FÜRACKER: ENDLICH STEUERENTLASTUNG FÜR BRAUEREIEN BESCHLOSSEN – Bundesrat erteilt Zustimmung zur Absenkung der Biersteuer
Bayern setzt sich seit Jahren zur Unterstützung kleinerer und mittlerer Brauereien für eine Absenkung der Biersteuer-Mengenstaffel ein. Unter dem Druck der Corona-Pandemie und der wachsenden wirtschaftlichen Not der Betriebe stieß die langjährige bayerische Forderung nun auf Unterstützung des Bundes und der anderen Länder. Kleinere Brauereien, können – gestaffelt nach der Jahreserzeugung – ermäßigte Biersteuersätze in Anspruch nehmen (sog. Biersteuer-Mengenstaffel). Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates zu einem kürzlich vom Deutschen Bundestag beschlossenen Steuergesetz reduziert sich die Biersteuer nun rückwirkend zum 1. Januar 2021 und zumindest bis Ende 2022 um bis zu 50 Prozent vom regulären Steuersatz.
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