Pressemitteilungen
Bayern hat heute (24. November) einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Der Bund wird mit der Initiative aufgefordert, die sogenannte Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Nach dem menschenverachtenden Terror-Angriff der Hamas auf Israel kam es seit dem 7. Oktober 2023 in zahlreichen deutschen Städten zu Versammlungen, bei denen das barbarische Vorgehen gegen den Staat Israel und seine Bevölkerung gefeiert wurde. Das geltende Strafrecht wird dem besonderen Unrecht dieser Handlungen zum Teil nicht gerecht. Wer den Terror der Hamas oder anderer terroristischer Organisationen bejubelt, verhöhnt das Leiden der Opfer auf unerträgliche Weise und bereitet den Nährboden für Gewalt. Deshalb will der Freistaat klar im Gesetz verankern: Propaganda für Terroristen wird in Deutschland nicht geduldet.“
Bayern fordert eine Reform der Strafvorschrift „Bildung terroristischer Vereinigungen“ in § 129a Strafgesetzbuch (StGB). Bis zum Jahr 2002 war die Werbung für terroristische Vereinigungen ohne Einschränkungen strafbar. Erst die rot-grüne Bundesregierung hat die bisherige Tatvariante gegen den Widerstand Bayerns ausdrücklich auf das gezielte „Werben um Mitglieder und Unterstützer“ beschränkt. Seit dieser Änderung kann Propaganda zugunsten terroristischer Vereinigungen nicht mehr ausreichend strafrechtlich erfasst werden. Minister Eisenreich: „Das muss wieder rückgängig gemacht werden. Wenn der Rechtsstaat jetzt nicht klare Grenzen setzt, wird das der Anfang von noch viel größeren Problemen in unserem Land sein. Mit unserer Initiative senden wir zugleich ein klares Signal: Wir stehen unverbrüchlich an der Seite Israels und an der Seite der jüdischen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.“ Die Bundesratsinitiative für die Strafbarkeit der Sympathiewerbung ist ein weiterer Baustein in einem Maßnahmenbündel gegen Antisemitismus und Extremismus.
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.