FÜRACKER: BAYERISCHER EINSATZ ZUR STEUERLICHEN ENTLASTUNG BEI VERBILLIGTER WOHNRAUMÜBERLASSUNG AN ARBEITNEHMER HAT SICH GELOHNT! Steuerliche Rahmenbedingungen für bezahlbares Wohnen weiter verbessern
Am heutigen Donnerstag (05.09.) wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften im Finanzausschuss des Bundesrates beraten. „Unser Einsatz hat sich gelohnt, denn mit dem Gesetzentwurf wird ein wichtiger Teil der bayerischen Bundesratsinitiative vom April umgesetzt. Zukünftig soll nicht jede kleinste Unterschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen“, freute sich Füracker. Auf Initiative Bayerns wurde ein Freibetrag für die verbilligte Überlassung von Wohnungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer in den Gesetzentwurf aufgenommen. Außerdem empfiehlt der Finanzausschuss Zustimmung zu einem bayerischen Antrag, der den Bund auffordert, eine Pauschalbesteuerung von 25% in den Fällen zu ermöglichen, in denen dieser Freibetrag nicht ausreicht. Damit würde sich hier die Problematik der Steuer- und Sozialabgabenbelastung deutlich entspannen.
Für Finanzminister Füracker ist das aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung: „Wir brauchen weitere steuerrechtliche Begünstigungen, um Wohnen bezahlbar zu machen: Insbesondere wollen wir steuerliche Nachteile für private Vermieter beseitigen, die über Jahre hinweg auf Mieterhöhungen verzichtet haben. Dafür werden wir uns auch künftig weiterhin mit Nachdruck einsetzen!“, so Füracker abschließend.
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