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1. Bayern startet Bundesratsinitiative für eine steuer- und wirtschaftspolitische Agenda 2030 für Deutschland
1. Bayern startet Bundesratsinitiative für eine steuer- und wirtschaftspolitische Agenda 2030 für Deutschland
Deutschland befindet sich in einer Wirtschaftskrise. Viele Probleme der deutschen Wirtschaft sind von der Bundespolitik hausgemacht. Die Bundesregierung geht in ihrem erst kürzlich veröffentlichten Jahreswirtschaftsbericht für das Jahr 2024 nur noch von einem realen Wirtschaftswachstum von 0,2 Prozent aus. Unter den wichtigsten Industrie- und Schwellenländern (G20) sind die Konjunkturaussichten nur in Argentinien schlechter. Aufgrund der großen Unsicherheiten und der hohen Energiepreise investieren viele Unternehmen im Inland kaum oder gar nicht mehr. Angesichts dieser immensen Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland erweisen sich die im Wachstumschancengesetz vorgesehenen Entlastungen der Wirtschaft als völlig unzureichend und letztlich nur als „Tropfen auf den heißen Stein“. Zur nachhaltigen Stärkung und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sind eine substanzielle Weiterentwicklung des Steuerrechts sowie eine zukunftsorientierte Energiepolitik dringend erforderlich.
Deshalb hat der Bayerische Ministerrat eine Bundesratsinitiative für eine steuer- und wirtschaftspolitische Agenda 2030 für Deutschland beschlossen:
1. Anpassung des Steuerrechts
Im internationalen Vergleich der Industrienationen zählt Deutschland zu den Ländern mit den höchsten Steuersätzen. Während andere Länder ihre Steuersysteme reformiert haben oder gerade reformieren, erhöht sich in Deutschland eher die Abgabenlast der Unternehmen, als dass dringend nötige Entlastungen beschlossen und umgesetzt werden. Damit verliert das Land international massiv an Attraktivität für ausländische Unternehmen. Es werden deutlich weniger Investitionen getätigt und Fachkräfte wandern ab.
Es bedarf deshalb endlich eines großen und wirkungsvollen Aufschlags, statt immer nur „Klein-Klein-Maßnahmen“. Um die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Standorts Deutschland effektiv zu steigern, hält die Staatsregierung folgende Reformen für dringend erforderlich:
- Senkung der Unternehmensteuerbelastung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent
- Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle – er hat sich zu einer „Unternehmensteuer-plus“ entwickelt
- Steuerliche Anreize für die Leistung von Überstunden und Mehrarbeit
- Dauerhafte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
- Einführung einer dauerhaften degressiven Gebäudeabschreibung zur Stabilisierung der privaten Investitionen im Wohnungsbau
- Vollständiger Erhalt der Agrardieselrückvergütung
- Einführung einer Steuerbefreiung für Biokraftstoffe, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden
- Anschlussregelung für die Ende 2022 ausgelaufene Tarifermäßigung bei der Einkommensteuer für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Schaffung der Möglichkeit einer Risikoausgleichsrücklage, damit Landwirte selbst steuerliche Rücklagen für schlechte Jahre bilden können
- Wiedereinführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsleistungen und Ausdehnung auf die Abgabe von Getränken
- Keine zusätzliche Bürokratie im Steuerrecht durch die rein ideologisch motivierte Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V
2. Zukunftsorientierte Energiepolitik
Bayern fordert entschlossenes Handeln des Bundes: Niedrige Energiepreise sind das A und O für eine starke Wirtschaft. Die Wirtschaft braucht verlässliche und allem voran konkurrenzfähige Energiepreise, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Daher fordert Bayern vom Bund, endlich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen:
Der Bund muss die Stromsteuer jetzt für alle auf das europäische Mindestmaß senken, nicht nur für das produzierende Gewerbe, sondern für die gesamte Wirtschaft und die privaten Verbraucher, und endlich einen echten Wirtschaftsstrompreis einführen, damit gerade auch die energieintensive Industrie in Bayern Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen erhält.
Weitere staatliche Preistreiber müssen geringgehalten werden. Auch bei den Netzentgelten ist der Bund gefordert, Entlastung zu schaffen.
Der Bund muss für ein verlässliches Energieangebot sorgen und alle verfügbaren Stromerzeugungstechnologien ideologiefrei und technologieoffen berücksichtigen. Das bedeutet auch, die bundesgesetzlichen Grundlagen zum Ausstieg aus der Kernenergie erneut auf den Prüfstand stellen.
2. Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf staatlichen Dächern und im Verkehrsbereich schreitet voran / 580 Anlagen in Betrieb, 748 in Planung / Pilotprojekte im Verkehrsbereich
Der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf geeigneten staatlichen Dächern schreitet mit großen Schritten voran, insbesondere dank der Sondermittel aus der Bayerischen Klimaschutzoffensive. Derzeit sind bereits auf 580 staatlichen Gebäuden PV-Anlagen installiert und in Betrieb. Zudem befinden sich 748 neue PV-Anlagen in Planung. Damit baut der Freistaat seine Vorbildfunktion weiter aus. Ziel ist es, bis 2025 auf allen geeigneten staatlichen Gebäuden PV-Anlagen zu errichten. Dafür stehen Zusatzmittel in Höhe von 125 Millionen Euro zur Verfügung.
Um die Stromerzeugung aus Photovoltaik bis 2030 zu verdreifachen, setzt die Staatsregierung neben den Dachflächen auch auf das Potenzial an Lärmschutzwänden und Straßenbegleitflächen entlang von Bundes- und Staatsstraßen. Eine Untersuchung hat ein theoretisches Photovoltaik-Potenzial von etwa 2,5 Terawattstunden pro Jahr ergeben. Damit könnten rund 700.000 Einfamilienhäuser versorgt werden. Das Verkehrsministerium wird die ermittelten Potenzialflächen demnächst auf der Solarflächenbörse des Energie-Atlas Bayern veröffentlichen.
Gleichzeitig laufen bereits mehrere Pilotprojekte respektive sind in Planung: Im Mai 2023 wurde an der Staatsstraße 2045 bei Waltershofen in Schwaben eine Lärmschutzwand mit integrierter PV-Anlage in Betrieb genommen. Für ein Pilotprojekt zur Überdachung eines 30 m langen Abschnitts der Staatsstraße 2584 mit PV-Modulen westlich des Flughafens München liegt der technische Entwurf vor, die Inbetriebnahme ist für Frühjahr 2025 geplant. Zudem laufen bei den Staatlichen Bauämtern aktuell zwölf Pilotprojekte zu PV-Anlagen, darunter sechs Maßnahmen zur Tunnelversorgung. Dabei wird der Solarstrom sowohl für die Straßeneinrichtungen genutzt als auch ins öffentliche Netz eingespeist.
3. Bayern beschließt Bundesratsinitiative zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes / Besserer Interessensausgleich zwischen Windenergie und Luftfahrt zur Stärkung des Windkraftausbaus
Der notwendige Ausbau der Windenergie an Land tritt immer stärker in Konkurrenz mit den Belangen des Luftverkehrs – sowohl des zivilen als auch des militärischen. Bayern möchte den Ausbau der Windenergie durch mehr Flexibilität im Luftverkehrsgesetz des Bundes beschleunigen. Der Ministerrat hat dazu heute eine Bundesratsinitiative beschlossen.
Bislang räumt das Gesetz den Belangen des Luftverkehrs pauschal den Vorrang ein. So können zum Beispiel Windräder mit einer Höhe von mehr als 100 Metern nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörden errichtet werden – was praktisch alle Windräder betrifft. Der Freistaat möchte mit seiner Bundesratsinitiative erreichen, dass die Genehmigungsfähigkeit einer Windenergieanlage künftig im Rahmen einer Abwägungsentscheidung getroffen wird. Dadurch könnte geprüft werden, ob die Sicherheit des Luftverkehrs auch durch zumutbare Anpassungen bei der Abwicklung des zivilen oder militärischen Luftverkehrs gewährleistet werden kann, wenn das Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien überwiegt. Die Entscheidung zum Bau des Windrades obliegt dann der zuständigen Immissionsschutzbehörde. Diese hat die Stellungnahme der jeweiligen Luftfahrtbehörde in die Entscheidung einzubeziehen, ist aber nicht an sie gebunden.
Mit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes sollen auch die teils langen Verfahrenszeiten der luftrechtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation verkürzt werden. Dazu wird vorgesehen, dass die Flugsicherungsorganisation, in der Praxis die Deutsche Flugsicherung GmbH, ihre Einschätzung spätestens zwei Monate nach Erhalt der erforderlichen Informationen mitzuteilen hat.
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Pressemitteilung Nr. 76 vom 05.03.2024( PDF 109.74 Kb)
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