehr strengen EU Vorschriften für staatliche Beihilfen eine gezielte Förderung in Bereichen, die von überragendem strategischem Interesse sind.
3. Staatsregierung beschließt „4-Punkte-Programm zur Verbesserung des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten in Bayern“
Die Pressefreiheit ist ein zentraler Bestandteil unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Übergriffe auf Medienschaffende sind ein Angriff auf die Demokratie. Der Schutz von Journalistinnen und Journalisten ist deshalb ein zentrales Anliegen der Staatsregierung. Dazu hat der Ministerrat heute ein 4-Punkte-Programm beschlossen, das mit gezielten Maßnahmen die Sicherheitslage für Medienschaffende noch weiter ausbauen und verbessern soll.
Das 4-Punkte-Programm ist das Ergebnis des gemeinsamen Projekts „Sicherheit für Journalistinnen und Journalisten“ von Medien.Bayern GmbH, Bayerischem Journalisten-Verband e. V. (BJV) und Bayerischem Innenministerium, gefördert durch die Staatskanzlei. Das Programm sieht unter anderem eine jährliche ausführliche Analyse der Straftaten gegen Medienschaffende vor. Unterstützt durch die Bayerische Medienförderung sollen Workshops zwischen Polizei und Medien intensiviert und Fort- und Ausbildungsmaßnahmen ausgebaut werden. Außerdem ist vorgesehen, die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen Polizei und Medienschaffenden unter anderem durch Austauschplattformen auf Ebene der Polizeipräsidien zu intensivieren.
Der Schutz von Journalistinnen und Journalisten bei Versammlungen und anderen Anlässen ist essenziell für eine freie Berichterstattung. Die Polizei ist deshalb gefordert, durch einzelfallbezogene Schutzmaßnahmen mögliche Gefahren für Medienvertreter abzuwehren. Hierfür erstellt sie auch anlassbezogene Gefährdungsbewertungen und gibt Verhaltenshinweise, um Gefahrensituationen auf Seiten der Medienschaffenden noch besser einschätzen zu können. Auch bei einer bislang niedrigen Anzahl angezeigter Gewaltstraftaten gegen Medienschaffende gilt es frühzeitig und konsequent zu handeln, um einem weiteren Anstieg Zahl der Straftaten gezielt entgegenzuwirken und die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Journalistinnen und Journalisten zu stärken.
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Pressemitteilung Nr. 170 vom 23. Mai 2023( PDF 139.08 Kb)
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