FÜRACKER: FAIRERE BESTEUERUNG FÜR LAND- UND FORSTWIRTE IN KRAFT – EU-Kommission gibt Zustimmung für neue Regelung zur Tarifermäßigung // Anträge nach §32c EStG können ab sofort beim Finanzamt gestellt werden
Die Tarifermäßigung nach § 32c Einkommensteuergesetz umfasst einen Betrachtungszeitraum von drei Veranlagungsjahren. Eine Beantragung ist ab sofort erstmals für den Zeitraum 2014 bis 2016 möglich. Bei schwankenden Gewinnen kann die Antragstellung zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung im betrachteten Zeitraum führen. Gute und schlechte Wirtschaftsjahre können so steuerlich untereinander ausgeglichen werden.
Einen Antrag nimmt das zuständige Finanzamt entgegen. Das entsprechende Formular ist auf den Internetseiten der bayerischen Finanzverwaltung abrufbar.
Weiterführende Links:
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.