Pressemitteilungen
Im Rahmen des neuen Förderprogramms „Impulsprogramm Volksmusik“. können ab 1. Juni 2025 bis zu 70 jährliche oder 140 halbjährliche Projekte mit Fördersummen von maximal 3.000 oder 1.500 Euro unterstützt werden. Die Projekte orientieren sich am Schuljahr bzw. Schulhalbjahr. Die Anträge für halbjährliche Vorhaben ab Februar 2026 sollen spätestens zum ersten Stichtag, dem 30. September 2025, eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind Institutionen und Einrichtungen mit staatlicher, kommunaler oder privatrechtlicher Trägerschaft im sozialen sowie im Bildungsbereich mit Sitz in Bayern, wie zum Beispiel Kindergärten, Kindertagesstätten, Volksschulen, weiterführende Schulen, Volkshochschulen, Seniorenheime, Erziehungsheime, inklusive, integrative oder sonstige soziale Einrichtungen und Vereine. Die Antragsstellung erfolgt schnell und unkompliziert über eine digitale Plattform und ist ganzjährig möglich.
Weitere Informationen unter: https://www.stmfh.bayern.de/heimat/impulsprogramm/
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