FÜRACKER: EINZELHANDEL DURCH SPÄTERE UMSTELLUNG VON REGISTRIERKASSEN ENTLASTEN – Bund will Nichtbeanstandungsregelung Ende September auslaufen lassen.
Insbesondere die kleinen Einzelhändler oder Gastwirte sind stark von den Pandemie-Folgen betroffen. Gerade für sie stellt es jetzt in der Krise eine hohe Hürde dar, die Registrierkassen sehr aufwändig und kostenintensiv nachzurüsten. Natürlich ist und bleibt es wichtig, Kassenmanipulationen und damit eine mögliche Steuerhinterziehung zu erschweren. Wegen der nicht sichergestellten Marktverfügbarkeit wird es nach der bisherigen Regelung aber nicht beanstandet, wenn eine Umrüstung erst bis zum 30. September 2020 erfolgt. Eine maßvolle Verlängerung durch das Bundesfinanzministerium wäre eine pragmatische Lösung gewesen, um den Betroffenen mehr Möglichkeiten zu geben, auf die Sondersituation der Corona-Pandemie zu reagieren. Finanzminister Albert Füracker hatte sich mit diesem Anliegen auch bereits an Bundefinanzminister Scholz gewandt und die bayerische Position deutlich gemacht.
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.