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1. Verfassungsrechtliche Überprüfung des Gesetzes zur „Ehe für alle“ / Ministerrat berät über Ergebnisse der Gutachten von Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger und Prof. em. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen / Keine Klageerhebung
1. Verfassungsrechtliche Überprüfung des Gesetzes zur „Ehe für alle“ / Ministerrat berät über Ergebnisse der Gutachten von Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger und Prof. em. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen / Keine Klageerhebung
Das Kabinett hat heute über die Ergebnisse der Gutachter zur verfassungsrechtlichen Überprüfung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts („Ehe für alle“) beraten. Das Gesetz wirft komplexe rechtliche Fragen auf. Diesen Fragestellungen hat sich der Ministerrat mit dem gebührenden Respekt und der notwendigen Sorgfalt gewidmet. Zwei renommierte Experten haben die Fragen gründlich und umfassend geprüft, mit juristischem Tiefgang durchdrungen und hervorragend aufbereitet.
Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg, hat untersucht, wie das Gesetz verfassungsrechtlich zu bewerten ist. Prof. em. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen, Georg-August Universität Göttingen, hat daneben die internationale Rechtslage zur „Ehe für alle“ analysiert und im Einzelnen dargelegt.
Die zentralen Aussagen der Gutachten sind:
Die Gutachter haben also kein rechtlich zwingendes Argument gefunden, dass das Gesetz für die Ehe für alle gegen das Grundgesetz verstößt. Deshalb hat sich die Staatsregierung heute mehrheitlich nach sorgfältiger Beratung sowohl der verfassungsrechtlichen als auch der verfassungs- und gesellschaftspolitischen Aspekte gegen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Staatsregierung hält politisch an dem Leitbild der traditionellen Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau fest. Sie ist die Grundlage für Familien, in denen Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Gleichzeitig wird eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ausdrücklich abgelehnt. Die Staatsregierung hat von Anfang an deutlich gemacht, dass sich eine mögliche Klage nicht gegen gleichgeschlechtliche Lebenspartner richten würde, sondern ausschließlich zur Schaffung der notwendigen Rechtsklarheit durch Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen dienen sollte. Nach dem Ergebnis des Gutachtens ist diese Rechtsklarheit nun auch ohne Klage hergestellt. Hierfür war auch die juristische Feststellung der Gutachter wichtig, dass in Deutschland geschlossene Vielehen oder befristete Ehen unmöglich sind.
Das Gutachten von Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger ist abrufbar unter https://www.bayern.de/wp-content//uploads/2018/03/gutachten-ehe-fuer-alle-prof.-wollenschlaeger-1.pdf
Das Gutachten von Prof. em. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen ist abrufbar unter https://www.bayern.de/wp-content//uploads/2018/03/gutachten-ehe-fuer-alle-prof.-coester-waltjen.pdf
2. Staatsregierung unterstützt Kommunen bei Förderung stationsbasierter Carsharing-Angebote / Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann: „Carsharing in Bayern immer beliebter / Städte und Gemeinden bekommen mehr Freiheit, Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge zu schaffen / Wichtiger Schritt für Vernetzung der Verkehrsträger und umweltfreundliche Mobilität“
Der Freistaat wird die Kommunen beim unbürokratischen Ausbau von Carsharing-Angeboten unterstützen. Die Staatsregierung bereitet dazu ein Gesetzgebungsverfahren vor, das Bayerns Städten und Gemeinden in Zukunft mehr Planungsfreiheit geben wird, um im öffentlichen Raum Parkplätze für Carsharing-Autos auszuweisen. Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann: „Die Kommunen werden durch die geplante Neuregelung Rechtssicherheit erhalten und können dann selbst entscheiden, in welchem Umfang in ihrer Stadt oder Gemeinde Bedarf für Carsharing-Parkplätze ist. Gerade in Ballungsräumen können topmoderne Leihwägen das eigene Auto ersetzen und so den innerstädtischen Autoverkehr entlasten. Carsharing wird damit zu einem wichtigen Baustein der Reduzierung des Autoverkehrs in Ballungsräumen – und damit auch der Schadstoffbelastung.“
Herrmann verspricht sich von einer stärkeren Vernetzung verschiedener Verkehrsträger und -angebote zudem eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs: „Unsere Zielsetzung ist, den Menschen mit möglichst wenig Aufwand die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel je nach Bedarf zu ermöglichen: Also zum Beispiel mit dem Leihauto zum Bahnhof, mit dem Zug weiter und am Zielbahnhof mit dem Radl zum Zielort.“ Auf die Gemeinden werden durch die Neuregelung auch keine Folgekosten zukommen, betonte der Verkehrsminister, da sie von den Anbietern Gebühren für die exklusive Nutzung von Straßenflächen verlangen können. Somit ist eine Refinanzierung anfallender Kosten gesichert.
Carsharing ist in Bayern immer beliebter. Seit 2013 haben sich die Leihfahrzeuge der Anbieter in Bayern fast verdoppelt von 550 auf knapp 1.100 Autos. In gleicher Geschwindigkeit hat sich die Anzahl der Nutzer entwickelt. Gab es 2013 erst 13.600 Nutzer, so sind heute 25.400 Menschen bei Carsharing-Anbietern angemeldet. Bisher kann das sogenannte stationsbasierte Carsharing nach dem Carsharinggesetz des Bundes aus 2017 jedoch nur an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, wie beispielsweise dem Mittleren Ring in München, angeboten werden, nicht aber an Ortsdurchfahrten von Staatsstraßen und Kreisstraßen sowie an Gemeindestraßen.
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3. Wichtige Personalentscheidungen: Vladimir Jurowski wird Generalmusikdirektor der Bayerischen Staatsoper / Serge Dorny wird Intendant der Bayerischen Staatsoper / Präsident des neuen Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik wird Daniel Kleffel
Das Kabinett hat heute wichtige Personalentscheidungen getroffen. Neuer Generalmusikdirektor der Bayerischen Staatsoper soll ab 1. September 2021 Vladimir Jurowski werden. Die Amtszeit des derzeitigen Generalmusikdirektors Kirill Petrenko endet zum 31. August 2020, wobei er für die Spielzeit 2020 / 2021 noch als Gastdirigent verpflichtet werden konnte.
Serge Dorny soll ab 1. September 2021 Intendant der Bayerischen Staatsoper werden. Er tritt die Nachfolge von Nikolaus Bachler an, dessen Amtszeit zum 31. August 2021 enden wird.
Erster Präsident des neuen Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) wird zum 1. April 2018 Ministerialrat Daniel Kleffel aus dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wurde zum 1. Dezember 2017 gegründet.
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