Pressemitteilungen
Das Bayerische Oberste Landesgericht blickt auf eine 400-jährige Geschichte zurück. Seine Wurzeln reichen bis zum 17. April 1625, als Kurfürst Maximilian I. das sogenannte „Revisorium“ errichtete. Nach einer bewegten Geschichte ist es seit 2018 wieder das „Oberste“ in Bayern.
Aus Anlass des 400-jährigen Jubiläums findet in Nürnberg, dem Sitz des 3. und 4. Strafsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts,
am Montag, den 19. Mai 2025,
um 14.00 Uhr,
im historischen Schwurgerichtssaal 600 im Nürnberger Justizpalast,
Fürther Straße 110 (Eingang Ostbau),
eine Feierstunde statt. Nach einer Begrüßung durch die Präsidentin des Bayerischen Obersten Landesgerichts Dr. Andrea Schmidt folgen Grußworte von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König. Im Anschluss hält Prof. Dr. Hans Kudlich, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, einen Festvortrag. Die Feierstunde wird vom Justizchor Nürnberg unter der Leitung von Richterin am Amtsgericht Birgit Heusinger-Berner musikalisch umrahmt.
Die Medien sind zu diesem Termin
herzlich eingeladen.
Es wird vor Ort Gelegenheit zu Filmaufnahmen,
Pressefotos und zu Interviews bestehen.
Um eine kurze Anmeldung bei der Nürnberger Pressesprecherin des Bayerischen Obersten Landesgerichts, Richterin am Oberlandesgericht Tina Haase, per Telefon (0911/321-2342) oder per E-Mail unter pressestelle@oblg.bayern.de bis spätestens Montag, 19. Mai 2025, 10:00 Uhr, wird gebeten.
Die Feierstunde fügt sich ein in eine Reihe von Veranstaltungen anlässlich des 400-jährigen Jubiläums. Nach einem Festakt mit Staatsempfang in der Münchener Residenz am 29. April 2025 und einem Tag der offenen Tür am 10. Mai 2025 im Münchener Justizpalast wird am 2. Juni 2025 eine Feierstunde am Gerichtstandort Bamberg folgen.
Im Aufbau der ordentlichen Gerichte steht das Bayerische Oberste Landesgericht teilweise neben dem Bundesgerichtshof, teilweise nimmt es einheitliche Aufgaben der drei bayerischen Oberlandesgerichte wahr. Seine Zuständigkeiten liegen im Zivilrecht, Vergaberecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Berufsrecht. Im Zuge der Wiedererrichtung im Jahr 2018 hat das Gericht neben seinem Stammsitz in München jeweils zwei Außensenate in Bamberg und Nürnberg erhalten. Die zwei Außensenate in Nürnberg sind für Revisionsverfahren aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg und bayernweit für Rechtsbeschwerden aus dem Bereich des Justizvollzugs zuständig.
Näheres zu den Aufgaben des Gerichts und einen ausführlichen historischen Rückblick können Sie unter der Homepage des BayObLG unter „400 Jahre Bayerisches Oberstes Landesgericht“ abrufen.
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