FÜRACKER: FINANZAMT WAHRT WEIHNACHTSFRIEDEN – Steuerverwaltung unterlässt Vollstreckungsmaßnahmen
Die Mitarbeiter der bayerischen Finanzverwaltung sehen vom 22. Dezember 2018 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Die Finanzämter werden während dieser Zeit z. B. keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. Steuerbescheide werden jedoch auch während des ‚Weihnachtsfriedens‘ versandt. „Dieses Entgegenkommen, das im Übrigen zu keinen Steuerausfällen führt, trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei und ist ein wirksamer Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Finanzverwaltung“, so Füracker.
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