Pressemitteilungen
1. Ministerrat beschließt Eckpunkte zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes
1. Ministerrat beschließt Eckpunkte zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes
Das derzeit gültige Bayerische Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1978 und entspricht trotz einzelner zwischenzeitlicher Änderungen teilweise nicht mehr den aktuellen Herausforderungen. Der Bayerische Ministerrat hat daher in seiner heutigen Sitzung folgende Eckpunkte zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes beschlossen.
Abschussplanung
• Grüne Gebiete: Grundsatz bleibt der Abschussplan. Jagdgenossenschaft kann aber einen Verzicht darauf beschließen (Opt out). Voraussetzung: verpflichtender jährlicher Waldbegang der Jagdgenossenschaft, der dokumentiert wird, sowie Einigung darüber in welcher Form die Jagdgenossenschaft vom Jäger über den getätigten Reh-Abschuss informiert wird.
• Rote Gebiete: Grundsatz bleibt der Abschussplan. Jagdgenossenschaft kann aber unter folgenden Voraussetzungen einen Verzicht darauf beschließen (Opt out):
(1) Verpflichtender jährlicher Waldbegang, der dokumentiert wird.
(2) Geeignetes Jagdkonzept (muss bei Opt-out-Beschluss vorliegen). Dazu werden den Jagdgenossenschaften Orientierungshilfen von den Ministerien zur Verfügung gestellt.
(3) – In Jagdgenossenschaften, die beim forstlichen Gutachten wiederholt rot sind, muss geeigneter Abschussnachweis (körperlich oder durch Bild) erbracht werden.
– Aber kein solch förmlicher Abschussnachweis nötig in Gebieten, die erstmals rot sind. Grundsatz ist hier: Vertrauen.
• BayUIG wird im Gesetzgebungsverfahren mitgeändert (keine Offenbarungspflicht bei jagdrechtlichen Nachweisen).
Wolf im Jagdrecht
Wolf (und Goldschakal) können in das Landesjagdrecht aufgenommen werden. Die Änderung des Landesjagdrechts ist damit auch klare Aufforderung an den Bundgesetzgeber, im Bundesnaturschutzrecht notwendige Änderungen für die Entnahme des Wolfs und für das Bestandsmanagement vorzunehmen. Allen Beteiligten ist bewusst, dass die Landesregelung im Rahmen der Abweichungsgesetzgebungskompetenz durch künftig in Kraft tretendes Bundesjagdrecht überschrieben werden kann. Die Bayerische Wolfsverordnung bleibt unberührt.
Jagdzeiten Reh
Kitze und Geißen 1. September bis 15. Januar
Schmalreh 16. April bis 15. Januar
Böcke 16. April bis 15. Oktober
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wurde beauftragt, auf Basis der beschlossenen Eckpunkte einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erstellen.
2. Staatsregierung unterstützt die Krankenhäuser konsequent beim aktuellen Strukturwandel / Kabinett nimmt Konzept für den Krankenhausstandort im niederbayerischen Mainburg zustimmend zur Kenntnis
Bayerns Staatsregierung unterstützt die Krankenhäuser beim aktuellen Strukturwandel. Der Ministerrat hat daher heute im Rahmen des 7-Punkte-Plans das Konzept der Ilmtalklinik GmbH zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit soll der Krankenhausstandort im niederbayerischen Mainburg auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden.
Die Krankenhauslandschaft befindet sich seit geraumer Zeit in einem Prozess der Umstrukturierung. Insbesondere nicht ausreichend refinanzierte Betriebskosten haben zu einer finanziellen Schieflage zahlreicher Krankenhäuser geführt. Zudem führen die erweiterten Möglichkeiten zur ambulanten Behandlung bisher stationär versorgter Fälle sowie der sich verschärfende Personalmangel dazu, dass die Krankenhäuser nicht mehr wie gewohnt wirtschaften können. Der hierdurch entstandene Anpassungsdruck wird durch die Krankenhausreform des Bundes verstärkt, bei der sich Bayern weiter intensiv für Nachbesserungen einsetzt.
Bereits im vergangenen Jahr hat der Ministerrat einen 7-Punkte-Plan zur Unterstützung der bayerischen Krankenhäuser bei anstehenden Umstrukturierungen beschlossen. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Staatsregierung über die fachlich-inhaltliche Komponente hinaus die Krankenhausträger bei ihren Entscheidungen nicht allein lässt, sondern den Kommunen in besonders gelagerten Fällen auch politische Rückendeckung anbietet. Zugleich finanziert der Freistaat im Rahmen seines 7-Punkte-Plans unter anderem regionale Strukturgutachten.
Damit wird den Krankenhausträgern und Kommunen geholfen, sinnvolle Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die stationäre Klinik-Versorgung vor Ort an den Strukturwandel anzupassen.
Die Ilmtalklinik GmbH als Trägerin des Krankenhausstandorts Mainburg hat frühzeitig Handlungsbedarf erkannt und will den Krankenhausstandort Mainburg – vorbehaltlich der noch ausstehenden gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene – zu einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung weiterentwickeln. Bei diesen neuen Versorgungsangeboten handelt es sich um eine bedarfsgerechte und patientenorientierte Kombination an stationären und ambulanten Leistungen.
Umstrukturierungen in einem so sensiblen Bereich lösen bei der Bevölkerung vor Ort oft erheblich Diskussionen aus. Die Entscheidung der Ilmtalklinik GmbH zur Umstrukturierung des Krankenhausstandorts Mainburg ist jedoch auch aus der krankenhausplanerischen Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention als zuständige Krankenhausplanungsbehörde sinnvoll.
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Pressemitteilung Nr. 240 vom 9. September 2025( PDF 139.57 Kb)
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