Pressemitteilungen
1. Bericht zur aktuellen Migrationslage: Zugangszahlen im Asylbereich deutlich gesunken / Rückgang bei der Zahl unerlaubter Einreisen und der Schleuserkriminalität durch verstärkte Grenzkontrollen
3. Fortschreibung des Bayerischen Klimaschutzprogramms beschlossen
1. Bericht zur aktuellen Migrationslage: Zugangszahlen im Asylbereich deutlich gesunken / Rückgang bei der Zahl unerlaubter Einreisen und der Schleuserkriminalität durch verstärkte Grenzkontrollen
Im Jahr 2025 hat die Bundesregierung erfolgreich eine umfassende Wende in der Migrationspolitik eingeleitet und dabei Forderungen der Staatsregierung aufgegriffen, darunter die verstärkten Grenzkontrollen und Zurückweisungen, die Beendigung möglichst aller humanitären Aufnahmeprogramme, die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und die Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan.
Auch dank dieser Maßnahmen sind die Zugangszahlen im Asylbereich deutlich gesunken. Im Jahr 2025 kamen 13.865 Asylbewerber neu nach Bayern, ein Rückgang um rund 57 Prozent im Vergleich zu 2024 (31.895). Zugleich sind im letzten Jahr 3.649 Personen aus Bayern abgeschoben worden und 15.764 freiwillig ausgereist. 2025 haben somit mehr Flüchtlinge Bayern wieder verlassen als Asylbewerber im gleichen Zeitraum angekommen sind. Dieser Trend setzt sich im laufenden Jahr 2026 fort: Der Zugang an Asylsuchenden nach Bayern hat sich bis Ende März im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 4.393 auf 1.967 Asylbewerber mehr als halbiert. Durch diesen Rückgang hat sich auch die Unterbringungssituation in Bayern entspannt. Anfang April 2026 lag die Zahl der in Asylunterkünften untergebrachten Personen nur noch bei rund 119.900, was einem Rückgang von über 13 Prozent im Vergleich zum Jahresende 2024 (138.000) entspricht. Die Gesamtzahl der Unterkunftsplätze in Bayern soll bis Ende des Jahres um mindestens 20.000 reduziert werden.
Die verstärkten Grenzkontrollen haben zu einem deutlichen Rückgang bei der Zahl der unerlaubten Einreisen und der Schleuserkriminalität an den bayerischen Land- und Luftgrenzen geführt. Im vergangenen Jahr wurden durch die Bayerische Grenzpolizei 1.902 unerlaubte Einreisen festgestellt, ein Rückgang um über 20 Prozent im Vergleich zu 2024 (2.385). Im selben Zeitraum nahm auch die Zahl der Schleusungen von 160 Fällen in 2024 auf 105 Fälle in 2025 um rund 34 Prozent ab. Die Kontrollen tragen damit nachweislich zur Eindämmung der illegalen Migration bei und führen zu einem deutlichen Sicherheitsgewinn in Bayern.
Die bereits erreichten Erfolge unterstreichen, wie wichtig die Maßnahmen der Migrationswende sind. Nun gilt es, diese auf allen Ebenen – EU, Bund, Länder – weiter voranzutreiben, insbesondere durch die Fortsetzung der Binnengrenzkontrollen und die konsequente Umsetzung der ab 12. Juni 2026 geltenden Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
2. Neues Bayerisches Klimaschutzgesetz: Bayern will bei CO2-Ausstoß stets unter dem Bundesdurchschnitt bleiben / punktuelle Ergänzung der Regelungen zur Klimaanpassung
Der Ministerrat hat heute eine Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes beschlossen. Mit dieser Novelle werden insbesondere die Klimaziele Bayerns neu gefasst. Ausgangspunkt ist dabei, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes selbstverständlich auch in Bayern gilt und die bundesweit zu erreichenden Klimaziele vorgibt. Der Freistaat wird seinen Beitrag zur Erreichung dieser bundesdeutschen Ziele leisten, indem Bayern anstrebt, bei den Treibhausgasemissionen je Einwohner den bundesdeutschen Durchschnittswert stets zu unterschreiten.
Die Neuregelung bildet den Umstand ab, dass Klimaschutz insbesondere durch internationales, europäisches und nationales Recht geprägt wird. Viele entscheidende Stellschrauben – insbesondere in den für die Treibhausgasemissionen zentralen Bereichen Energieversorgung, Industrie, Verkehr und Landwirtschaft – liegen außerhalb des unmittelbaren Handlungsspielraums eines Bundeslandes. Für einen wirksamen Klimaschutz müssen deshalb alle staatlichen Ebenen auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten, gerade in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen.
Daneben werden im angepassten Bayerischen Klimaschutzgesetz zwingende bundesgesetzliche Vorgaben zur Klimaanpassung umgesetzt. Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz verpflichtet die Länder dazu, öffentliche Stellen zu bestimmen, die für die gesamte Landesfläche Klimaanpassungskonzepte aufstellen. Die Umsetzung dieser Vorgaben soll in Bayern so effizient wie möglich erfolgen. Dazu nutzt der Gesetzentwurf verschiedene Handlungsspielräume, die das Bundesrecht gewährt.
So soll zum einen die Landesfläche durch Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete von kreisfreien Gemeinden und Landkreisen abgedeckt werden. Zum anderen sollen die Klimaanpassungskonzepte in Bayern durch die Bezirksregierungen erstellt werden. Die Regierungen können sich bei der Erstellung der Konzepte externer Planungsbüros bedienen. Außerdem werden sie durch das Landesamt für Umwelt unterstützt. Auf diese Weise können die Regierungen entsprechende Vergaben bündeln, wodurch Synergieeffekte entstehen.
Das jeweilige Klimaanpassungskonzept wird von einem Maßnahmenkatalog begleitet, der Maßnahmen enthalten soll, um den Folgen des Klimawandels, wie zum Beispiel extreme Hitzelagen oder Dürre, zu begegnen. Die fertigen Konzepte begründen keine unmittelbare rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der darin genannten Anpassungsmaßnahmen. Über die Umsetzung jeder Maßnahme ist daher gesondert durch die dafür zuständige Stelle zu entscheiden. Die Konzepte sollen den kreisfreien Gemeinden und Landkreisen eine zusammenfassende Unterstützung bieten. Die kommunale Selbstverwaltung bleibt dadurch unangetastet. Soweit für Gebiete von kreisfreien Gemeinden oder Landkreisen bis zum 31. Dezember 2027 bereits auf freiwilliger Basis ein Klimaanpassungskonzept aufgestellt wurde, bedarf es keiner erneuten Aufstellung durch die Regierungen.
Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbändeanhörung und soll anschließend in den Bayerischen Landtag eingebracht werden.
3. Fortschreibung des Bayerischen Klimaschutzprogramms beschlossen
Der Ministerrat hat heute das neue Bayerische Klimaschutzprogramm beschlossen. Im Vordergrund stehen dabei vier zentrale Langfriststrategien: Energieplan 2040, ÖPNV-Strategie 2030, Klimaneutrale Staatsverwaltung sowie Klimaschutz durch Moorbodenschutz. Diese haben besondere Bedeutung für den Klimaschutz in Bayern und weisen die größten Treibhausgas-Einsparpotenziale auf. Daneben finden sich auch punktuelle Einzelmaßnahmen wieder, wie etwa Förderprogramme zum Aufbau und für den dauerhaften Erhalt klimastabiler, multifunktionaler Mischwälder, aber auch für Kommunen (z. B. Klimaschutz im Rahmen der Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung oder von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz).
Neben der Aufnahme neuer Maßnahmen wird das Programm mit der aktuellen Fortschreibung noch effizienter und übersichtlicher gestaltet. Dargestellt werden dabei sowohl Maßnahmen, denen eine Treibhausgas-Einsparung bereits zugerechnet werden kann, als auch mittelbare Klimaschutzmaßnahmen beispielsweise durch Forschung und Umweltbildung.
Das Klimaschutzprogramm besteht seit 2014 und wird fortlaufend angepasst, weiterentwickelt und nachgeschärft. Der Ausstoß an Treibhausgasen in Bayern konnte in den zurückliegenden Jahren bereits deutlich verringert werden. Die Treibhausgas-Emissionen je Einwohner und Jahr in Bayern betrugen 2024 rund 6,1 Tonnen. Der Freistaat liegt damit weiterhin deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von rund 7,8 Tonnen.
Die Neufassung des Klimaschutzprogramms wird im Internet veröffentlicht.
4. Entbürokratisierung in Bayern schreitet weiter voran: Ministerrat beschließt Maßnahmen für effizienteres Verwaltungshandeln
Der Ministerrat hat heute mit einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern weitere Maßnahmen für ein effizienteres Verwaltungshandeln beschlossen.
Im Grundsatz soll wieder verstärkt gelten: In den Fällen, in denen es möglich ist, dass die untere Verwaltungsebene selbständig entscheidet, soll sie auch selbständig entscheiden. Denn die gleichzeitige Befassung desselben Sachverhalts durch verschiedene Verwaltungsebenen ist nur selten notwendig, verschleiert Verantwortlichkeiten und verhindert zügige Entscheidungsprozesse. Konsequenterweise wird der federführenden Organisationseinheit auch ausdrücklich die Verantwortung für die Überwachung eines zeitgerechten Verfahrensabschlusses zugewiesen.
Auswärtstermine sollen von Behörden mit stärkerem Fokus auf Effizienz und schlanke Besetzung insbesondere ohne Doppel- oder Dreifachvertretungen durchgeführt werden. Als Orientierung gilt: Aus jeder Behörde nur ein Vertreter, und grundsätzlich möglichst nur die Vertretung durch die federführende, zumeist untere und ortsnächste Behörde.
Die beschlossenen Maßnahmen dienen dem zielgerichteten Einsatz der behördlichen Ressourcen und der Notwendigkeit einer schlanken, auf Effizienz ausgerichteten Verwaltung. Hierdurch sollen weitere Kapazitäten im Verwaltungsalltag für die Erfüllung der originären Kernaufgaben freigesetzt werden.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28. April 2026( PDF 205.72 Kb)
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