FÜRACKER: BEZIEHER VON KURZARBEITERGELD SOLLEN BEI DER STEUER ENTLASTET WERDEN – Bayern setzt sich mit Bundesratsinitiative für Steuererleichterungen ein
23. September 2020
„Wenn die Politik nicht handelt, werden viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeitergeld erhalten, im kommenden Jahr mit einer Steuernachforderung rechnen müssen. Gerade Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen, die sich pandemiebedingt ohnehin in einer finanziell schwierigen Lage befinden, würde das besonders hart treffen“, stellt Finanzminister Albert Füracker fest. „Auch, wenn das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist, wird es bei Ermittlung der Höhe der Steuerbelastung der übrigen Einkünfte berücksichtigt. Dies wird als sogenannter Progressionsvorbehalt bezeichnet und kann zu Steuernachforderungen führen – hier müssen wir handeln“, so Füracker weiter.
„Bayern wird sich deshalb bei den Beratungen des Finanzausschusses des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2020 am kommenden Donnerstag für eine deutliche Entlastung der Betroffenen einsetzen“, kündigt Füracker an. „Ziel unseres bayerischen Änderungsantrages ist die befristete Einführung eines neuen Freibetrags für Lohn- und Einkommensersatzleistungen von jährlich 6.000 Euro. Damit würden gerade kleine und mittlere Einkommen in der Krise massiv entlastet“, erklärt der Finanzminister.
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.