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Staatsregierung dankt Helferinnen und Helfern bei Hochwassersituation und gedenkt der Opfer / Soforthilfen für Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft beschlossen / Hilfen bei Existenzgefährdung aus Härtefonds
Seit dem Nachmittag des 31. Mai 2024 durchzieht eine Hochwasserkatastrophe den Freistaat Bayern. Beginnend bei den kleineren Donauzuflüssen in Schwaben fließen Flutwellen Richtung Donau und darin weiter durch Oberbayern, die Oberpfalz und Niederbayern. Insgesamt haben bislang 17 Landkreise und kreisfreie Städte den Katastrophenfall festgestellt. Rund 60.000 Einsatzkräfte stellen sich den Wassermassen entgegen, ca. 6.600 Personen wurden evakuiert. Bis jetzt sind in Bayern drei Todesopfer zu beklagen. Ihnen und ihren Angehörigen gilt Gedenken und Anteilnahme der Staatsregierung. Die Zahlen verdeutlichen das schiere Ausmaß der Katastrophe.
1. Die Bayerische Staatsregierung dankt allen Einsatzkräften aus Bayern und den anderen Bundesländern, der Polizei, den Hilfsorganisationen, Feuerwehren, dem THW und der Bundeswehr sowie den vielen spontanen Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz und für ihr herausragendes auch ehrenamtliches Engagement. Gemeinsam wird in enger Zusammenarbeit das Schlimmste verhindert.
2. Trotz aller Vorkehrungen kam es durch die langanhaltenden Regenfälle und die dadurch verursachten Überflutungen und Hochwasser in Bayern zu verheerenden Schäden. Die Staatsregierung lässt die Betroffenen nicht im Stich. Angesichts der enormen Schäden stellt sie zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden in einem ersten Schritt einen Finanzrahmen von bis zu 100 Mio. Euro bereit.
3. Die Staatsregierung unterstützt die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch folgende Soforthilfen:
- Für betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern stehen folgende Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung:
Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. - Soforthilfen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft:
Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien umgehend, auf dieser Grundlage spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten. Dabei gelten folgende Eckpunkte:
Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 % der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 % der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
Für den Bereich der Landwirtschaft wird das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor gewähren. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50% des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25% begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
4. Die Staatsregierung unterstützt selbstverständlich auch alle Bürger, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird.
5. Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. Soweit Schäden an bestimmten kommunalen Einrichtungen entstanden sind, kommt für die betroffenen Kommunen eine Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht.
6. Die Staatsregierung beauftragt das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, im Wege des Notbewilligungsrechts unter Einbindung des Bayerischen Landtages die notwendigen haushaltsmäßigen Voraussetzungen umgehend zu schaffen.
7. Der Freistaat erwartet, dass der Bund der vom Bundeskanzler zugesagten Solidarität Taten folgen lässt: Die Staatsregierung fordert den Bund insbesondere auf,
- sich hälftig an den Kosten des Soforthilfeprogramms des Freistaats zu beteiligen,
- sich für Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds einzusetzen
- und auf Erstattung von Auslagen von THW, Bundespolizei und Bundeswehr zu verzichten.
8. Angesichts der zunehmend häufiger auftretenden Großschadensereignisse und Naturkatastrophen empfiehlt die Staatsregierung allen Bürgerinnen und Bürgern erneut dringend, künftig zu ihrem eigenen Schutz entsprechend umfassende Versicherungen abzuschließen. Sie spricht sich für die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung aus.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 4. Juni 2024( PDF 103.64 Kb)
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