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Der Bundestag will heute Abend (4. Juli) eine Gesetzesänderung beschließen, die Mietern und Wohnungseigentümern die Installation von Balkonkraftwerken erleichtert. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien kann helfen. Deshalb freue ich mich, dass der Bund unseren Vorschlag aus Bayern aufgegriffen hat. Balkonkraftwerke werden immer beliebter.“ Derzeit sind laut Marktstammdatenregister gut 563.000 Anlagen in Betrieb – Tendenz steigend.
Nach dem Wohnraumietrecht braucht der Mieter für bauliche Änderungen an der Wohnung die Zustimmung des Vermieters. Bei Wohnungseigentümern muss regelmäßig die Mehrheit der Wohnungseigentümer zustimmen. Bayern hatte deshalb bei der Justizministerkonferenz im November 2022 vorgeschlagen, im Gesetz einen Anspruch auf Genehmigung von Balkonkraftwerken zu verankern und Mini-Photovoltaikanlagen als „privilegierte Maßnahmen“ in § 20 Absatz 2 Wohnungseigentumsgesetz und § 554 Bürgerliches Gesetzbuch aufzunehmen. Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Saarland, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern hatten den Vorschlag als Mitantragssteller unterstützt.
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