Pressemitteilungen
1. Gesamtkonzept „Erinnerungskultur“: Umsetzung eines weiteren zentralen Vorhabens an der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg / KZ-Gedenkstätte Dachau – aktuelle Maßnahmen / Gesamtkonzept „Jüdisches Leben und Bekämpfung des Antisemitismus“
1. Gesamtkonzept „Erinnerungskultur“: Umsetzung eines weiteren zentralen Vorhabens an der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg / KZ-Gedenkstätte Dachau – aktuelle Maßnahmen / Gesamtkonzept „Jüdisches Leben und Bekämpfung des Antisemitismus“
Das Jahr 2025 steht auch in Bayern ganz im Zeichen des Gedenkens an das Kriegsende und die Befreiung von der Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten vor 80 Jahren. Der Freistaat Bayern bekennt sich zu seiner historischen Verantwortung und erinnert an die über sechs Millionen Jüdinnen und Juden sowie an die zahllosen Angehörigen von weiteren Opfergruppen, die in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten ermordet wurden.
Mit dem Gesamtkonzept „Jüdisches Leben und Bekämpfung des Antisemitismus“ sowie dem Gesamtkonzept „Erinnerungskultur“ hat die Bayerische Staatsregierung zwei weitreichende Maßnahmenpakete geschaffen, die sich einerseits mit Nachdruck für den Schutz aller Jüdinnen und Juden in Bayern einsetzen und andererseits dafür sorgen, dass Erinnerungskultur dauerhaft und nachhaltig im Freistaat verankert ist und stetig weiterentwickelt wird.
Ein lebendiges Erinnern braucht historische Orte: Der Erhalt und die Weiterentwicklung der zentralen bayerischen KZ-Gedenkstätten in Flossenbürg und Dachau sind wesentliche Bestandteile der dauerhaft verankerten Erinnerungskultur in Bayern. In Flossenbürg soll daher der Steinbruch des ehemaligen Konzentrationslagers sukzessive in das Eigentum der Stiftung Bayerische Gedenkstätten (StBG) zur Nutzung durch die KZ-Gedenkstätte übergehen. Als erste große Maßnahme wird das ehemalige Verwaltungsgebäude des SS-Steinbruchbetriebes ertüchtigt und als multifunktioneller Ort mit Ausstellungsflächen, Büro- und Kreativräumen gestaltet. In den Fokus rückt nun auch die sogenannte „Häftlingstreppe“: Sie wird nicht nur gesichert, sondern zukünftig auch in die Gedenk- und Vermittlungsarbeit einbezogen. Durch diese Maßnahmen wird das große Areal Schritt für Schritt für die Erinnerungsarbeit erschlossen.
Mit fast einer Million Gästen aus aller Welt bleibt die KZ-Gedenkstätte Dachau die meistbesuchte Gedenkstätte in Deutschland. Um das Bildungsangebot auch an diesem einzigartigen Ort des Erinnerns und Begegnens weiter auszubauen, wird der Freistaat gemeinsam mit dem Bund die beiden rekonstruierten Häftlingsbaracken auf dem Gelände umfassend neugestalten und als zeitgemäßes Zentrum für historisch-politische Bildung weiterentwickeln. Auch soll der euphemistisch so genannte „Kräutergarten“, in dem Häftlinge unter unmenschlichen Bedingungen Zwangsarbeit verrichten mussten, perspektivisch in die Gedenkstättenarbeit eingebunden werden.
Polinnen und Polen stellten im KZ Dachau die größte Opfergruppe dar. In Anerkennung daran steht der Freistaat Bayern in engem Kontakt mit der Republik Polen, um die Erinnerung an diese Verbrechen weiter zu vertiefen. Der Freistaat strebt darüber hinaus im Rahmen der Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts „Erinnerungskultur“ eine noch engere Kooperation mit seinen östlichen Nachbarn an, um gemeinsam mit Gedenkstätten in Polen und Litauen die erinnerungskulturelle Zusammenarbeit zu stärken und die nationalsozialistischen Verbrechen in Ostmitteleuropa noch intensiver in den Blick zu nehmen.
Die pädagogische Arbeit insbesondere an den zentralen KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg, aber auch an den Gedenkorten der ehemaligen KZ-Außenlager spielen vor allem auch für Bayerns Schulen eine große Rolle, um sich mit der menschenverachtenden Diktatur des Nationalsozialismus sowie der Verfolgung und systematischen Ermordung von Menschen auseinanderzusetzen. Es wird daher ein Konzept geschaffen, dass künftig jede Schülerin und jeder Schüler an jeder weiterführenden Schulart im Laufe der Schulzeit mindestens einmal eine KZ-Gedenkstätte oder vergleichbare Einrichtung der Erinnerungskultur besuchen wird.
Der Schutz jüdischen Lebens heute und in Zukunft ist für den Freistaat von entscheidender Bedeutung. Das neu eingerichtete Webportal, das unter www.juedisches.bayern.de einsehbar und in die Bereiche „Jüdisches Leben stärken“, „Bayerisch-Israelische Beziehungen vertiefen“ und „Antisemitismus stoppen“ gegliedert ist, gibt einen Überblick über die zahlreichen unterschiedlichen Maßnahmen, Initiativen und Projekte der Bayerischen Staatsregierung im Kampf gegen Antisemitismus und für die Stärkung jüdischen Lebens.
2. Bayerisches Zentrum für Tourismus (BZT) wird bis 2030 fortgeführt / erfolgreiche Arbeit im Bereich Tourismusforschung wird weiter ausgebaut / im Austausch mit Forschung, Wirtschaft und Politik werden praxisrelevante Konzepte für den Tourismus von morgen entwickelt
Bereits 2018 hat die Staatsregierung beschlossen, das Bayerische Zentrum für Tourismus e. V. (BZT) mit Sitz an der Hochschule Kempten einzurichten. Das BZT steht für eine enge Verzahnung der gesamten Tourismusbranche und hat sich seit seiner Einrichtung im Jahre 2019 als unabhängiger wissenschaftlicher Leuchtturm und Think Tank zur Weiterentwicklung des Bayerntourismus fest etabliert. In der sechsjährigen Projektlaufzeit hat der Freistaat das BZT mit rund 5,5 Millionen Euro gefördert. In dieser Zeit hat das Zentrum zahlreiche Forschungsprojekte angestoßen und relevante Konzepte für die Zukunft des Tourismus entwickelt. Die Förderung von Forschungsprojekten zu Zukunftsthemen im Tourismus durch das BZT ist europaweit einzigartig. Das BZT hat in den letzten Jahren 19 Forschungsprojekte mit jeweils 50.000 Euro mit einer Förderlaufzeit von jeweils 12 Monaten gefördert.
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Szenario-Prozesse angestoßen, um zukünftige Herausforderungen im Tourismus zu identifizieren. Besonders die Szenarien für den Wintertourismus 2050 haben dabei große Beachtung gefunden. Diese Erkenntnisse sind für die bayerischen Tourismusdestinationen von zentraler Bedeutung, um Strategien zu entwickeln, die auch bei veränderten klimatischen Bedingungen tragfähig sind.
Um die erfolgreiche Arbeit und das Alleinstellungsmerkmal verstetigen zu können, hält der Freistaat eine Förderung für weitere fünf Jahre bis Ende 2030 aus tourismuspolitischer Sicht für unverzichtbar. Das BZT soll in Zukunft noch deutlicher den Tourismus als Instrument der Gestaltung für heimische Räume betrachten. Die Staatsregierung leistet damit einen Beitrag zu einem noch nachhaltigeren, qualitativ hochwertigeren und wertschöpfenden Tourismus.
3. Erster Commercial Court in Bayern / Bayerische Staatsregierung wertet Justizstandort weiter auf / Start zum 1. Juni 2025 am Oberlandesgericht München
Die Stärkung des Standorts Bayern ist ein zentrales Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Mit dem Commercial Court wertet sie den Justizstandort weiter auf und erhöht die Attraktivität für große international und national tätige Unternehmen wie auch den Mittelstand. Der Ministerrat hat heute eine Verordnung beschlossen, die den Aufbau eines Commercial Court in der Landeshauptstadt München vorsieht. Ab dem 1. Juni 2025 werden dort bestimmte größere nationale und internationale Wirtschafsstreitigkeiten zentral verhandelt. Den Commercial Court bilden zwei spezialisierte Zivilsenate am Oberlandesgericht München, die auch für die Bezirke der Oberlandesgerichte Nürnberg und Bamberg zuständig sind. Die Verfahren können dort auf Wunsch in englischer Sprache geführt werden.
Bayern setzt mit dem Commercial Court das am 1. April 2025 in Kraft getretene Justizstandort-Stärkungsgesetz um. Es bietet den Ländern die Möglichkeit, einen oder mehrere Senate bei einem Oberlandesgericht oder einem Obersten Landesgericht als erstinstanzliche Gerichte für wirtschaftsrechtliche Verfahren einzurichten. Dies gilt für bestimmte zivilrechtliche Verfahren ab einem Streitwert von 500.000 Euro, wenn die Parteien die Zuständigkeit des Commercial Court vereinbaren. Die erfahrenen Richterinnen und Richter am Commercial Court sind zunächst für zwei Sachgebiete zuständig: Streitigkeiten in einer Lieferkette, also zwischen dem Hersteller eines Produkts und einem unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer oder zwischen den Zulieferern untereinander, sowie bestimmte Streitigkeiten zwischen einer Gesellschaft und Mitgliedern ihres Leitungsorgans oder Aufsichtsrats.
Mit dieser Spezialisierung stärkt der „Commercial Court“ die bereits jetzt effektive und qualitativ hochwertige Bearbeitung komplexer Verfahren noch weiter.
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Pressemitteilung Nr. 117 vom 6. Mai 2025( PDF 140.53 Kb)
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