Familien- und Arbeitsministerin Schreyer: „In den Ferien das Taschengeld aufbessern ist gut, wenn man ein paar Dinge beachtet" – Arbeitsschutz
Viele Jugendliche werden auch in diesem Jahr die Sommerferien für einen Ferienjob nutzen. Bayerns Familien- und Arbeitsministerin Kerstin Schreyer findet es gut, wenn Jugendliche so bereits in das Arbeitsleben schnuppern. „Auf das erste selbstverdiente Geld kann man zu Recht stolz sein. So können sich die Jugendlichen einen besonderen Wunsch erfüllen oder das Taschengeld aufbessern. Das stärkt die persönliche Entwicklung. Ein Ferienjob kann auch später bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz nützlich sein“, so die Ministerin.
Gleichzeitig weist sie daraufhin, dass nicht jede Tätigkeit für Kinder geeignet ist. Deshalb gibt es bei der Wahl des Ferienjobs einiges zu beachten. „Die Sicherheit und Gesundheit der Jugendlichen gehen immer vor! Dafür gibt es die Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie sollen die jungen Menschen vor Überforderung, Überbeanspruchung und den Gefahren am Arbeitsplatz bewahren“, so Schreyer.
Schülerinnen und Schüler ab einem Alter von 15 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen pro Jahr arbeiten – nicht mehr vollzeitschulpflichtige Schüler (in Bayern nach neun Schuljahren) auch länger. Sie dürfen acht Stunden täglich zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Wer in Gaststätten einen Job findet und bereits 16 Jahre alt ist, darf dort sogar bis 22 Uhr arbeiten. Gefährliche Arbeiten sowie beispielsweise Fließband- oder Akkordarbeit sind jedoch nicht erlaubt.
Für 13- bis 14jährige Schülerinnen und Schüler Jahren gelten strengere Regelungen. Sie dürfen nur mit leichten und geeigneten Freizeitjobs höchstens zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr beschäftigt werden, dafür aber das ganze Jahr über. Zulässig sind beispielsweise Werbeprospekte austragen, Babysitten oder Nachhilfeunterricht geben.
Das Wochenende ist grundsätzlich tabu. Ausnahmen bestehen aber beispielsweise für Gaststätten, bei Sportveranstaltungen oder in der Landwirtschaft. Arbeiten im Handel sind am Wochenende nur an Samstagen erlaubt.
„Wenn diese Grundsätze beachtet werden, dann steht dem Ferienjob nichts mehr entgegen. Zur Freude der Schüler und ihrer Arbeitgeber“; so Schreyer abschließend.
Hier finden Sie weitere Informationen zum <extern>Kinder- und Jugendarbeitsschutz<extern_ende>. Auch die Broschüre ‚Sicher starten im Praktikum, im Job oder in der Ausbildung‘ steht dort zum Herunterladen zur Verfügung.
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