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FÜRACKER: FINANZÄMTER WAHREN „WEIHNACHTSFRIEDEN“ – Steuerverwaltung unterlässt Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen
12. Dezember 2024
„Als Finanzministerium sind wir unter anderem für die bayerischen Finanzämter zuständig, als Heimatministerium für Traditionen und Brauchtum. Beide Themenbereiche lassen sich gut miteinander verbinden: Unsere Finanzämter bewahren auch in diesem Jahr die altbewährte Tradition des ‚Weihnachtsfriedens‘ und belasten unsere Bürgerinnen und Bürger nicht mit Maßnahmen, die in der bevorstehenden besinnlichen und festlichen Zeit als unpassend empfunden werden. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen eine schöne Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Liebsten“, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit.
Die Beschäftigten der bayerischen Steuerverwaltung sehen in der Zeit vom 20. Dezember 2024 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Die Finanzämter werden während dieser Zeit beispielweise keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Vereinzelte Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. Steuerbescheide werden weiterhin versandt.
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