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1. Sicherung der Energieversorgung an erster Stelle / Ausbau der Erneuerbaren verdoppeln / Hotspot-Management beim Stromleitungsausbau
1. Sicherung der Energieversorgung an erster Stelle / Ausbau der Erneuerbaren verdoppeln / Hotspot-Management beim Stromleitungsausbau
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird ergänzend gebeten, zeitnah ein Konzept vorzulegen, um mindestens 100 Windenergieanlagen im Bayerischen Staatswald zu initiieren.
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird zudem beauftragt zu prüfen, ob und auf welche Weise auch die bestehenden Einrichtungen in Bayern (z.B. Landesagentur für Energie und Klimaschutz) verstärkt zum Monitoring der Ziele eingesetzt werden können.
Am 1. September 2022 haben die Ferngasnetzbetreiber zudem den im Energiewirtschaftsgesetz vorgesehenen Bericht zur erstmaligen Erstellung eines Netzentwicklungsplans Wasserstoff vorgelegt. Darin enthalten sind konkrete Vorschläge zur rechtlichen Implementierung eines verbindlichen Netzentwicklungsplans Wasserstoff.
Der bedarfsgerechte Aus- bzw. Aufbau der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland und Europa hat für die Staatsregierung höchste Priorität. Es muss sichergestellt werden, dass Bayern sowohl bei Gas als auch Wasserstoff einen angemessenen Zugang sowohl zu den LNG-Terminals im Norden Deutschlands wie auch im Süden Europas (z.B. Italien, Kroatien) hat. Aus Sicht der Staatsregierung werden hier zentrale industriepolitische Weichenstellungen getroffen, die maßgebliche Auswirkungen auf die Entwicklungsperspektiven Bayerns haben.
Aufgrund dieser überragenden Bedeutung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur ist in diesen Prozessen eine angemessene Beteiligung von Bundestag und Bundesrat zu gewährleisten. Die Entwicklung der Gas- und Wasserstoffnetze darf nicht allein aus der Perspektive der Netzbetreiber erfolgen.
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird daher beauftragt, dem Ministerrat zeitnah zum Netzentwicklungsplan Gas 2022 und zum vorgelegten Wasserstoffbericht zu berichten und – sowohl mit Blick auf die Prozesse der Netzentwicklungsplanung sowie ggf. mit Blick auf Bayern zentrale Netzausbauvorhaben bzw. Leitungen – notwendige Forderungen Bayerns an den Bund und die EU vorzulegen. In dem Bericht sollen zudem die industriepolitischen Implikationen der aktuellen strukturellen Umbrüche der Energiemärkte analysiert und Vorschläge zur strategischen Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen in Bayern – zum Beispiel mit Blick auf die Ansiedlung zukunftsfähiger Industrien – entwickelt werden.
2. Baudenkmäler: Bayern will mit einer Bundesratsinitiative auch im Bereich der Denkmalpflege die Energiewende steuerlich unterstützen
Die Bayerische Staatsregierung hat eine Bundesratsinitiative zur steuerlichen Unterstützung der Energiewende beschlossen. Mit fünf steuerlichen Maßnahmen soll die Finanzierung energetischer Investitionen bei Baudenkmälern erleichtert werden. Die Nutzung erneuerbarer Energien im Denkmalbereich und hierfür notwendige Investitionen sollen durch eine schnellere steuerliche Berücksichtigung gezielt unterstützt werden:
Für die Sicherstellung einer zukunftsfähigen Energieversorgung müssen alle Bereiche miteinbezogen werden. Auch eine nachhaltige Energieversorgung von Baudenkmälern kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
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