Bundesregierung setzt bayerische Initiative um / Änderung der Grundbuchverfügung kommt / Energiewende vorantreiben mit erleichterter Grundbucheinsicht für EEG-Anlagenbetreiber
Das Bundesjustizministerium hat gestern einen Vorschlag zur Änderung der Grundbuchverfügung (GBV) vorgelegt. In Bezug auf Unternehmen, die Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, zur elektrochemischen Herstellung von Wasserstoff oder zur Erzeugung von Strom aus Wasserstoff betreiben oder projektieren, soll in der GBV klargestellt werden, dass ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch in der Regel vorliegt, wenn das Unternehmen erklärt, unter Nutzung der Grundstücke solche Anlagen betreiben oder projektieren zu wollen. Bayern hatte diesen Vorschlag bei der Justizministerkonferenz im Herbst 2022 eingebracht, um die Energiewende in Zeiten steigender Strompreise weiter voranzutreiben. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien kann helfen. Deshalb hatte Bayern den Abbau rechtlicher Hürden bei der Gewinnung erneuerbarer Energien gefordert. Ich freue mich sehr, dass der Bundesjustizminister den Vorschlag aufgegriffen hat.“
Für Projektierer und Betreiber von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien kann die Grundbucheinsicht aus verschiedenen Gründen wichtig sein, z. B. im Zusammenhang mit Pachtverträgen oder Vereinbarungen mit Grundstückseigentümern über das Verlegen von Leitungen. Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 Absatz 1 Satz 1 Grundbuchordnung). Für Unternehmen, die Anlagen u. a. zur Fortleitung von Elektrizität, Gas und Wasser betreiben (sog. Versorgungsunternehmen) sieht § 86a der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung bereits eine erleichterte Grundbucheinsicht vor.
Eisenreich: „Diese Privilegierung gilt bislang nicht für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Wir haben uns dafür eingesetzt, die Grundbucheinsicht auch in diesen Fällen zu erleichtern, um die Praxis bei den Grundbuchämtern zu vereinheitlichen, Verfahren zu beschleunigen und die Energiewende weiter voranzutreiben.“
Minister Eisenreich: „Gerade in Zeiten großer Energieknappheit und steigender Strompreise benötigen wir klare Regelungen.“
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