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1. Beträchtliche europapolitische Erfolge Bayerns in den letzten fünf Jahren / Kommende Legislaturperiode braucht pragmatische Lösungen für Wohlstand, Sicherheit und Freiheit / Forderungen Bayerns in „Zehn Punkten für Europa“ zusammengefasst
1. Beträchtliche europapolitische Erfolge Bayerns in den letzten fünf Jahren / Kommende Legislaturperiode braucht pragmatische Lösungen für Wohlstand, Sicherheit und Freiheit / Forderungen Bayerns in „Zehn Punkten für Europa“ zusammengefasst
Am 9. Juni 2024 können die Bürgerinnen und Bürger in Bayern und Deutschland ein neues Europaparlament wählen. Diese Wahl ist eine Richtungswahl: Ein EU-Parlament der Extremisten und Europafeinde muss verhindert werden! Europa ist Freiheitsraum und gleichzeitig Schutzburg. Ein starker Zusammenhalt ist wichtig, um im globalen Wettbewerb zu bestehen.
Bayern ist fest in der Mitte Europas verankert. Bayern profitiert als sechstgrößte Volkswirtschaft der EU und als exportorientiertes Land enorm vom freien Handel und einem starken Europa: Jeden zweiten Export-Euro verdient sie durch den Handel mit EU-Partnern. Die Bayerische Staatsregierung steht ein für ein starkes, handlungsfähiges und bürgernahes Europa, das die großen gemeinsamen Aufgaben löst und Eigenständigkeit der Mitgliedstaaten und Regionen achtet.
Es gehört seit jeher zum Selbstverständnis der Bayerischen Staatsregierung, gegenüber Brüssel die Einhaltung dieser Grundsätze anzumahnen und sich konstruktiv in die Europäische Gesetzgebung einzubringen. In der nun ablaufenden Legislaturperiode hat die Staatsregierung beträchtliche Erfolge für bayerische Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger erzielt:
- Abmilderung der strengen Abgasnorm Euro 7.
- Praktikabler Regulierungs- und Rechtsrahmen für Wasserstoffinfrastrukturen.
- Keine übertriebene Sanierungspflichten für Immobilienbesitzer im Rahmen der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD).
- Kein Pestizidverbot für Landwirte.
- Kein überzogenes Naturschutzrecht zu Lasten der Landwirtschaft.
- Flexibilisierung der Bestandsregulierung bei großen Beutegreifern wie dem Wolf auf den Weg gebracht.
- Kein Zwang zu anlasslosen Gesundheitsprüfungen für ältere Autofahrer im Rahmen der EU-Führerschein-Richtlinie.
In der kommenden Legislaturperiode muss sich die EU auf ihre Stärken besinnen: Wohlstand sichern, Wettbewerbsfähigkeit stärken, Sicherheit und Freiheit garantieren und Ernährungssicherheit durch kluge Landwirtschaftspolitik gewährleisten. Hierfür sind unkomplizierte und pragmatische Lösungen gefragt. Um dies zu gewährleisten, fordert die Bayerische Staatsregierung die folgenden „Zehn Punkte für Europa“:
1. Jetzt einen „Economic Deal“
Der europäische Binnenmarkt ist Wohlstandsgarant Bayerns, es gilt ihn zu stärken und zu vertiefen. Europa muss seine traditionelle industrielle Stärke wieder ausspielen und die Wirtschaft vor Abwanderung von Unternehmen schützen. Wir fordern: Es braucht jetzt einen „Economic Deal“ der sich am Dreiklang „technologieoffen, wissenschaftsbasiert, innovationsgetrieben“ orientiert. So müssen moderne Verbrennungsmotoren für eFuels als Spitzentechnologie erhalten und das EU-Verbrennerverbot in seiner jetzigen Form wieder abgeschafft werden.
2. Ausreichend Energie zu angemessenen Preisen
Strom ist in Europa dreimal so teuer wie in den USA, für die Industrie doppelt so hoch. Die EU muss die Mitgliedstaaten bei Energiefragen unterstützen und koordinieren sowie die Hürden beim Ausbau Erneuerbarer Energien abbauen z.B. durch Entschlackung und Vereinfachung EU-bedingter Umweltverträglichkeitsprüfungen. Gleichzeitig brauchen wir eine Offenheit für unterschiedliche Energieträger. Wir fordern: An der einheitlichen deutschen Stromgebotszone darf nicht gerüttelt werden. Die Kernkraft muss als Energiequelle erhalten bleiben und gleichzeitig neue Technologien wie Wasserstoff oder die Kernfusion unterstützt und weiterentwickelt werden. Für die Kernfusion brauchen wir einen „Fusion Energy Act“, um die Forschung auf rechtssichere Beine zu stellen.
3. Neue Ideen für die Arbeitsmigration
Im Großteil der EU besteht ein eklatanter Fachkräftemangel. Wir fordern: Es braucht neue Ideen für eine gezielte Arbeitsmigration nach Europa. Bestehende EU-Initiativen wie ein EU-Talentpool und EU-Fachkräftepartnerschaften müssen zügig vorangebracht werden. Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse muss beschleunigt werden.
4. Unternehmerische Freiheit statt Dirigismus
Die EU ist mit über 30.000 Rechtsakten mittlerweile die größte rechtssetzende Einrichtung der Welt. Mehr als ein Drittel aller neu vom Bundestag beschlossenen Gesetze geht auf EU-Recht zurück, in den Bereichen Landwirtschaft, Wirtschaft und Umwelt sogar mehr als die Hälfte. Die von den europäischen Regelungen verursachte Bürokratie ist zu einem Standortnachteil geworden. Insbesondere für unseren Mittelstand ist dies eine Bedrohung. Wir fordern: Die EU muss ihre Regulierung zurückfahren und bestehende Belastungen deutlich abbauen, insbesondere die überbordenden Berichts-, Nachweis- und Statistikpflichten. „Vertrauen statt Misstrauen“ muss die Devise lauten. Für neue Gesetze muss gelten: „1 in – 2 out“ statt wie derzeit „5 in – 1 out“.
5. Ein Europa, das die Landwirtschaft wertschätzt
Die Bayerische Staatsregierung steht fest zur bäuerlich geprägten Land- und Forstwirtschaft. Sie sichert unsere Ernährung, stellt verlässlich heimische und nachhaltige Rohstoffe und Energien bereit und ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Die Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind hierfür eine wichtige Grundlage und müssen es bleiben. Gerade die kleinen Familienbetriebe sind jedoch von übertriebenen Berichts- und Nachweispflichten überfordert. Wir fordern: Eine Verwaltungsvereinfachung muss die neue Top-Priorität für die EU-Kommission sein. Die EU braucht einen Praxischeck bei Green Deal und GAP, d.h. weniger Vorgaben und „Klein-Klein“. Erzeugung und Naturschutz müssen stärker Hand in Hand gehen, das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm KULAP sollte eine Blaupause für die EU sein.
6. EU als Sicherheitsversprechen
Die EU muss selbst Verantwortung für ihre Sicherheit übernehmen. Sie kann sich nicht auf die hergebrachten Partner (insbesondere USA) verlassen. Eine starke gemeinsame europäische Unterstützung der Ukraine in ihrem Verteidigungskampf gegen Russland ist essenziell. Die innovative Rüstungsindustrie in Bayern leistet einen wichtigen Beitrag zur europäischen Sicherheit, die EU muss aber langfristig Planungssicherheit gewährleisten. Wir fordern: Keine Beeinträchtigung oder Benachteiligung der wehrtechnischen Industrie in Deutschland und Europa durch die EU-Taxonomie. Für die Verteidigungsbereitschaft Europas brauchen wir eine rasche Stärkung der praktischen militärischen Zusammenarbeit nationaler Streitkräfte z.B. mit einer eigenen Drohnen-Armee.
7. Rasche Umsetzung des neuen Gemeinsamen Asylsystems
Bayern tritt seit jeher für eine geordnete und menschliche Asyl- und Migrationspolitik ein. Trotz der historischen Einigung auf das Reformpaket zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem bleibt die Bewältigung von Flucht und Migration nach Europa eine große Herausforderung. Wir fordern: Eine rasche praktische Umsetzung des Reformpakets, z.B. durch den Bau der für Grenzverfahren nötigen Unterkünfte.
8. EU-Erweiterung: Fördern, fordern, Werte bewahren
Eine Erweiterung, insbesondere um die Ukraine, hätte weitreichende Folgen, die die EU fundamental verändern würde. Es darf daher keine Automatismen und Beitrittsgarantien geben. Wir fordern: Ohne Erfüllung aller Kriterien kann es keinen Beitritt geben. Die Westbalkanstaaten brauchen eine realistische Perspektive, sie gehören in die EU! Die EU muss bereit sein für die Ukraine, wenn die Ukraine bereit ist.
9. Stabile Finanzen
Die ab 2025 geltenden neuen EU-Fiskalregeln weichen den Stabilitäts- und Wachstumspakt auf. Nötig sind klare, verbindliche und durchsetzbare Regeln für alle Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission muss hier ihrer Kontrollpflicht nachkommen. Einen Blankoscheck für Mittelaufstockungen und für neue Finanzquellen für den EU-Haushalt lehnt Bayern ab. Motto muss sein, bewährte Aufgaben fortzuführen und neue Herausforderungen wie die Verteidigungsfähigkeit und Erweiterungsfragen zu meistern. Wir fordern: Ein klares Nein zu neuen EU-Schulden. Das Bargeld muss als Zahlungsmittel erhalten bleiben, ein digitaler Euro darf es nur ergänzen, nicht ersetzen. Eigene Steuern darf die EU auch weiterhin nicht erheben, die Kompetenz für Steuerregelungen muss bei den Mitgliedstaaten verbleiben.
10. Ein Europa lebendiger Regionen
Die Subsidiarität bleibt für uns Leitprinzip. Mehr Europa kann und darf es nur dort geben, wo Europa auch mehr kann. Regionen wie Bayern sind stark, sie können vieles besser vor Ort regeln. Dazu gehört auch die Verwaltung der Kohäsionsfonds, die auch in Zukunft angemessen ausgestattet sein müssen. Wir fordern: Es braucht eine Kontrollinstanz, die bei Kompetenzstreitigkeiten entscheidet. Die EU ist zu oft Schiedsrichter in eigener Sache. Das Instrument der Subsidiaritätsrüge läuft komplett ins Leere, das nötige Quorum ist viel zu hoch und muss zugunsten der Regionen und nationalen Parlamente herabgesenkt werden.
2. Bayern fordert vom Bund Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz / Ablehnung von Asylanträgen darf nicht folgenlos bleiben
Die Ablehnung des Asylantrags führt nach geltendem Recht zu keinen leistungsrechtlichen Konsequenzen. Ausreisepflichtige Asylbewerber erhalten vielmehr weiterhin Leistungen in voller Höhe. Dieses gleichbleibende, im Vergleich zum europäischen Ausland hohe Leistungsniveau führt zu Pull-Effekten. Der Freistaat fordert deshalb mit einer Bundesratsentschließung Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz. Der Bund muss die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um für Ausreisepflichtige effektive Anspruchseinschränkungen zu ermöglichen. Dazu sollen vier Gesetzesänderungen im Asylbewerberleistungsgesetz initiiert werden:
- Eine Einschränkung des Leistungsanspruchs für vollziehbar Ausreisepflichtige kommt aktuell nur in Betracht, wenn der Ausreisepflichtige trotz eines konkreten Ausreisetermins und einer tatsächlich bestehenden Ausreisemöglichkeit aus ausschließlich von ihm zu vertretenden Gründen nicht ausgereist ist. Zukünftig soll es für eine Anspruchseinschränkung ausreichend sein, wenn eine gesetzte Ausreisefrist nach Eintritt der Ausreisepflicht fruchtlos abgelaufen ist.
- Geringere Leistungen, wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, kommen aktuell nur in Betracht, wenn der vollziehbar Ausreisepflichtige – ob mit oder ohne Duldung – ausschließlich selbst die Ursache für das Scheitern seiner Abschiebung gesetzt hat (Monokausalität). Zukünftig soll die Leistungseinschränkung auch dann möglich sein, wenn der Ausreisepflichtige eines von mehreren Hindernissen für seine Abschiebung zu vertreten hat – es sei denn, es stehen unüberwindbare, nicht vom Ausreisepflichtigen zu vertretende Hindernisse entgegen.
- Viele Anspruchseinschränkungen entfallen momentan automatisch mit Erteilung einer Duldung, was derzeit rund 194.000 Inhabern einer Duldung in Deutschland zugutekommt, obwohl diese weiterhin ausreisepflichtig sind. Der Anwendungsbereich von Anspruchseinschränkungen soll auf die Gruppe der Geduldeten erweitert werden. Eine Ausnahme soll nur dann gelten, wenn der freiwilligen Ausreise unüberwindbare, nicht selbst zu vertretende Hindernisse entgegenstehen.
- Bei vollziehbar Ausreisepflichtigen, denen bereits nach der Dublin-III-Verordnung internationaler Schutz in einem anderen Land gewährt worden ist, fällt derzeit der Leistungsausschluss ebenfalls weg, sobald sie eine Duldung erhalten. Die Duldung lässt die Ausreisepflicht jedoch nicht entfallen. Auch hier soll der Leistungsausschluss deshalb auf die Inhaber einer Duldung erweitert werden.
Dies betrifft ca. 243.000 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Deutschland, die bisher trotz rechtskräftiger Ablehnung ihres Asylantrages in der Regel volle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Bei der angedachten Leistungskürzung sollen die Betroffenen nur noch Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege erhalten. Dies bedeutet beispielsweise für einen alleinstehenden Erwachsenen, dass er nur noch Anspruch auf monatliche Leistungen in Höhe von 228,00 € statt 460,00 € im Grundleistungsbezug bzw. 563,00 € im Analogleistungsbezug hat.
3. Staatsregierung führt Digitalcheck für Gesetzentwürfe und neue Verordnungen ein / Digitalisierung des Landesrechts für Entbürokratisierung und Bürgerfreundlichkeit
Digitaltaugliche Normen sind eine Grundvoraussetzung für einen modernen, digitalen Staat und eine innovative Verwaltungspraxis. Die Bayerische Staatsregierung hat deshalb ein Konzept für einen neu gestalteten Digitalcheck beschlossen. Ziel ist es, sämtliche neue Normen (d.h. Gesetze und Verordnungen) von Beginn an digitaltauglich zu gestalten. Damit soll der Vollzug digitaler werden für mehr Entbürokratisierung, Praxistauglichkeit und Nutzerfreundlichkeit des bayerischen Landesrechts.
Mit dem Digitalcheck treibt der Freistaat die Digitalisierung der bayerischen Verwaltung weiter voran. Um das volle Potenzial der Digitalisierung ausschöpfen zu können, sind digitaltaugliche Normen unerlässlich. Deshalb soll der Digitalcheck die Schaffung neuer Digitalisierungshemmnisse vermeiden und bestehende Hindernisse sukzessive abbauen. Dies soll einen schnelleren und einfacheren Vollzug von Gesetzen ermöglichen sowie finanzielle und personelle Ressourcen sparen. Zugleich hilft das Verfahren dabei, Digitalisierungspotenziale zugunsten einer digitalen Dividende zu heben und Barrierefreiheit sowie Inklusion zu gewährleisten. Auf diese Weise soll das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des modernen Staates gestärkt werden.
Für die Erstellung digitaltauglicher Normen sind sieben Grundsätze maßgeblich:
- Eindeutigkeit der Regelung
- Ermöglichung digitaler Kommunikation
- Wiederverwendung von Daten und Standards
- Datenschutz und Informationssicherheit
- Möglichkeit der automatisierten Sachbearbeitung
- Berücksichtigung vorhandener Infrastrukturen
- Vermeidung von Missbrauch und Fehlern.
Die Durchführung des Digitalchecks obliegt dem Staatsministerium für Digitales, in dessen Geschäftsbereich für die Verfasser von Normentwürfen ergänzend die byte – Bayerische Agentur für Digitales GmbH als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 7. Mai 2024( PDF 167.65 Kb)
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