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1. Staatsregierung beschließt Meilensteine für bestmögliche medizinische Versorgung / Stärkung kleiner Krankenhäuser im ländlichen Raum und Offensive für Spitzenmedizin / Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Bayern ist das Gesundheitsland / 3 Mrd. Euro in den nächsten 5 Jahren für Ausbau der Krankenhäuser in Bayern / Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Flächendeckende Versorgung durch zukunftsfeste Krankenhäuser / Anreize für Landärzte und Hebammen“ / Wissenschaftsministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle: „Neue Forschungseinrichtungen für die Hochleistungsmedizin“
1. Staatsregierung beschließt Meilensteine für bestmögliche medizinische Versorgung / Stärkung kleiner Krankenhäuser im ländlichen Raum und Offensive für Spitzenmedizin / Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Bayern ist das Gesundheitsland / 3 Mrd. Euro in den nächsten 5 Jahren für Ausbau der Krankenhäuser in Bayern / Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Flächendeckende Versorgung durch zukunftsfeste Krankenhäuser / Anreize für Landärzte und Hebammen“ / Wissenschaftsministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle: „Neue Forschungseinrichtungen für die Hochleistungsmedizin“
Der Ministerrat hat bei seiner Schwerpunktsitzung „Gesundheit und Pflege“ im Universitätsklinikum München-Großhadern Meilensteine für eine bestmögliche medizinische Versorgung beschlossen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Bayern ist das Gesundheitsland. Für die Staatsregierung bedeutet das: Den ländlichen Raum stärken und neue Spitzentechnik. Das heißt: gezielte Strukturförderung zur Zukunftssicherung für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum, Rekord-Investitionen in den Krankenhausbau, Schaffung neuer Einrichtungen für die Hochleistungsmedizin und gezielte Maßnahmen wie der Hebammen-Bonus. Alleine für den Krankenhausbau werden wir in der kommenden Legislaturperiode 3 Milliarden Euro aufbringen. Dazu haben wir bereits ab 2018 das jährliche Fördervolumen um 140 Mio. auf 643 Mio. Euro erhöht. Wir haben heute die Finanzierung von 26 neuen Baumaßnahmen in ganz Bayern mit einem Schwerpunkt im ländlichen Raum auf den Weg gebracht. Damit verbessern wir die medizinische Versorgung in allen Regierungsbezirken.“
Gesundheitsministerin Melanie Huml unterstrich: „Bayern leistet bei der Krankenhausfinanzierung deutlich mehr als andere Länder. Unser besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Versorgung der Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum. Mit unserem neuen Strukturförderprogramm unterstützen wir gezielt kleinere Kliniken auf dem Land und helfen ihnen dabei, zukunftsfeste Strukturen zu entwickeln.“ Huml ergänzte: „Im ländlichen Raum wollen wir außerdem mit Anreizen für Landärzte und Hebammen die ambulante medizinische Versorgung verbessern. Mit einer Landarztquote und einer neuen Landarztprämie wollen wir 1.000 Ärzte aufs Land bringen. Im Herbst startet unser Geburtshilfeförderprogramm. Ab 1. September können Hebammen in der Geburtshilfe den Hebammen-Bonus beantragen. Und ebenfalls im Herbst werde ich einen Runden Tisch veranstalten, um zu überlegen, wie wir die Versorgung von Schwangeren und Müttern weiter verbessern können.“
Wissenschaftsministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle: „Bayern ist mit seinen Universitätskliniken und vielen Forschungseinrichtungen schon heute ein Land der Spitzenmedizin. Mit Hochleistungseinrichtungen wie dem Forschungsinstitut für neue Immun- und Infektionskrankheiten in Regensburg (RCI), dem Bayerischen Krebsforschungszentrum, einem digitalen OP-Saal im Deutschen Herzzentrum München und einem Zentrum für Hochleistungssequenzierung von Genomen am Helmholtz Zentrum für Gesundheit und Umwelt (HMGU) in München-Neuherberg verbessern wir nochmals den Zugang der Menschen in Bayern zu absoluter Spitzenmedizin. Das verlängert Leben und verbessert Lebensqualität.“
A. Bayern will bestmögliche medizinische Versorgung der Menschen im ländlichen Raum sicherstellen / Ministerrat beschließt Strukturförderprogramm für kleine Krankenhäuser auf dem Land / Ministerrat will Landarztquote in Bayern zügig umsetzen / Bayern baut die Telemedizin weiter aus
Das bayerische Kabinett hat mit wichtigen Beschlüssen die medizinische Versorgung der Menschen insbesondere in den ländlichen Regionen gestärkt. Ziel ist, eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung für ganz Bayern zu sichern. Der ländliche Raum wird hier besonders unterstützt.
Förderprogramm zur Strukturverbesserung von Kliniken im ländlichen Raum
Mit dem heute vom Ministerrat beschlossenen Förderprogramm unterstützt die Staatsregierung die Landkreise bei ihrer Aufgabe, die stationäre Versorgung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Etliche kleine Krankenhäuser müssen aufgrund der demografischen Entwicklung ihre Strukturen neu ausrichten, um ihr Versorgungsangebot zukunftsfest auszugestalten. Dieser Prozess stellt die Landkreise vor große finanzielle Herausforderungen. Der Freistaat Bayern greift den betroffenen Landkreisen daher unter die Arme und übernimmt während der Umsetzung eines Umstrukturierungskonzepts künftig 85 Prozent der Summe, mit der ein Landkreis die Betriebskostendefizite betroffener Krankenhäuser für die Jahre 2019, 2020 und/oder 2021 ausgleicht. Die Förderung ist auf 1 Mio. Euro pro Jahr bzw. 2 Mio. Euro pro Jahr bei trägerübergreifender Kooperation gedeckelt. Diese finanzielle Unterstützung hilft dem Träger, die erforderlichen strukturellen Anpassungen zur Schaffung einer künftig tragfähigen Krankenhausstruktur vorzunehmen. Gesundheitsministerin Huml bringt hierzu zeitnah eine Förderrichtlinie zur Unterstützung von Strukturverbesserungen an Kliniken im ländlichen Raum auf den Weg.
Einführung einer Landarztquote in Bayern
Mit der Einführung einer Landarztquote in Bayern will die Staatsregierung die wohnortnahe hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum unterstützen. Mit der Landarztquote sollen bis zu fünf Prozent aller Medizinstudienplätze in Bayern für Studierende vorgehalten werden, die sich bereit erklären, später als Hausarzt in Regionen zu arbeiten, die bereits ärztlich unterversorgt sind oder von Unterversorgung bedroht sind. Mit besseren Chancen auf einen Medizinstudienplatz wird der Anreiz erhöht, sich für eine Niederlassung in der Fläche zu entscheiden. Gleichzeitig wird die Suche nach Nachfolgern für eine Landarztpraxis erleichtert. Gesundheitsministerin Melanie Huml und Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Marion Kiechle wurden beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Regelungen, etwa zu den Auswahlkriterien zu erarbeiten. Das Wissenschaftsministerium hat bereits die Stiftung für Hochschulzulassung gebeten, die erforderlichen Schritte zur Änderung der Vergabeverordnung einzuleiten, damit die Quote möglichst zum Wintersemester 2019/20 umgesetzt werden kann. Die Landarztquote ist ein wichtiger Teil eines Maßnahmenbündels im Rahmen des von Bund und Ländern im März 2017 beschlossenen „Masterplans Medizinstudium 2020“ zur Sicherung des ärztlichen Nachwuchses.
Ausbau der Telemedizin
Darüber hinaus ist die Telemedizin ein wichtiges Zukunftsthema zur medizinischen Versorgung des ländlichen Raumes. Damit kann der Zugang zu einem Arzt ohne weite Anfahrtswege ermöglicht werden. Das Gesundheitsministerium wird zusammen mit der Bayerischen Landesärztekammer im Herbst 2018 ein Fachforum mit dem Titel „Online Arzt“ zu den wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Fernbehandlung veranstalten. In Kürze soll zudem ein telemedizinisches Forschungsprojekt im südbayerischen „Digitalen Dorf“, dem Verbund Spiegelau-Frauenau, starten. Dabei werden medizinische Fachangestellte Hausärzte etwa bei Hausbesuchen zum Verbandswechsel oder bei Diabetesschulungen entlasten und über digitale Medien direkt mit den Ärzten kommunizieren. Auch die digitale Vernetzung von Intensivpflegediensten mit den Hausärzten vor Ort ist Teil des Projekts. Darüber wird außerdem eine digitale Anbindung der regionalen Krankenhäuser angestrebt. Das Projekt „Digitales Dorf – Medizin Digital zur Verbesserung der Versorgung auf dem Land“, kurz MeDiLand, hat eine Laufzeit von eineinhalb Jahren und soll mit bis zu 330.000 Euro vom Gesundheitsministerium gefördert werden.
B. Kräftiger Investitionsschub für bayerische Krankenhäuser / Kabinett beschließt neue Projekte für Krankenhausbauprogramme 2019 – 2022
Der Ministerrat hat am Dienstag den Startschuss für 26 neue Krankenhausbauvorhaben in Bayern mit Schwerpunkt im ländlichen Raum gegeben. So wird die qualitativ hochwertige flächendeckende stationäre Versorgung mit leistungsfähigen Kliniken weiter für die Zukunft gesichert. Die neuen Bauvorhaben verteilen sich auf alle sieben Regierungsbezirke. Herausragende Projekte sind die Baumaßnahmen am Klinikum Nürnberg – Betriebsstätte Süd (Fördersumme: 104,46 Mio. Euro), am Klinikum Main-Spessart Lohr am Main (Fördersumme: 99,28 Mio. Euro), am Klinikum Kulmbach (58,86 Mio. Euro), am Krankenhaus Landshut-Achdorf (Fördersumme: 35,38 Mio. Euro) und am Klinikum Neumarkt (19,84 Mio. Euro).
Bayern verfügt mit aktuell 414 zugelassenen Krankenhäusern über ein engmaschiges Netz einander ergänzender Versorgungsstandorte. In den letzten zehn Jahren wurden etwa 4,7 Milliarden Euro für Investitionen an bayerischen Kliniken ausbezahlt.
Das Kabinett hat in den Krankenhausbauprogrammen 2019-2022 folgende Bauvorhaben berücksichtigt:
Jahreskrankenhausbauprogramm 2019:
Oberbayern:
Kreisklinik Altötting (24,53 Mio. Euro), Klinikum Traunstein (17,11 Mio. Euro), Danuvius Klinik Pfaffenhofen (6,05 Mio. Euro), RoMed Klinik Bad Aibling (5,05 Mio. Euro).
Niederbayern:
Krankenhaus Landshut-Achdorf (35,38 Mio. Euro), Kreiskrankenhaus Rotthalmünster (21,98 Mio. Euro), Fachklinik Osterhofen (8,77 Mio. Euro).
Oberpfalz:
Klinikum Neumarkt (19,84 Mio. Euro).
Oberfranken:
Klinikum Kulmbach (58,86 Mio. Euro), Sana Klinikum Hof (26,24 Mio. Euro).
Mittelfranken:
Kreisklinik Roth (32,33 Mio. Euro), Klinik Bad Windsheim (13,85 Mio. Euro), Klinikum Nürnberg – Betriebsstätte Nord (6,35 Mio. Euro).
Unterfranken:
Missioklinik Würzburg (3,25 Mio. Euro), Tagesklinik für Psychiatrie Schweinfurt (3,18 Mio. Euro).
Schwaben:
Bezirkskrankenhaus Günzburg (30,20 Mio. Euro), Donau-Ries-Klinik Donauwörth (9,71 Mio. Euro), Kreisklinik Ottobeuren (4,64 Mio. Euro).
Jahreskrankenhausbauprogramm 2020:
Niederbayern:
Psychosomatische Fachklinik Simbach am Inn (7,01 Mio. Euro).
Mittelfranken:
Klinikum Altmühlfranken Weißenburg (41,35 Mio. Euro).
Unterfranken:
Klinikum Main-Spessart Lohr am Main (99,28 Mio. Euro).
Jahreskrankenhausbauprogramm 2021:
Oberbayern:
kbo-Kinderzentrum München (28,92 Mio. Euro).
Mittelfranken:
Klinikum Ansbach (23,35 Mio. Euro).
Jahreskrankenhausbauprogramm 2022:
Oberbayern:
Klinik Mühldorf am Inn (25,80 Mio. Euro), Klinik Eichstätt (23,01 Mio. Euro).
Mittelfranken:
Klinikum Nürnberg – Betriebsstätte Süd (104,46 Mio. Euro).
C) Offensive für Spitzenmedizin: Forschungsinstitut für Immun- und Infektionskrankheiten Regensburg (RCI) / Aufbau eines Bayerischen Krebsforschungszentrums / Digitaler Herz-OP im Deutschen Herzzentrum München / Einrichtung eines dezentralen Hochleistungssequenzierzentrums
Die Offensive für Spitzenmedizin, die Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seiner Regierungserklärung angekündigt hat, nimmt Gestalt an. Die medizinische Behandlung von erkrankten Bürgerinnen und Bürgern wird mit den neuen Einrichtungen entscheidend verbessert.
- Das Forschungsinstitut für neue Immun- und Infektionskrankheiten in Regensburg (RCI) soll ein außeruniversitäres Forschungsinstitut der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) werden, um so die nationale und internationale Bedeutung und Sichtbarkeit zu verbessern. Das stärkt die anwendungsorientierte Forschung und kommt den Patienten unmittelbar zugute. Noch in diesem Jahr wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts als künftiger Rechtsträger des RCI zur Vorbereitung der Aufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft gegründet. Der Aufnahmeantrag wird bis Herbst 2019 gestellt. Das RCI wurde 2010 an der Universität Regensburg gegründet, um Therapieansätze gegen Krebs, Infektionen, Autoimmunerkrankungen sowie für die Organ- und Stammzelltransplantation erfolgreich zu erforschen und zu entwickeln.
- Mit dem Bayerischen Krebsforschungszentrum als gemeinsamer Einrichtung der bayerischen Universitätsklinika und medizinischen Fakultäten soll der Fortschritt in der medizinischen Forschung schneller beim Patienten Anwendung finden. Umgekehrt sollen auch Erkenntnisse der Krankversorgung direkt in die Forschung einfließen. Ziel ist eine enge Verbindung von Grundlagenforschung, klinischer Forschung und Krankenversorgung. Dazu werden an den einzelnen Standorten und standortübergreifend die notwendige klinische Infrastruktur und ein vernetztes IT-Konzept aufgebaut sowie das Bayerische Krebsregister eingebunden. Patienten und ihre Angehörigen erhalten dann schnell und unentgeltlich über leicht zugängliche Anlaufstellen an den Universitätsklinika wissenschaftlich fundierte Informationen zu neuesten Therapieoptionen, der Teilnahme an klinischen Studien und innovativen Medikamenten. Das Bayerische Krebsforschungszentrum soll ab 2019 an den Start gehen.
- Mit der Entwicklung des weltweit modernsten digitalen OP-Saals setzt das Deutsche Herzzentrum München einen Meilenstein in der Spitzenmedizin und trägt zur Verbesserung von Herzoperationen in ganz Bayern bei. Kern des Operationssaales werden neue bildgebende Verfahren sein. Diese sind in der Lage Bilder aus unterschiedlichsten Quellen digital so zusammenzuführen und zu optimieren, dass die anatomischen Strukturen mit bisher nie erreichter Präzision in Echtzeit dargestellt werden. Der Projektstart ist für Anfang 2019 vorgesehen.
- Am Helmholtz Zentrum für Gesundheit und Umwelt (HMGU) in München – Neuherberg soll ein Zentrum für Hochleistungssequenzierung mit dezentralen Standorten in ganz Bayern angesiedelt werden. Die Sequenzierung des menschlichen Genoms ist eine zentrale Grundlage der Präzisionsmedizin. Sie ermöglicht eine bessere Früherkennung, Diagnose und Therapie von Krankheiten. Mit dem neuen Zentrum soll Bayern seine Stellung als führender Forschungsstandort der Präzisionsmedizin mit individueller Diagnostik und Therapie zum Nutzen der Patienten ausbauen. Das Zentrum soll 2019 starten.
D) Staatsregierung verstärkt Einsatz für flächendeckende Hebammenversorgung / Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Ab 1. September können Hebammen in der Geburtshilfe Bonus beantragen“ / Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Studie zeigt hohe Zufriedenheit mit Hebammen-Leistungen und wachsenden Bedarf / Runder Tisch im Herbst“
Die Staatsregierung verstärkt ihren Einsatz für eine flächendeckende Hebammenversorgung. Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Ab 1. September können Hebammen, die in der Geburtshilfe arbeiten, den Hebammen-Bonus von 1000 Euro pro Jahr beantragen. Er wird ab Oktober jährlich ausgezahlt. Damit verbessern wir auf unbürokratische Weise die Arbeitsbedingungen für Hebammen und schaffen einen finanziellen Anreiz, sich in der Geburtshilfe zu engagieren. Parallel zur Auszahlung des Hebammen-Bonus geht das ‚Zukunftsprogramm Geburtshilfe‘ an den Start, mit dem wir die Kommunen in Bayern dabei unterstützen, die wohnortnahe Geburtshilfe zu erhalten. Mir ist wichtig, dass alle Mütter in Bayern die Betreuung durch Hebammen bekommen, die sie brauchen.“
Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Mit dem Hebammen-Bonus setzt Bayern ein Zeichen, wie wichtig uns die Geburtshilfe ist. Ich freue mich, dass wir schon bald sowohl mit der Auszahlung des Hebammen-Bonus, als auch mit der Umsetzung des ‚Zukunftsprogramms Geburtshilfe‘ beginnen können. Wie sinnvoll diese Impulse sind, zeigt die Hebammen-Studie des Gesundheitsministeriums. Sie belegt die hohe Zufriedenheit von Müttern und Schwangeren mit der Qualität der Hebammenversorgung in Bayern. Zugleich zeigt sie aber, dass wir mehr Hebammen für die Geburtshilfe und die Wochenbettbetreuung gewinnen müssen. Damit wir eine flächendeckende Versorgung auch in Zukunft sicherstellen können, werde ich im Herbst einen ‚Runden Tisch‘ mit allen betroffenen Institutionen und Verbänden einberufen.“
Das Verfahren zur Vorbereitung der Auszahlung des Hebammen-Bonus liegt voll im Zeitplan. Derzeit wird die Richtlinie mit dem Bayerischen Finanzministerium und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof abgestimmt. Der Hebammenbonus in Höhe von 1.000 Euro soll dann ab Oktober künftig jährlich ausgezahlt werden. Die Staatsregierung unterstützt mit der Prämie alle Hebammen, die im Jahr 2017 freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig waren und mindestens vier Geburten betreut haben.
2. Ministerrat beschließt flächendeckende Früherkennung von Entwicklungsdefiziten / Bessere Förderung von Kindern durch erweiterte Schuleingangsuntersuchung / Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Jedes Kind in Bayern soll bestmögliche Entwicklungschancen bekommen“ / Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Große Zustimmung bei Eltern und Kinderärzten / gezielte Unterstützung durch Förder- und Therapiemaßnahmen“
Der Ministerrat hat eine landesweite Reform der Schuleingangsuntersuchung beschlossen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Wir wollen, dass jedes Kind in Bayern bestmögliche Entwicklungschancen bekommt. Mit der neuen Schuleingangsuntersuchung wollen wir frühzeitig den möglichen Förderbedarf zu erkennen. Damit helfen wir jedem Kind und sorgen zugleich auch für mehr Chancengerechtigkeit.“
Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Kinder sind unsere Zukunft und für jede Ärztin und jeden Arzt ganz besondere Patienten. Mit dem Pilotprojekt ‚Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter‘ (GESiK) haben wir neue Wege aufgezeigt, um die Früherkennung von Entwicklungsdefiziten zu verbessern. Die Resonanz war bei Kinderärzten wie auch den beteiligten Eltern sehr positiv. Ich freue mich, dass künftig alle Kinder in Bayern von der verbesserten Früherkennung profitieren können. Eltern erhalten damit künftig noch mehr Unterstützung dabei, die Entwicklung ihres Kindes einzuschätzen. Kinder bekommen – wo nötig – gezielte Unterstützung durch Förder- und Therapiemaßnahmen.“
Derzeit sind in Bayern alle Kinder verpflichtet, im Jahr vor Aufnahme in die 1. Klasse an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Im Mittelpunkt steht dabei bisher die Beurteilung der Schulfähigkeit. Künftig sind Kinder in Bayern ein Jahr früher bei der neu konzipierten Schuleingangsuntersuchung. Ziel der ab 2019 greifenden Reform ist es, mit modernen Testmethoden frühzeitig mögliche Entwicklungsdefizite festzustellen. Kinder mit einem auffälligen Ergebnis beim Entwicklungsscreening werden künftig schulärztlich untersucht und die Eltern ausführlich über mögliche Fördermaßnahmen beraten.
Die Reform greift moderne wissenschaftliche Erkenntnisse auf, wonach das Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechnen auf Entwicklungsprozessen beruht, die weit vor dem Schuleintritt beginnen und sowohl im familiären Umfeld als auch durch Spezialisten gefördert werden können. Das optimale Förderalter liegt nach heutigen Erkenntnissen im Alter von 4 und 5 Jahren, weshalb die Schuleingangsuntersuchung vorverlegt wurde. Sie umfasst künftig drei Teile: Standardisiertes Entwicklungsscreening am Gesundheitsamt; schulärztliche Untersuchung und ggf. Beratung über geeignete Förder- und Therapiemaßnahmen; ggf. weitere schulärztliche Untersuchung im Jahr vor der Einschulung.
3. Erstmalige Auszahlung des Landespflegegelds steht bevor / Bereits über 136.000 Anträge gestellt / Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Mit dem Landespflegegeld unterstützen wir Pflegebedürftige, die finanzielle Unterstützung am dringendsten benötigen“ / Pflegeministerin Melanie Huml: „Mehr Selbstbestimmung für pflegebedürftige Menschen in Bayern“
Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Die Pflege ist eine Frage der sozialen Sicherheit. Mit unserem Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr stärken wir die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen in Bayern und unterstützen sie schnell und unbürokratisch. Die bayernweite Resonanz ist mit bereits mehr als 136.000 Anträge überwältigend“. Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hatte dem Kabinett zur Umsetzung des Landespflegegelds berichtet. „Die erstmalige Auszahlung erfolgt bereits im September“, so Söder weiter. Staatsministerin Melanie Huml: „Mit dem Landespflegegeld bekommen Pflegebedürftige mehr finanziellen Spielraum. Die Pflegebedürftigen können selbst entscheiden, wofür sie das Geld verwenden – und ob sie mit dem Geld zum Beispiel pflegenden Angehörigen oder anderen Menschen, die sie in ihrem Alltag unterstützen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen.“
Das Landespflegegeld bekommen Pflegebedürftige, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens die Feststellung eines Pflegegrades 2 vorweisen. Es wird in Höhe von 1.000 Euro einmal jährlich, erstmalig im September 2018, ausgezahlt. Die Kosten für das neue Landespflegegeld werden bei geschätzt 360.000 Anspruchsberechtigten bei rund 400 Mio. Euro jährlich liegen.
Die Antragstellung ist auch online unter http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.pdf möglich. Dort sind zudem alle maßgeblichen Informationen zusammengestellt.
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Pressemitteilung-Nr.-176-vom-24.-Juli-2018( PDF 427.64 Kb)
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