FÜRACKER: DER STAAT BRAUCHT EINEN LEISTUNGSFÄHIGEN ÖFFENTLICHEN DIENST – Bayern sagt Nein zu Einheitsversicherung und Einheitsrente
Die Einheitsversicherung ist mit unkalkulierbaren Haushaltsmehrbelastungen für den Staat verbunden. Zudem können wechselnde Beamtinnen und Beamte nicht mehr in die Beihilfe zurückkehren. Das ist nicht nur ein großes Risiko für die Beschäftigten, sondern widerspricht auch dem in Art. 33 GG verankerten Fürsorgeprinzip. „Hamburg hat mit seinem Modell bereits einen Schritt in die falsche Richtung gemacht. Die Einheitsversicherung stellt gleich zwei wichtige Systeme in unserem Land zur Disposition: das bewährte duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie das Berufsbeamtentum generell,“ hob Füracker hervor.
Auch Forderungen nach einer sogenannten Einheitsrente erteilte der Finanz- und Heimatminister eine klare Absage: „Die Einheitsrente wird es in Bayern nicht geben! Weitere Beitragszahler lösen nicht das Finanzierungsproblem der gesetzlichen Rentenversicherung, denn damit sind zusätzliche Leistungsansprüche verbunden.“ Im Falle einer Einheitsrente müsste der Freistaat Bayern Mehrkosten für die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Zusatzversorgung aufwenden. Außerdem ist die fehlende Beitragspflicht der Beamtinnen und Beamten seit jeher in Form niedrigerer Bezüge eingepreist. „Sicher wäre mit der Einheitsrente nur eines: die deutlich höhere Belastung der öffentlichen Haushalte ohne jeglichen Vorteil für unsere Beschäftigten“, stellte Füracker abschließend fest.
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