Pressemitteilungen
Bayerische Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre erhalten als Anerkennung für sehr gute Noten Freifahrten auf allen Linienschiffen der Bayerischen Seenschifffahrt am Königssee, Starnberger See, Ammersee und Tegernsee. Voraussetzung für die Freifahrten ist, dass sich die Schülerinnen und Schüler jeweils in Begleitung eines voll zahlenden Familienangehörigen befinden und im Ganzjahreszeugnis mindestens einmal die Note „1“ vorweisen können.
Die Vergünstigung gilt während der gesamten bayerischen Sommerferien (1. August bis einschließlich 15. September 2025) und kann beliebig oft genutzt werden. Eine Anmeldung für die Freifahrten ist nicht erforderlich. Für die „Einserfahrten“ muss lediglich das Zeugnis im Original oder eine Zeugniskopie an der Schiffskasse vorgelegt werden. Die nicht übertragbare Freifahrt gilt sowohl für Rundfahrten als auch für Teilstrecken. Haben mehrere Geschwister eine „1“ im Zeugnis, genügt die Mitfahrt eines voll zahlenden Familienmitglieds. Erstklässlerinnen und Erstklässler, in deren Zeugnis keine Noten stehen, können den Bonus nutzen, wenn sie das Klassenziel erreicht haben. Schülerinnen und Schüler an „Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ erhalten darüber hinaus generell in den bayerischen Sommerferien freie Fahrt, auch hier unter der Voraussetzung der Begleitung durch einen voll zahlenden Familienangehörigen.
Informationen zum Fahrplan der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH sowie weitere wertvolle Tipps finden Sie unter www.seenschifffahrt.de.
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