FÜRACKER: GEMEINNÜTZIGE VEREINE FÖRDERN – Bayern fordert Erhöhung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von Vereinen auf 45.000 Euro
Zu den Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb eines Vereins gehören beispielsweise Zuflüsse aus geselligen Veranstaltungen, bei denen ein Eintrittsgeld erhoben wird, oder Einnahmen aus der Veranstaltung von Flohmärkten oder Basaren oder Einnahmen aus Werbeaktivitäten. Mit der Anhebung der Grenze für eine Besteuerung würde wieder ein Gleichklang mit der sogenannten Zweckbetriebsgrenze für sportliche Veranstaltungen hergestellt, die schon 2013 von 35.000 auf 45.000 Euro erhöht wurde.
Rund 44 Prozent der Deutschen engagieren sich ehrenamtlich, in Bayern sind es sogar 47 Prozent. Fast jeder Zweite ist damit in seiner Freizeit freiwillig und unentgeltlich für andere Menschen oder in gemeinschaftlichen Projekten aktiv. In Bayern gibt es rund 90.000 Vereine aus den verschiedensten Bereichen wie Sozialarbeit, Sport, Kultur, Bildung und Heimatpflege. „Wir wollen die wertvolle Arbeit der vielen ehrenamtlich Aktiven in den Vereinen unterstützen. Deshalb wird sich die Bayerische Staatsregierung bei anstehenden Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts weiterhin für substantielle steuerliche Erleichterungen bei gemeinnützigen Vereinen einsetzen“, kündigte Füracker an.
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