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„Die Ausgaben der Kommunen in den Verwaltungshaushalten, also insbesondere Personal- und Sozialausgaben, steigen erheblich an. Ein Vermächtnis der ehemaligen Ampelregierung, die Kommunen enorm teure Aufgaben aufgebürdet hat, ohne gleichzeitig eine auskömmliche Finanzierung durch den Bund sicherzustellen. Wir haben daher in diesem Jahr einen besonderen Fokus auf die Verwaltungshaushalte gelegt. Wir waren uns auf allen Ebenen einig, dass die Bezirke hier besonderer Unterstützung bedürfen. Daher erhöhen wir die Zuweisungen an die Bezirke im nächsten Jahr um 480 Millionen Euro auf 1,32 Milliarden Euro – ein wuchtiges Plus von 57,4 Prozent. Dadurch werden auch die Landkreise und kreisfreien Städte und mittelbar die Gemeinden als Umlagezahler deutlich entlastet. Zudem wird der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund im Doppelhaushalt 2026/2027 von 13 Prozent auf 13,5 Prozent angehoben. Dies geschieht in 2 Schritten: Wir erhöhen den Kommunalanteil in 2026 um 0,3 Prozentpunkte und in 2027 um 0,2 Prozentpunkte. Dies führt zu einer dauerhaften strukturellen Verbesserung für unsere Kommunen. Die Schlüsselzuweisungen, als die zentrale Leistung im kommunalen Finanzausgleich, steigen dadurch im Jahr 2026 auf knapp 5 Milliarden Euro“, erläutert Füracker weiter.
Markus Pannermayr, Vorsitzender des Bayerischen Städtetags und diesjähriger Verhandlungsführer der kommunalen Spitzenverbände: „Das ist in schwierigen Zeiten ein kraftvolles Signal an die Kommunen. Dies erleichtert die kommunalen Haushaltsplanungen für das nächste Jahr. Trotz geringer Spielräume konnten beim Gespräch zum kommunalen Finanzausgleich Verbesserungen für alle kommunalen Ebenen erreicht werden. Die einmalige Besonderheit in diesem Jahr lag über den Finanzausgleich hinaus in den Verhandlungen über die Verteilung der Mittel des Sondervermögens Infrastruktur des Bundes. Die Gespräche der vier kommunalen Spitzenverbände unter Federführung des Bayerischen Städtetags mit dem Finanzminister waren sehr intensiv. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen konnten wir in konstruktiver Atmosphäre tragfähige Kompromisse in vielen komplizierten Fragen von Sondervermögen und Finanzausgleich erreichen. Das sorgt bei Kommunen für mehr Planungssicherheit.“
Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Hubert Aiwanger: „Der Freistaat stärkt die Kommunen durch eine kräftige Finanzspritze von rund 850 Millionen Euro, der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund steigt von 13,0 Prozent auf 13,3 Prozent in 2026 und 13,5 Prozent in 2027. Damit tun wir als Staatsregierung alles, was nur denkbar ist, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre immer größeren Ausgaben, vor allem auch im Sozialbereich bedienen zu können – ohne die Investitionen deutlich reduzieren zu müssen, was wiederum die Wirtschaft abwürgen würde. Die Kernaufgabe bleibt aber weiterhin ungelöst: Der überzogene Sozialstaat und zu hohe Standards kosten Geld, das wir nicht mehr haben. Die Bundesregierung müsste diesen Teufelskreis durchbrechen, hat aber nicht die politische Kraft dazu.“
Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags: „Das Verhandlungsergebnis zeigt, dass die bayerischen Städte, Märkte und Gemeinden und der Freistaat Bayern auch in schwierigen Zeiten zu guten Ergebnissen gelangen können. Der ausgewogene Kompromiss begrenzt die Umlagen, stabilisiert die Verwaltungshaushalte, sichert mit dem Sondervermögen die Investitionsfähigkeit und er verlangt nach schneller und unbürokratischer Umsetzung.“
Thomas Karmasin, Präsident des Bayerischen Landkreistags: „Der heutige Kompromiss lindert die dramatischen Auswirkungen der notwendigen Erhöhung der Bezirksumlagen. In Kombination mit der Erhöhung des Verbundsatzes ist das die richtige Antwort auf die strukturelle Schieflage der Kreisfinanzen.“
Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags: „Der heutige Kompromiss zeigt: Der Freistaat steht an der Seite seiner Kommunen, auch in finanziell herausfordernden Zeiten. Aber die Finanznot der Kommunen darf nicht zur Normalität werden. Wir brauchen dringend Reformen bei der Finanzierung und Ausgestaltung des Sozialstaats. Hierzu werden sich die bayerischen Bezirke konstruktiv mit einbringen. Allerdings ist die Bundesebene hier federführend gefordert.“
Innenminister Joachim Herrmann: „Als Kommunalminister sind mir solide Kommunalfinanzen ein wichtiges Anliegen, daher freut es mich sehr, dass wir beim kommunalen Finanzausgleich auch für 2026 eine einvernehmliche und tragfähige Lösung vereinbaren konnten. Die Zusammenarbeit zwischen Freistaat und Kommunen funktioniert auch in diesen schwierigen Zeiten. Konjunkturelle und wirtschaftliche Unsicherheiten, geringer werdende Steuerzuwächse und Kostensteigerungen etwa im Personal- und Sozialbereich stellen für alle öffentlichen Haushalte aktuell eine große Herausforderung dar. Mein Credo lautet weiterhin: Wir brauchen starke, finanziell auf eigenen Beinen stehende Kommunen. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass die Finanzlage der Kommunen auch in diesen schwierigen Zeiten stabil bleibt.“
Josef Zellmeier, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag: „Die Kommunen stehen weiter unter immensen Druck, vor allem durch steigende Personal-, Jugendhilfe- und Sozialkosten. Deshalb kommt das Sondervermögen genau zur richtigen Zeit. Durch die sofortige Bereitstellung einer vierjährigen Tranche können Investitionen vor Ort schnell umgesetzt werden. Darüber hinaus erhöhen wir den kommunalen Finanzausgleich um über 800 Millionen. Auch wenn die Steuerschätzung 2025 leicht besser ausfällt als erwartet, bedeutet das für den Freistaat Bayern einen riesigen Kraftakt. Unser heutiges Verhandlungsergebnis zeigt deshalb umso mehr: Der Freistaat bleibt auch in finanziell schwierigen Zeiten ein verlässlicher Partner der kommunalen Familie. Gemeinsam ist es uns gelungen, ein tragfähiges und einvernehmliches Ergebnis zu erzielen. Staat und Kommunen müssen jetzt an einem Strang ziehen: Kosten senken, Standards reduzieren und Regelungen vereinfachen. Für uns ist klar: Die Kommunen sind die Basis unseres Staatswesens, daher müssen sie ihre Aufgaben auch bestmöglich erfüllen können.“
Bernhard Pohl, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag: „Mit einem regulären Aufwuchs von 846 Mio. € und sofort abrufbaren Mitteln aus dem Sondervermögen von 3,9 Mrd. € stoßen wir beim kommunalen Finanzausgleich in eine neue Dimension vor. Angesicht der heftigen Ausgabesteigerungen bei den Bezirken von 750 Mio. € jährlich war dies aber notwendig, um die Leistungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten. Zukünftig müssen wir aber insbesondere bei den Sozialausgaben auf ein normales Maß zurückkommen. Das Bundesteilhabegesetz ist in der Form für die Bezirke und damit die Kommunen insgesamt nicht mehr leistbar.“
Weitere Ergebnisse des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich 2026 im Einzelnen:
Die Staatsregierung und kommunalen Spitzenverbände haben sich auch über die Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur im Rahmen des kommenden Doppelhaushalts verständigt: Für die Kommunen stehen bereits im Jahr 2026 rund 3,9 Milliarden Euro bereit. Damit werden zum einen bestehende Förderprogramme, wie etwa die kommunale Hochbauförderung und die Krankenhausinvestitionsförderung, verstärkt. Zwei Milliarden Euro – und damit mehr als die Hälfte der Mittel – werden den Kommunen in Form eines pauschalen Investitionsbudgets zur Verfügung gestellt. Diese können von den Kommunen je nach Bedarf ab dem Jahr 2026 oder in den kommenden Jahren abgerufen werden. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des Investitionsbudgets erfolgt in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Der Kommunalanteil am Sondervermögen Infrastruktur soll über die ganze Laufzeit betrachtet zwischen 60 und 70 Prozent liegen. Auf die Vorabfestlegung einer fixen Kommunalquote wurde bewusst verzichtet, um auch in den Folgejahren flexibel agieren zu können.
Neben dem Kommunalen Finanzausgleich fließen bereits heute erhebliche Mittel an die Kommunen. Auch Programme und Zukunftsprojekte außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs werden über das Sondervermögen nun zusätzlich mit insgesamt 447,5 Millionen Euro gestärkt. Beispiele sind hier der Glasfaserausbau, der Wohnungsbau, die Zukunftskommission Digitales Bayern 5.0 und die Dorferneuerung.
Die allgemeinen Finanzzuweisungen nach Art. 7 BayFAG für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis steigen im Jahr 2026 auf insgesamt rund 953 Millionen Euro. Dies bedeutet eine Steigerung von 4,6 Prozent beziehungsweise rund 42 Millionen Euro. Zu den Zuweisungen gehören neben den Pro-Kopf-Beträgen auch das Aufkommen an Gebühren, Geldbußen und Verwarnungsgeldern, das den Kommunen überlassen wird.
Bei den kommunalen Investitionen setzt der Freistaat Bayern mit dem kommunalen Finanzausgleich und mit dem Sondervermögen Infrastruktur starke Akzente. So werden die Mittel für den kommunalen Hochbau auf rund 1,37 Milliarden Euro erhöht, davon stammen 300 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur.
Bauinvestitionen in Schulen und Kitas sollen besonders gefördert werden. Daher erhalten Kommunen künftig eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 10 Prozent als Zuschlag auf die Fördersumme. Hierfür werden bereits im Jahr 2026 für die kommenden vier Jahre zusätzliche Mittel in Höhe von 900 Millionen Euro aus dem Sondervermögen bereitgestellt.
Die Mittel für die Förderung von Krankenhausinvestitionen werden auf 900 Millionen Euro erhöht. Davon stammen 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur. Dies gewährleistet eine bedarfsgerechte Abfinanzierung aller Maßnahmen.
Die Investitionspauschale beträgt wie in den Vorjahren 446 Millionen Euro. Diese Investitionspauschale steht zusätzlich zum oben genannten pauschalen Investitionsbudget von 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Handlungsspielräume der Kommunen im investiven Bereich werden also enorm verbessert.
Die Mittel für die Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen werden in 2026 auf 215 Millionen Euro erhöht. Davon stammen 50 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur. Von dieser Förderung profitieren vor allem kleinere Gemeinden im ländlichen Raum.
Für die Straßenausbaupauschalen, die der Staat den Gemeinden nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gewährt, stehen 2026 85 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Mittel für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen werden im Jahr 2026 um 150 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro angehoben. Davon stammen 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen, welche für investive Stabilisierungshilfen eingesetzt werden können. So kann der Freistaat auch künftig besonders struktur- und finanzschwache Kommunen bedarfsgerecht unterstützen.
Die Zuweisungen für die notwendige Schülerbeförderung steigen 2026 um 20 Millionen Euro auf 320 Millionen Euro. Der Ansatz stellt weiterhin die zugesagte Ausgleichsquote von landesdurchschnittlich 60 Prozent der notwendigen Kosten sicher.
Im Hinblick auf die steigende Ausgabendynamik besteht mit den kommunalen Spitzenverbänden weiterhin Einigkeit, dass Aufgaben und Standards generell auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Hier besteht vor allem auf Bundesebene dringender Handlungsbedarf.
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