Pressemitteilungen
1. Umfassende Novelle des Bayerischen Wassergesetzes beschlossen: Einführung eines Wasserentnahmeentgelts („Wassercent“), Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie Trinkwasserversorgung weiter gestärkt / Wasserrechtliche Verfahren werden vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt
1. Umfassende Novelle des Bayerischen Wassergesetzes beschlossen: Einführung eines Wasserentnahmeentgelts („Wassercent“), Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie Trinkwasserversorgung weiter gestärkt / Wasserrechtliche Verfahren werden vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung eine umfassende Novelle des Bayerischen Wassergesetzes beschlossen. Ziel ist es, das Bewusstsein für die Ressource Wasser zu schärfen und unser Trinkwasser noch besser zu schützen. Mit der Novelle wird u.a. ein Wasserentnahmeentgelt für Grundwasser eingeführt.
Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser. Dabei gilt ein Freibetrag von 5.000 Kubikmeter pro Jahr. Das bedeutet: Wer Grundwasser entnimmt, zahlt erst ab der Menge, die 5.000 Kubikmeter übersteigt. Bestimmte Wasserentnahmen sollen von der Abgabepflicht ausgenommen werden. Dazu gehören z.B. Wasserentnahmen aus Brunnen durch die Feuerwehr zum Löschen bei Bränden oder Wasserentnahmen für Nutzungen, die keine Genehmigung benötigen (z. B. Gartenbrunnen) sowie für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh oder bei Entnahmen in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck. Auch Wasserentnahmen zum Kühlen, für die Fischerei oder durch Wasser- und Bodenverbände zur Bewässerung bleiben kostenlos. Zusätzlich sind Wasserentnahmen im Rahmen der Erzeugung erneuerbarer Energien von der Zahlung eines Entgelts ausgenommen.
Die Regelungen zum Wassercent sollen so in Kraft treten, dass sich der erste Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 erstreckt. Ab 2027 ist das Kalenderjahr maßgebliche Bemessungsgrundlage. Bei der Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts wird entweder der im Zulassungsbescheid festgelegte jährliche Entnahmewert oder die tatsächliche Entnahmemenge zugrunde gelegt, sofern der Entnehmer diese gegenüber der Wasserrechtsbehörde mitteilt. Dabei genügt die Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Menge an Wasser. Es gilt der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung, im Gesetzentwurf ist dementsprechend keine Messverpflichtung vorgesehen.
Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt werden zweckgebunden ausschließlich für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet.
Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in Bayern legt der Entwurf fest, dass die Wasserentnahmen zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Damit das Grundwasser in Bayern nicht ohne das Wissen der Behörden verkauft oder an private Firmen abgegeben wird, soll künftig eine Anzeige bei der Behörde erforderlich sein, wenn die wasserrechtliche Erlaubnis übertragen wird. Dies gilt nicht für Gewässerbenutzungen der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus sowie für thermische Nutzungen.
Auch im Bereich des Hochwasserschutzes soll es Verbesserungen geben. Insbesondere wird ein überragendes öffentliches Interesse für Hochwasserschutzmaßnahmen festgelegt, damit der Schutz vor Hochwasser bei Planungen und Entscheidungen mehr Beachtung findet. Das bedeutet, dass die Hochwasservorsorge bei allen Entscheidungen als vorrangiger Belang in Abwägungsentscheidungen eingeht. Zukünftig können Kommunen außerdem trotz bestehender staatlicher Ausbauverpflichtung auf eigene Kosten Hochwasserschutzmaßnahmen selbst errichten. Die Neuregelung soll Gemeinden die Möglichkeit eröffnen, auf eigene Kosten einen zeitlich früheren Hochwasserschutz zu realisieren. Hierfür bedarf es lediglich der Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt, damit kommunale und staatliche Hochwasserschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind.
Daneben sollen die wasserrechtlichen Verfahren weiter beschleunigt und digitalisiert werden. Insbesondere wird die bayernweite Einführung eines digitalen Wasserbuchs den Verwaltungsvollzug erleichtern. Um Einschränkungen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs in Zukunft zu vermeiden, wird vom Gesetzgeber nunmehr außerdem klargestellt, dass die Nutzung des Wassers, zum Beispiel zum Schwimmen oder Kanufahren, auf eigene Gefahr erfolgt.
Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbändeanhörung und soll im Herbst in den Bayerischen Landtag eingebracht werden. Der Entwurf des Gesetzes wird parallel zur Verbändeanhörung im Internetangebot des Bayerischen Umweltministeriums veröffentlicht.
2. Klimabericht 2024: erneut deutlicher Rückgang der Treibhausgas-Emissionen in Bayern / Freistaat bringt Klimaschutz mit weiteren Maßnahmen konsequent voran
Der Klimabericht 2024 zeigt, dass die Klimaschutzmaßnahmen im Freistaat wirken: Die Treibhausgas (THG)-Emissionen in Bayern betrugen im Berichtsjahr 2023 nur noch 6,2 Tonnen je Einwohner. Sie sind damit gegenüber dem Vorjahr deutlich um 0,4 Tonnen je Einwohner bzw. weitere rund 6 Prozent gesunken. Seit Inkraft¬treten des Bayerischen Klimaschutzgeset¬zes am 1. Januar 2021 konnte damit bereits ein Rückgang der THG-Emissionen je Einwohner um 0,7 Tonnen bzw. gut 10 Prozent realisiert werden. Zu den besonders erfolgreichen Projekten und Programmen zur Einsparung von THG-Emissionen gehörten:
- Das Programm „BioWärme Bayern“ zur Förderung von Kommunen und Unternehmen: Die THG-Ein¬sparungen konnten von 11.490 Tonnen im Jahr 2023 auf rund 24.500 Tonnen im Jahr 2024 mehr als verdoppelt werden.
- Das Förderprogramm „Wasserstofftank¬stelleninfrastruktur“ für den Schwerlast- und Nutzfahrzeugverkehr hat die ersten geförderten Tankstellen Ende 2023 in Betrieb gebracht und zu einer Treibhausgaseinsparung in Höhe von über 430 Tonnen CO2 beigetragen.
- Das Landesprogramm „BioRegio 2030“, mit dem im Jahr 2024 eine THG-Einsparung von rund 430.000 Tonnen CO2 einherging.
- Durch die Maßnahme „PV-Anlagen auf nicht-staatlichen Gebäuden“ ergab sich im Jahr 2024 eine Einsparung von knapp 70.000 Tonnen.
Mit der Umsetzung der 110 Einzelmaßnahmen der seit 30. Juli 2024 aktuell gültigen Fassung des Bayerischen Klimaschutzprogramms wurden 2024 über 1,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart.
Begleitend zum Klimabericht hat der Ministerrat ein noch effizienteres und bürokratieärmeres Bilanzierungs- und Ausgleichsverfahren der Treibhausgas-Emissionen im Rahmen der Klimaneutralstellung der Staatsverwaltung beschlossen. Der Ausgleich der unvermeidbaren THG-Emissionen erfolgt künftig erst, wenn die endgültigen Daten vorliegen und nicht mehr auf der Basis von vorläufigen Schätzwerten. So werden die Emissionen von 2024 im Jahr 2026 und die von 2025 im Jahr 2027 ausgeglichen. Nachkorrekturen entfallen dadurch.
Im Zuge der Entbürokratisierung und der laufenden Digitalisierung der Staatsregierung wird der bisherige Klimabericht künftig durch einen digitalen Bericht ersetzt. Mit dem digitalen Format wird es eine zentrale Online-Plattform geben, die aktuell den Status des Klimaschutzes in Bayern abbildet. Das schafft einen Mehrwert gegenüber dem statischen Format des bisherigen Klimaberichts. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich so jederzeit über neue Zahlen und Entwicklungen beim Klimaschutz in Bayern informieren.
Der Klimabericht wird nun dem Landtag übermittelt und im Internetangebot des Bayerischen Umweltministeriums veröffentlicht.
3. Volksbegehren-Plus-Gesetze und Bayerischer Streuobstpakt sind Erfolgsgeschichten / Freistaat setzt gemeinsame Anstrengungen zum Schutz von Natur und Artenvielfalt konsequent fort
Das Volksbegehren Plus ist ein einzigartiges Erfolgsprojekt für die Artenvielfalt in Bayern und hat wichtige Weichenstellungen für die Zukunft vorgenommen. In den vergangenen sechs Jahren seit der Verabschiedung des Gesetzes-Duos wurde mit dem kooperativen bayerischen Ansatz in Zusammenarbeit mit den acht unterzeichnenden Verbänden und weiteren Partnern viel erreicht. Die wesentlichen Förderinstrumente und Strukturen für den Bayerischen Streuobstpakt werden dabei konsequent weiterentwickelt. Aktuell steht die Vereinfachung und Vereinheitlichung von Förderprogrammen im Sinne des Bürokratieabbaus und zur Steigerung bei Pflanzung und Pflege sowie bei der Einbindung der Allgemeinheit im Mittelpunkt. Die konsequente Fortführung des Streuobstpakts ist fester Bestandteil des Bayerischen Koalitionsvertrages und der Regierungsarbeit.
Der größte Teil der Maßnahmen aus dem Volksbegehren Plus ist umgesetzt und entfaltet Wirkung in der Fläche. Insgesamt sind schon fast 90 Prozent der Maßnahmen aus dem Volksbegehren und dem Begleitgesetz umgesetzt.
- So wurde das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) deutlich ausgeweitet und inhaltlich weiterentwickelt. Die Flächen haben sich von 90.000 Hektar im Jahr 2018 auf über 164.000 Hektar heute fast verdoppelt.
- Die Ausweitung des Biotopverbundes im Offenland läuft erfolgreich. Die Berechnung weist für das Jahr 2023 einen Wert von knapp 11,4 Prozent Biotopverbundfläche im Offenland in Bayern aus. Das gesetzlich festgelegte Flächenziel von 10 Prozent für das Jahr 2023 wurde somit deutlich übertroffen.
- Die Etablierung der Gewässerrandstreifen in der Fläche kommt gut voran. Auf einer Breite von fünf Metern dürfen Gewässerrandstreifen nicht mehr acker- und gartenbaulich genutzt werden. Aktuell ist die Kulisse für den Gewässerrandstreifen für ca. 82 Prozent aller Landkreise und kreisfreie Städte abgeschlossen. Die Ausgleichzahlung wurde dieses Jahr noch einmal erhöht von 500 auf 675 Euro pro Hektar und Jahr.
- Die Biodiversitätsberatung ist ein Erfolgsmodell für die kooperative Umsetzung des Naturschutzes. 50 Stellen hat Bayern für die Biodiversitätsberatung und deren Koordinierung geschaffen. Zusätzlich stellen kreisfreie Städte freiwillig Personal für die Biodiversitätsberatung zur Verfügung.
Im Jahr 2022 wurden zur Umsetzung des Bayerischen Streuobstpakts insgesamt rund 3,5 Millionen Euro investiert. Im Folgejahr hatten sich die ausgereichten Mittel bereits auf knapp 7 Millionen Euro verdoppelt. Im Jahr 2024 hat Bayern über 16 Millionen Euro zur Umsetzung des Streuobstpakts eingesetzt.
Beim Ziel, bis 2035 eine Millon neue Streuobstbäume zu pflanzen, ist Bayern voll im Soll: Bislang wurden 225.000 Streuobstbäume gepflanzt, weitere 185.000 sind bewilligt – insgesamt somit 410.000 Bäume. Zudem wurden Fördermittel zur Pflege von rund 100.000 Streuobstbäumen in Anspruch genommen. Auch im Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sind mit aktuell insgesamt knapp 600.000 Streuobstbäumen deutliche Zuwächse zu verzeichnen.
Die Staatsregierung wird in den gemeinsamen Anstrengungen zum Schutz der Natur und der Artenvielfalt nicht nachlassen. Für einen starken kooperativen Naturschutz in Bayern ist aber auch der Bund als verlässlicher Partner gefragt. Zentrale Forderung ist, dass der Bund die Kürzungen durch die vorherige Bundesregierung zurücknimmt, die sich zwischenzeitlich für Bayern auf einen zweistelligen Millionenbetrag summiert haben.
Das „Volksbegehren Plus“ ist ein Gesetzes-Duo, bestehend aus dem Volksbegehren Artenvielfalt und einem Begleitgesetz, das der Bayerische Landtag am 17. Juli 2019 beschlossen hat.
4. Eckpunkte für eine Reform der Kita-Finanzierung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Die Staatsregierung stellt die Finanzierung der Kindertagesbetreuung neu auf und macht bayerische Kitas fit für die Zukunft. Die Bedürfnisse der Familien in der Kinderbetreuung haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Zahl der betreuten Kinder ist von 453.000 im Jahr 2010 auf 647.000 in 2024 gestiegen. Eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung unterstützt Kinder dabei, sich zu selbstbewussten, kritischen und kreativen Persönlichkeiten zu entwickeln, die in einer komplexen Welt teilhaben, sich einbringen und ein selbstbestimmtes Leben führen können. Das Erlernen sprachlicher Kompetenzen und die Bildung von Herz und Charakter sind dabei der Schlüssel zur Aktivierung und vorsorgenden Prävention, damit alle Kinder die gleichen Chancen haben. Mit der frühkindlichen Bildung wird der Grundstein für eine erfolgreiche Bildungsbiografie unserer Kinder gelegt. Von einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung profitieren nicht nur Kinder und Eltern, sie stärkt auch unsere Volkswirtschaft. Eine verlässliche Kinderbetreuung ermöglicht Eltern die Erwerbstätigkeit und wirkt so auch dem Fachkräftemangel entgegen.
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die Eckpunkte der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zur nachhaltigen Entlastung von Kitas, Kommunen und Trägern verabschiedet.
Die Reform des BayKiBiG setzt zwei wesentliche Schwerpunkte:
- Sie verstetigt die Teamkräfteförderung und ermöglicht im Endausbau ab 2029 die Förderung von 15.000 Teamkräften. Das übertrifft die im Koalitionsvertrag festgelegte Verdoppelung auf 12.000 Kräfte nochmals deutlich.
Die Förderung von Teamkräften wird künftig in das BayKiBiG integriert und vollständig digital abgewickelt. Alle gesetzlich geförderten Einrichtungen, die mindestens eine Teamkraft beschäftigen, erhalten eine Teamkräftepauschale pro Platz. Dadurch entfallen fast 10.000 Verwaltungsvorgänge pro Jahr. Mit der Förderung von Teamkräften, dazu zählen z. B. auch Hauswirtschafts- oder Assistenzkräfte, werden die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas entlastet. Das heißt: mehr Zeit für Kinder. Gleichzeitig gibt die gesetzliche Förderung Kommunen und Trägern Planungssicherheit und entlastet diese finanziell.
- Die Reform löst eine massive Entbürokratisierung aus.
Das bisherige Fördersystem wird deutlich vereinfacht. Zusätzlich ausgereichte Mittel fließen künftig direkt in die gesetzliche Förderung der Kitas. Auch die Berechnung der jährlichen Anpassung des sog. Basiswerts, auf dem die kindbezogene Betriebskostenförderung des BayKiBiG fußt, wird deutlich vereinfacht.
Die staatliche Refinanzierung der Kindertagespflege wird kostenneutral in eine Platzpauschale für die Kindertagespflege umgerechnet. Der Freistaat setzt damit auf mehr Eigenverantwortung vor Ort und verzichtet auf Vorgaben. Die Landkreise und kreisfreien Städte können künftig flexibel agieren und vor Ort eigenverantwortlich Lösungen umsetzen.
Der Freistaat trägt die Kosten der Reform alleine. Eine Finanzierungsbeteiligung der für die Kindertagesbetreuung in Bayern zuständigen Kommunen ist nicht geplant; damit profitieren sie angesichts einer angespannter Haushaltslage erheblich von den Entlastungen.
Bereits am 12. November 2024 hatte der Ministerrat mit dem Kinderstartgeld eine Richtungsentscheidung in der Familienpolitik getroffen: Künftig werden 50 Prozent für direkte Leistungen an Familien, in Form des neuen Kinderstartgeldes, und 50 Prozent zur Stärkung der Betreuung eingesetzt. Damit steht bis 2030 rund eine Milliarde Euro zusätzlich an Landesmitteln für die Kinderbetreuung in Bayern zur Verfügung.
5. Freistaat bündelt erstmals Aktivitäten und Strukturen des Sports in einem Bayerischen Sportgesetz – Nachhaltige Etablierung einer aktiven, sporttreibenden und leistungsbereiten Gesellschaft
Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf für ein Bayerisches Sportgesetz gebilligt. Damit werden die Aktivitäten und Strukturen des Sports erstmalig in einem Gesetz gebündelt und Grundsätze zur Förderung und Unterstützung des Sports gesetzlich normiert. Zentrales Ziel des Bayerischen Sportgesetzes ist die nachhaltige Etablierung einer aktiven, sporttreibenden und leistungsbereiten Gesellschaft, um Bewegungsarmut entgegenzuwirken und gleichzeitig die Grundlage für zukünftige bayerische spitzensportliche Erfolge zu schaffen.
Mit dem Gesetzentwurf legt die Staatsregierung die Grundlage dafür, dass körperliche Aktivität im Kindes- und Jugendalter regelmäßig und umfassend gefördert wird. Sportvereine, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen sich vernetzen und kooperieren, auch um die Kinder an die Vereinsstrukturen heranzuführen. Im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport ist das Ziel, den nachhaltigen, erfolgsorientierten und langfristigen Leistungsaufbau zu fördern. Durch den Breitensport soll möglichst vielen Menschen die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten ermöglicht werden, um deren Vitalität, Gesundheit, Fitness und Lebensqualität zu fördern. Der Freistaat Bayern unterstützt dabei Sport- und Bewegungsangebote gezielt.
Für die Inklusion im Sport sind die Sportvereine vor Ort von entscheidender Bedeutung. Deshalb setzt der Freistaat wirksame Anreize, dass der organisierte Sport seiner gesellschaftlichen Verantwortung im Bereich Inklusion gerecht wird. Die Staatsregierung erkennt die hohe Bedeutung der Rolle des Sports für Integration und gesellschaftliche Teilhabe an. Insbesondere der organisierte Sport birgt großes Integrationspotenzial. Der Freistaat Bayern unterstützt deshalb niedrigschwellige Bewegungs- und Sportangebote und stärkt die Vernetzung des organisierten Sports mit örtlichen Strukturen.
Der wichtige Bereich des Ehrenamts wird als tragende Säule des organisierten Sports anerkannt. Die Arbeit der ehrenamtlich Engagierten im organisierten Sport soll gewürdigt, unterstützt und erleichtert werden. Ziel ist es, alle Menschen möglichst frühzeitig für das Ehrenamt im Sport zu gewinnen und zu begeistern. Darüber hinaus wird die Bedeutung von Sportanlagen und Bewegungsräumen als Grundvoraussetzung für körperliche Betätigung identifiziert und deren bedarfsgerechte Gestaltung, Schaffung und Erhalt normiert.
-
Bericht der Kabinettssitzung vom 29. Juli 2025( PDF 180.05 Kb)
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.