FÜRACKER: 25 JAHRE ELSTER – DIGITALES ERFOLGSPROJEKT FEIERT JUBILÄUM – Bekanntestes E-Government-Verfahren wird weiter ausgebaut // mit ELSTER-Technik künftig auch Zugang zu weiteren digitalen Verwaltungsleistungen
Die elektronische Steuererklärung ELSTER ist eines der bekanntesten und erfolgreichsten E-Government-Verfahren Deutschlands. Seit der Idee einer elektronischen Einkommensteuererklärung 1996 wird das Verfahren in Bayern im Auftrag des Bundes und der Länder entwickelt und im eigenen Rechenzentrum der Steuerverwaltung betrieben. Der Funktionsumfang wird ständig erweitert und an die Nutzerwünsche angepasst. „Unser Ziel: Wir wollen eine vollständige elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt anbieten! Hier sind wir mit ELSTER schon sehr weit fortgeschritten und arbeiten weiter an Möglichkeiten der Optimierung!“, so Füracker.
Im Portal „ELSTER Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de können nicht nur elektronische Steuererklärungen sicher eingereicht werden. Es stehen auch vielfältige weitere Serviceleistungen zur Verfügung: etwa der Abruf von Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden können. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, elektronische Nachrichten an das Finanzamt zu senden und zu erhalten – schnell, unkompliziert und sicher.
Auch der Gesetzgeber hat das große Potenzial der ELSTER-Technik erkannt: Mit dem Onlinezugangsgesetz wurde die rechtliche Voraussetzung geschaffen, dass die aktiven ELSTER-Nutzerkonten auch für Online-Verfahren außerhalb der Steuerverwaltung verwendet werden können. Das heißt, Unternehmen, sowie Bürgerinnen und Bürger können sich künftig mit ihren bestehenden ELSTER-Zertifikaten auch in steuerfremden Verwaltungsportalen sicher anmelden, authentisieren und so Leistungen online beantragen. Unternehmen können dabei auch ein Unternehmenskonto für die sichere digitale Kommunikation mit steuerfremden Behörden eröffnen. Erste Verfahren sind bereits umgesetzt – wie z. B. die Authentifizierung zur Beantragung der November- und Dezemberhilfen oder der Forschungszulage für Unternehmen.
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