Pressemitteilungen
- Städtebauförderungsprogramme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ unterstützen bayerische Kommunen
- Stärkung der Ortszentren, Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie Wiederbelebung von Brachflächen
- Mehr als 27 Millionen Euro von Bund und Land für 121 oberbayerische Gemeinden
Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente der Stadtentwicklung. Auch dieses Jahr fließen wieder beträchtliche Mittel aus den drei Bund-Länder-Programmen nach Bayern: „Wir stellen 2025 gemeinsam mit dem Bund mehr als 205 Millionen Euro für 444 Städte und Gemeinden, davon mehr als 27 Millionen Euro für Oberbayern bereit“, so Bayerns Bauminister Christian Bernreiter.
„Mit diesen Mitteln unterstützen wir sie dabei, in ihre kommunale Infrastruktur zu investieren und die Lebensqualität für die Menschen vor Ort zu steigern. Davon profitieren neben großen Metropolen, insbesondere auch die Städte und Gemeinden im ländlichen Raum.“
Mit Hilfe der Städtebauförderung schaffen Städte und Gemeinden mit dem Programm „Lebendige Zentren“ liebenswerte Ortskerne und lebenswerte Wohnumfelder. Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ hilft den Städten und Gemeinden dabei, ihre baulichen Strukturen und den öffentlichen Raum an neue und sich ändernde Bedarfe anzupassen. Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ hat das Ziel, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken.
„Wir unterstützen jede Kommune dabei, passgenaue Lösungen zur Bewältigung ihrer städtebaulichen Herausforderungen zu finden. Unsere Städtebauförderung glänzt durch Vielseitigkeit und Einfachheit“, erklärt Bauminister Bernreiter: „Richtschnur ist stets das eigene städtebauliche Entwicklungskonzept jeder Gemeinde. Damit bieten wir den Kommunen bestmögliche Unterstützung bei maximaler Freiheit. Das ist seit mehr als 50 Jahren ein Erfolgsmodell!“
Sprichwörtlich ist die Anstoß- und Bündelungswirkung der Städtebauförderung: 1 Euro staatliche Fördermittel lösen weitere 7 Euro öffentliche und private Investitionen aus. Das wurde jüngst in einem Gutachten bestätigt – ebenso wie der positive Beitrag der Städtebauförderung zum kommunalen Klimaschutz.
Dank der Städtebauförderungsmittel kann dieses Jahr beispielsweise in der Stadt Landsberg am Lech das ehemalige Jesuitenkolleg modernisiert werden. Früher als Altenheim genutzt, steht das denkmalgeschützte und ortsbildprägende Gebäude oberhalb der Altstadt derzeit leer. Ein Teil des Komplexes um den Arkadenhof und angrenzend an die Kollegskirche Heilig Kreuz soll nun saniert und umgebaut werden. Es werden insgesamt 24 Wohnungen mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen entstehen. Zusätzlich sind Ausstellungsflächen und ein Bürgertreff geplant.
In der Stadt Freilassing wird im Rahmen des Umbaus der Grundschule der große Vorplatz entsiegelt und als „Klimaplatz“ umgestaltet. Durch die Entsiegelung wird die Bodenqualität erhöht und eine natürliche Versickerung ermöglicht. Neue Baumpflanzungen und Hecken spenden künftig Schatten und gliedern die Flächen. Sitzdecks laden zum Verweilen ein. Die Umgestaltung wird die Aufenthaltsqualität und die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum erheblich verbessern.
Die Stadt Kolbermoor hat für die Erweiterung der städtischen Musikschule einen Architektenwettbewerb durchgeführt und bereitet aktuell die Umsetzung vor. Es werden zusätzliche Räume für den Musikunterricht geschaffen, beispielsweise für die musikalische Früherziehung. Mit der Erweiterung wird es möglich, die Angebote der Musikschule auszubauen. Ein neuer Aufzug ermöglicht zukünftig allen Menschen die Angebote der Einrichtung barrierefrei zu nutzen.
In Bayern werden in den drei Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ 444 bayerischen Kommunen gefördert. Zusammen mit den Mitteln der Kommunen stehen gut 276 Millionen Euro für die Projekte zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger und örtliche Akteure können sich einbringen und sind ein wichtiger Faktor für den Erfolg.
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Ergänzungsverwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2025 nach Gegenzeichnung aller 16 Bundesländer.
Für Fragen zu Maßnahmen in Oberbayern wenden Sie sich bitte an die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Städtebau, Tel. 089-2176-2487 und 089-2176-2579.
Eine Übersicht über die Programmkommunen und weitere Informationen zur Städtebauförderung finden Sie im Anhang und im Internet unter
http://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderprogramme/index.php.
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