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Kultusministerin Anna Stolz erinnert an die Opfer des NS-Regimes in der KZ-Gedenkstätte Dachau.
Vor 80 Jahren haben amerikanische Truppen die Häftlinge des Konzentrationslagers Dachau befreit. Bei der heutigen Gedenkfeier betonte Kultusministerin Anna Stolz: „Der 80. Jahrestag der Befreiung des KZ Dachau mahnt uns zum Innehalten und unterstreicht vehement, dass sich derartige Verbrechen niemals wiederholen dürfen. Wir gedenken heute all jener, die unter der Diktatur des Naziregimes gelitten haben und ermordet worden sind. Im KZ Dachau und seinen Außenlagern wurden mehr als 200.000 Menschen durch die Nationalsozialisten gequält, mehr als 40.000 ermordet. Viele Deutsche wussten davon – und schwiegen. Die Lehre aus der Vergangenheit zeigt uns: Menschenverachtung, Ausgrenzung und Extremismus haben in unserem Land keinen Platz. Deshalb müssen wir schon unseren Kindern vermitteln, wie wichtig Toleranz, Menschenwürde und Zivilcourage für unser Zusammenleben sind.“
Das Konzentrationslager Dachau wurde im März 1933 als eines der ersten Lager für politische Gegner des NS-Regimes errichtet und war das einzige Lager, das während der gesamten Diktatur existierte. Aufgrund seines Vorbildcharakters für andere Konzentrationslager galt es als „Schule der Gewalt“. Bis 1945 wurden im Konzentrationslager Dachau und seinen Außenlagern mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Rund 41.500 Menschen wurden dort ermordet. Am 29. April 1945 befreiten US-amerikanische Truppen die Überlebenden.
Bayern setzt auf eine aktive Erinnerungs- und Bildungsarbeit
Dem Kultusministerium ist es ein zentrales Anliegen, dass sich alle Schülerinnen und Schüler eingehend mit der menschenverachtenden Diktatur des Nationalsozialismus und insbesondere mit der Verfolgung und systematischen Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden sowie der Sinti und Roma und anderer Opfergruppen auseinandersetzen. So sieht der Lehrplan für die 9.Jahrgangsstufe der Realschule sowie des Gymnasiums verpflichtend vor, KZ-Gedenkstätten bzw. Erinnerungsorte an die Opfer des NS-Regimes zu besuchen; ab dem nächsten Schuljahr gilt diese Verpflichtung auch für die Mittelschulen.
„Gerade an den authentischen Orten wie hier im ehemaligen KZ Dachau erleben die Schülerinnen und Schüler eindrucksvoll, welche Gräueltaten die Menschen im Nationalsozialismus erleiden mussten. A n unseren Schulen führen wir daneben auch zahlreiche Projekte im Sinne des ‚Gesamtkonzepts Jüdisches Leben und Bekämpfung des Antisemitismus‘ der Bayerischen Staatsregierung durch. Mit der Einführung der Verfassungsviertelstunde zu Beginn dieses Schuljahres steht uns ein weiteres Instrument zur Verfügung, um unseren Kindern und Jugendlichen fächerübergreifend den unschätzbaren Wert der Demokratie, Freiheit und Humanität zu vermitteln“, betonte Kultusministerin Anna Stolz.
Die KZ-Gedenkstätte Dachau geht auf die Initiative überlebender Häftlinge zurück, die sich im Comité International de Dachau (CID) zusammengeschlossen haben. Bis heute engagiert sich das CID für die Gedenkstätte und unterstützt sie bei ihrer wichtigen Erinnerungsarbeit. Seit 2003 ist die Stiftung Bayerische Gedenkstätten (StBG) mit der KZ-Gedenkstätte Dachau betraut. Das Kultusministerium fördert die StBG institutionell mit mehr als 12,3 Millionen Euro. Daneben sind 21,3 Millionen Euro aus Landesmitteln sowie 17,5 Millionen Euro aus Bundesmitteln für das Projekt „Lernen am Ort – Lernen vom Ort“ vorgesehen, um die Häftlingsbaracken-Rekonstruktionen zu erneuern und pädagogisch nutzbar zu machen.
Jährlich besuchen rund eine Million Menschen aus aller Welt die KZ-Gedenkstätte Dachau.
Weitere Informationen zur KZ-Gedenkstätte Dachau finden Sie unter:
Startseite – KZ Gedenkstätte Dachau
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