Pressemitteilungen
1. Für mehr Tempo und Effizienz – Bayern führt generelle Fast Lane bei Fachkräfteeinwanderung ein
3. Bayern beschließt Bundesratsinitiative zur Abschaffung des „begleiteten Trinkens“
1. Für mehr Tempo und Effizienz – Bayern führt generelle Fast Lane bei Fachkräfteeinwanderung ein
Seit 1. Juli 2025 ist die generelle Fast Lane in Bayern umgesetzt und ermöglicht bei der Einwanderung ausländischer Fachkräfte noch mehr Tempo und Effizienz. Schnelle Verfahren sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die Fachkräftezuwanderung aus dem Ausland und damit ein wichtiger Baustein zur dauerhaften Stärkung der bayerischen Wirtschaft und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Vom Arbeits- und Fachkräftemangel sind nahezu alle Branchen betroffen. Es gilt, sämtliche Arbeitskräftepotenziale auszuschöpfen, nicht nur in-, sondern auch ausländische. Fachkräften aus Drittstaaten kommt hierbei eine große Bedeutung zu.
Mit der generellen Fast Lane werden einheitliche Zuständigkeiten, transparente Verfahren und klar geregelte Abläufe über Ressort- und Behördenstrukturen hinweg geschaffen.
Die wesentlichen Bausteine sind:
- Zentralisierung der Anerkennungsverfahren: ein Beruf, eine Anerkennungsstelle. Das schafft Klarheit und Tempo.
- Zentralisierung der Einreiseverfahren durch die Zentrale Stelle für Einwanderung von Fachkräften (ZSEF). Sie ist nun alleine zuständig für die Einreise im beschleunigten Fachkräfteverfahren in Gesundheitsfach- und Approbationsberufen.
- Enge Verzahnung von ZSEF, Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) und den durch die generelle Fast Lane zentralisierten Anerkennungsstellen, um einheitliche Verfahren, reibungslose Kommunikation und schnelle Entscheidungen zu gewährleisten.
Die generelle Fast Lane ist eng angelehnt an die erfolgreiche Einführung der Fast Lane für Pflegefachkräfte. Seit deren Start und der Zentralisierung der Anerkennungsverfahren am 1. Juli 2023 hat das Landesamt für Pflege (LfP) insgesamt bereits über 10.000 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bearbeitet und mehr als 1.000 Bewerber wurden bereits anerkannt. Pflegefachkräfte mit einem ausländischen Abschluss profitieren dabei auch von einem rein digitalen Antragsprozess und der schnelleren Bearbeitung der Anerkennungsverfahren beim LfP. So beträgt die Bearbeitungszeit ab Vorlage der berufsfachlichen Unterlagen bis zum Feststellungsbescheid aktuell weniger als vier Wochen. Damit konnten die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten in diesen Verfahren um fast 50 Prozent reduziert werden.
Ein Schwerpunkt der Umsetzung der generellen Fast Lane betrifft die Zentralisierung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse in den Gesundheitsfachberufen (z. B. Physiotherapeutin/-therapeut, Notfallsanitäterin/-sanitäter, Hebamme) ebenfalls am LfP und in den Approbationsberufen (z. B. Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin) bei der Regierung von Oberbayern.
Auch die Verfahren bei den Fahrlehrern wurden zentralisiert. Seit 1. Juli 2025 bearbeitet die Regierung von Oberbayern alle Anträge und prüft die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikationen gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben.
Zudem wurde das Zusammenspiel zwischen der ZSEF, KuBB und den zentralisierten Anerkennungsstellen optimiert. Eine enge Verzahnung der beteiligten Stellen erfolgt nun auch bei den beschleunigten Fachkräfteverfahren für den Bereich der IHK-Berufe. Die Zuständigkeit für die Anerkennungsverfahren ist bereits bei der IHK-FOSA (IHK-Foreign Skills Approval), einer unabhängigen Körperschaft des öffentlichen Rechts, bundesweit zentralisiert.
Das Online-Informationsangebot wurde ausgebaut. Das Portal „Make it in Bavaria“ richtet sich sowohl an internationale Fachkräfte, die in Bayern leben und arbeiten möchten, als auch an bayerische Unternehmen, die nach qualifizierten Mitarbeitern suchen.
Der Ministerrat befasste sich zudem mit konkreten Maßnahmen zur Beschleunigung der Fachkräfteeinwanderung aus Indien. Dabei steht die Deutsch-Indische Handelskammer (AHK Indien) mit einem breiten Informationsangebot und ausgeprägter Expertise zur Verfügung. Auch bei ZSEF und KuBB gibt es nun feste „Indien-Ansprechpartner“.
2. Ministerrat gibt grünes Licht für zusätzliche Investitionen in bayerische Krankenhäuser / Neun neue Projekte mit einem Volumen von rund 466 Millionen Euro
Bayern investiert erneut kräftig in die Krankenhäuser. Um auch künftig eine moderne, flächendeckende und zukunftssichere Krankenhausstruktur im gesamten Freistaat zu gewährleisten, sind kontinuierliche Investitionen in Bau und Ausstattung unabdingbar. Der Ministerrat hat daher grünes Licht für neun neue Krankenhausbauvorhaben gegeben. Mit diesen Projekten werden zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von rund 466 Millionen Euro angestoßen. Damit führt der Freistaat seine konsequente Förderpolitik für eine qualitativ hochwertige und flächendeckende stationäre Versorgung mit leistungsfähigen Kliniken fort. Bayern legt mit seiner Investitionskostenförderung seit Jahren im Bundesvergleich Spitzenwerte vor. Im vergangenen Jahr wurde der gemeinsam mit den Kommunen finanzierte Krankenhausförderetat von rund 643 Millionen auf 800 Millionen erhöht. In diesem Jahr erfolgt eine Weiterführung in gleicher Höhe. Das schafft die notwendigen finanziellen Spielräume für Investitionen.
Die beschlossenen Investitionsmaßnahmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der stationären Versorgung im Freistaat. Von den Investitionen profitieren sowohl die Patientinnen und Patienten als auch das Krankenhauspersonal.
In den aktuellen Bauprogrammen von 2025 bis 2030 sind Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 5,5 Milliarden Euro vorgesehen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Gewährleistung einer leistungsfähigen Versorgung im ländlichen Raum. Mit einem Volumen von über 3,4 Milliarden Euro sind rund 62 Prozent aller zur Finanzierung eingeplanten Fördergelder für Projekte an Kliniken außerhalb der Ballungszentren vorgesehen. Bei der Auswahl der Projekte gilt es aktuell die Krankenhausreform und ihre Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen zu beachten. Es werden nur Standorte berücksichtigt, deren medizinisches Angebot und deren Bedarfsnotwendigkeit für die akutstationäre Krankenhausversorgung absehbar nicht in Frage steht.
Allein in den vergangenen zehn Jahren hat die Staatsregierung etwa 6 Milliarden Euro an Fördermitteln für die bauliche Weiterentwicklung und Modernisierung der Kliniken in Bayern zur Verfügung gestellt.
Der Freistaat bekennt sich damit auch weiterhin klar zu einer starken und zukunftsfähigen Krankenhauslandschaft – und bleibt ein verlässlicher Partner an der Seite der bayerischen Kliniken.
3. Bayern beschließt Bundesratsinitiative zur Abschaffung des „begleiteten Trinkens“
Der Konsum von Alkohol birgt für Kinder und Jugendliche ein besonders hohes Gesundheitsrisiko. Der Ministerrat hat deshalb beschlossen, eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ einzubringen. Die aktuelle Regelung im Jugendschutzgesetz (JuSchG) erlaubt den Erwerb und Konsum bestimmter alkoholischer Getränke von 14- und 15-Jährigen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit in Begleitung einer sorgeberechtigten Person. Das steht im klaren Widerspruch zum bayerischen Ziel eines konsequenten präventiven Jugend- und Gesundheitsschutzes. Die Bundesregierung soll daher im Rahmen einer Entschließung des Bundesrats aufgefordert werden, das „begleitete Trinken“ aus dem JuSchG zu streichen.
4. Bayern bringt modernstes Denkmalschutzgesetz Deutschlands auf den Weg: Modernisierung, Entbürokratisierung und Digitalisierung der Denkmalpflege
Nach der Reform des Bayerischen Denkmalschutzes im Jahr 2023 und der Öffnung der Denkmalpflege für die Nutzung regenerativer Energien, der Einführung eines sogenannten Schatzregals sowie dem grundsätzlichen Verbot des Einsatzes von Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern folgt 2025 ein weiterer Meilenstein für die Denkmalpflege, zu dem der Ministerrat heute die Einleitung der Verbandsanhörung beschlossen hat. Mit der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird die Denkmalpflege modernisiert und von überflüssiger Bürokratie entlastet – bei gleichbleibend hohem Schutz unseres kulturellen Erbes. Unter dem Leitspruch „Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren“ wird die Denkmalpflege in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesdenkmalrat moderner, effizienter und bürgernäher gestaltet. Dazu werden insbesondere Regelungen abgeschafft, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, und durch flexiblere und praxistauglichere Verfahren ersetzt.
Mehr Vertrauen schafft künftig ein Denkmalpflegewerk als bundesweit neues Instrument: Dadurch sind sämtliche Pflegemaßnahmen, die im Einklang mit diesem Instrumentarium durchgeführt werden, erlaubnisfrei. Für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern wird außerdem ein verbindlicher Katalog erlaubnisfreier Vorhaben im Bayerischen Denkmalschutzgesetz verankert. Bei Einzelbaudenkmälern ohne Denkmalwert im Inneren beschränkt sich die Erlaubnispflicht künftig konsequent auf Veränderungen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen.
Weniger Vorschriften ergeben sich durch die vollständige Abschaffung der Liste der beweglichen Denkmäler sowie den Wegfall der Regelung zu Grabungsschutzgebieten. Dadurch werden überholte Vorgaben gezielt reduziert und die Denkmalpflege wird spürbar entlastet.
Schnellere Verfahren ergeben sich vor allem aus der Verkürzung von Fristen und dem Abbau von Hürden für eine Digitalisierung der Verfahrensabläufe. So können denkmalschutzrechtliche Prozesse künftig einfacher und zügiger durchgeführt werden.
Mit der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes schafft Bayern das modernste Denkmalschutzgesetz Deutschlands. Es verbindet Tradition mit Fortschritt und macht den Denkmalschutz in Bayern effizienter, bürgernäher und zukunftsfähig.
-
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 8. Juli 2025( PDF 170.38 Kb)
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.