Pressemitteilungen
1. Staatsregierung bringt Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen auf den Weg / Polizei erhält bei Gefahr durch Drohnen die nötigen Kompetenzen zur Detektion, Verfolgung und Abwehr / Gesetzentwurf geht in die Verbandsanhörung
1. Staatsregierung bringt Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen auf den Weg / Polizei erhält bei Gefahr durch Drohnen die nötigen Kompetenzen zur Detektion, Verfolgung und Abwehr / Gesetzentwurf geht in die Verbandsanhörung
Der Schutz der Infrastruktur hat für die Staatsregierung Priorität. Bayern reagiert entschlossen auf die zunehmende Bedrohungslage durch unbemannte Luftfahrtsysteme, sogenannte „Drohnen“. Dazu wird der Instrumentenkasten der Polizei erweitert. Die Landespolizei erhält die Kompetenz, im Gefährdungsfall künftig auch gegen Luftfahrtsysteme vorgehen zu können. Der Ministerrat hat dazu ein Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen auf den Weg gebracht.
Das Gesetz reagiert auf die Gefahr durch unbemannte Luftfahrtsysteme („Drohnen“) und stärkt so den Schutz der Menschen und von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in Bayern. Das Gesetz enthält zugunsten der bayerischen Landespolizei spezielle polizeiliche Befugnisse, um auf konkrete oder drohende Gefahren reagieren zu können, wenn sie von einer Drohne oder anderen unbemannten Fahrzeugsystemen ausgehen. Natürlich kann man auch gegen den Drohnenführer vorgehen.
Drohnenabwehr erfolgt in drei Schritten: Man muss eine Drohne überhaupt erst erkennen. Dann muss man sie verifizieren – also erkennen, ob es sich um einen erlaubten Flug oder um ein unerlaubtes (z. B. feindliches) oder gefährliches Flugobjekt handelt. Eine als gefährlich erkannte Drohne muss drittens unschädlich gemacht werden können. Dies kann beispielsweise durch elektronische Übernahme ihrer Steuerung, das Einfangen mit einem Netz oder ähnlich sanfte Mittel, die Störung des Antriebs oder – wenn es gar nicht anders geht, weil die Drohne eine Gefahr darstellt – auch durch geeignete Wirkmitte erfolgen. Dazu muss man die gefährliche Drohne notfalls auch verfolgen können. Auf allen drei Stufen enthält der Gesetzentwurf die nötigen rechtlichen Befugnisse für die bayerische Polizei, um Drohnen wirksam abwehren zu können. Dazu wird ein neuer Artikel in das Polizeiaufgabengesetz eingefügt.
Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsanhörung. Anschließend wird er an den Landtag zugeleitet.
2. Einrichtung eines Drohnenkompetenz- und abwehrzentrums der Bayerischen Polizei im Defense Lab Erding / Task Force „Drohnenkompetenz- und abwehrzentrum“ bei der Bereitschaftspolizei
Der Einsatz von Drohnen im Rahmen hybrider Bedrohungen hat zugenommen. Das hiervon ausgehende Gefahrenpotential, insbesondere für Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, ist enorm. Die Abwehr dieser Gefahren auf Bundes- und Landesebene kann nur in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der anderen Länder, mit Bundeswehr, Flugsicherheit und den Betreibern der kritischen Infrastrukturen erfolgreich sein.
Hierfür braucht es eine Bündelung aller vorhandener und der neu zu entwickelnden Kompetenzen. Die Bayerische Polizei soll sich daher aktiv am Aufbau des Defense Lab Erding beteiligen und hier ein eigenes Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum einrichten. Ziel sind kooperative und koordinierte Maßnahmen bei technischer Entwicklung und im operativen Geschehen.
Der Ministerrat hat heute das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration beauftragt, die in Bayern bei der Bayerischen Polizei vorhandenen Kompetenzen und Fähigkeiten unter Leitung der Bayerischen Bereitschaftspolizei in einem „Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum“ zu bündeln, das im Rahmen des Defense Lab Erding angesiedelt werden soll.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird im ersten Schritt beauftragt, mit sofortiger Wirkung bei der Bayerischen Polizei eine „Task Force Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum“ einzurichten, die den Aufbau des Zentrums vorantreibt. Das Zentrum soll seinen Wirkbetrieb im ersten Quartal 2026 aufnehmen.
Die Stellen- und Mittelausstattung für den Aufbau und Betrieb eines Drohnenzentrums im Rahmen des Defense Lab Erding bleibt dem laufenden Verfahren zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 vorbehalten.
3. Ministerrat beschließt Eckpunkte für Errichtung eines Landesamts für Bevölkerungsschutz / Reaktion auf die geänderte geopolitische Bedrohungslage sowie zunehmende Schadenslagen
Zunehmende Großschadenslagen und Katastrophen sowie insbesondere eine geänderte geopolitische Sicherungs- und Bedrohungslage stellen auch den Freistaat Bayern vor Herausforderungen. Der Ministerrat erkennt daher die Notwendigkeit, die gesamtstaatliche Handlungsfähigkeit im Bevölkerungsschutz nachhaltig zu stärken und behördliche Strukturen auch auf Landesebene noch schlagkräftiger auszugestalten.
Das Kabinett hat dazu heute Eckpunkte für die Errichtung eines Landesamts für Bevölkerungsschutz beschlossen. Bayern ist damit das erste Land, das eine solche Behörde auf den Weg bringt. Das neue Landesamt soll vor allem operative Aufgaben aus allen Bereichen des Bevölkerungsschutzes, aber auch der Feuerwehr und des Rettungswesens bündeln und noch besser verzahnen.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird beauftragt, Eckpunkte für organisatorische, konzeptionelle und haushälterische Maßnahmen zur Errichtung des Landesamts für Bevölkerungsschutz zu erarbeiten und dem Ministerrat schnellstmöglich vorzulegen.
Die Stellen- und Mittelausstattung des künftigen Landesamts für Bevölkerungsschutz bleibt dem laufenden Verfahren zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 vorbehalten.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 7. Oktober 2025( PDF 153.89 Kb)
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