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Die Justizministerinnen und Justizminister beraten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil.
Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Justizministerinnen und Justizminister stellen fest, dass die Justiz sich weiterhin ständig wachsenden Herausforderungen gegenübersieht. Der Rechtsstaat ist vielfältigen Bedrohungen von innen und außen ausgesetzt.
Die Justizministerinnen und Justizminister stellen fest, dass eine solche personelle Stärkung zum einen eine Verstetigung der finanziellen Unterstützung seitens des Bundes hinsichtlich derjenigen Stellen umfassen muss, die durch die Länder im Rahmen des vormaligen, bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Pakts für den Rechtsstaat an den Gerichten und Staatsanwaltschaften neu geschaffen und seither allein von den Ländern weiterfinanziert worden sind. Zum anderen halten die Justizministerinnen und Justizminister es für erforderlich, dass sich der Bund an der langfristigen Finanzierung von mindestens 2.000 weiteren neuen Stellen für den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst sowie der in der Folge notwendigen zusätzlichen neuen Stellen im Bereich des nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltlichen Personals in den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Länder angemessen und nachhaltig beteiligt.
Die Justizministerinnen und Justizminister sehen eine verbesserte Digitalisierung als eine weitere tragende Säule eines neuen Pakts für den Rechtsstaat. Die Länder und der Bund haben im Rahmen der bisherigen Digitalisierungsinitiative gemeinsam erfolgreich wichtige Meilensteine erreicht. Diese Erfolge müssen gesichert und die anstehenden großen Aufgaben über die Ende 2026 auslaufende Digitalisierungsinitiative des Bundes hinaus konsequent angegangen werden. Die enge Zusammenarbeit im E-Justice-Rat wird fortgeführt, und die Beschlüsse der gemeinsamen jährlichen Digitalgipfel geben die notwendigen Innovationen vor. Die Justizministerinnen und Justizminister halten aus diesen Gründen eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Digitalisierung der Justiz in Höhe von mindestens 200 Mio. EUR jährlich in den kommenden vier Jahren für erforderlich.
Die Sächsische Justizministerin Prof. Constanze Geiert (Vorsitzende der Justizministerkonferenz 2025): „Die Belastung der Justiz hat mittlerweile teilweise ein kritisches Niveau erreicht. In vielen Ländern wurden bereits erste Schritte zur Entlastung unternommen – etwa in Sachsen und Baden-Württemberg durch die Beschleunigung gerichtlicher Asylverfahren. Eine nachhaltige Entlastung kann jedoch nur gemeinsam mit dem Bund gelingen. Deshalb braucht es jetzt eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat – um die Handlungsfähigkeit der Justiz in Deutschland entschlossen und dauerhaft zu sichern.“
Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (A-Koordinatorin): „Die Justiz weiter zu stärken, ist eine gemeinsame Herausforderung. Es braucht eine neue Vereinbarung mit den Ländern. Immer mehr und komplexere Verfahren, neue Kriminalitätsphänomene und Zusatzbelastungen durch die Gesetzgebung des Bundes erfordern eine Beteiligung des Bundes. Bei der Digitalisierung der Justiz sind wir gemeinsam auf einem sehr guten Weg. Nach dem Vorbild des ersten Paktes für den Rechtsstaat ist das auch bei der personellen Verstärkung der Justiz geboten.“
Der Bayerische Justizminister Georg Eisenreich (B-Koordinator): „Den Rechtsstaat zu bewahren und seine Resilienz zu stärken, bleibt eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Dazu braucht es eine personell gut ausgestattete Justiz. Neben der personellen Stärkung muss die Digitalisierung tragende Säule des neuen Pakts für den Rechtsstaat sein. Neben weiteren Investitionen in die Infrastruktur brauchen wir die Reform der Prozessordnungen und unterstützende KI-Lösungen, um die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen zu erreichen. Die Reformkommission hat hierzu bereits Empfehlungen für den Zivilprozess der Zukunft vorgelegt. Für das Strafprozessrecht wird eine Reformkommission ebenfalls Vorschläge erarbeiten.“
Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam mit der Bundesregierung, zeitnah gemeinsam mit den Ländern die notwendigen Schritte zum Abschluss eines neuen Pakts für den Rechtsstaat mit den skizzierten Rahmen zu ergreifen und dafür Sorge zu tragen, dass die hierfür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.
Hintergrund:
Bund und Länder hatten Anfang 2019 einen Pakt für den Rechtsstaat beschlossen. Die Länder sollten 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zuzüglich des dafür notwendigen nachgeordneten Personals schaffen. Der Bund unterstützte die Länder im Gegenzug für die Dauer von zwei Jahren mit 220 Mio. EUR.
Die Länder haben die Vorgaben übererfüllt. Nach der erfolgreichen Umsetzung endete der Pakt 2021, ohne dass es zu einer weiteren Vereinbarung kam. Trotz konkreter Zusagen im Koalitionsvertrag konnte sich die damalige Ampel-Regierung auf eine Neuauflage des Pakts nicht einigen.
Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich in den vergangenen Jahren sehr intensiv für eine Fortführung und Erweiterung des Paktes für den Rechtsstaat eingesetzt. An ihrer Seite haben auch der Deutsche Anwaltverein, der Deutsche Richterbund und zahlreiche weitere Gremien von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten immer wieder auf eine Neuauflage dieses erfolgreichen Instruments gedrungen. Auch die Konferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder hat eindeutige Beschlüsse gefasst.
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