Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen CETA ab / Europaministerin Dr. Beate Merk: „Vertrauen in Handelspolitik der EU bleibt gewahrt“
„Europa bleibt handlungsfähig“, so hat Europaministerin Dr. Beate Merk die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „CETA“ kommentiert. Merk: „Handelsbeziehungen zu gestalten und Handelshemmnisse abzubauen ist für die Wirtschaft und damit für die Zukunft der Menschen in Europa wesentlich. Das gilt besonders für Bayern und die bayerische Wirtschaft mit einer Exportquote von über 50 Prozent. Unser Ziel war und ist immer eine Europäische Union, die sich im Wesentlichen der Angelegenheiten annimmt, die auf europäischer Ebene wirkungsvoller geregelt werden können, als auf nationaler Ebene. Das trifft genau den Kern von „CETA“, dem Außenhandelsabkommen aller europäischen Partner mit Kanada. Die Zuständigkeit für Handelspolitik in Europa wurde bewusst auf die europäische Ebene übertragen, um die Verhandlungsstärke aller EU-Staaten zu bündeln. Mit der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der Weg zu einem effektiven und zukunftsweisenden Europa weiterhin offen.“
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