FÜRACKER: IN ZUKUNFT SCHNELLE UND MODERNE VERFAHRENSABLÄUFE IN DER LANDESENTWICKLUNG – 75. Sitzung des Landesplanungsbeirats im Heimatministerium in Nürnberg
Die Änderung des Gesetzes tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Durch Digitalisierung von Beteiligungsverfahren und engere Voraussetzungen für erneute Anhörungsverfahren wurde der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert, betonte Füracker. Er wies darauf hin, dass Planungsunterlagen den Beteiligten zukünftig schneller und einfacher im Internet und per E-Mail zur Verfügung stehen. Auch inhaltlich werde die Landesentwicklung mit der geplanten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms weiter modernisiert. Wesentliche Zielsetzung sei es, noch mehr Handlungs- und Entscheidungsspielräume vor Ort zu schaffen.
Füracker: „Die Leitphilosophie der Landesentwicklung ist und bleibt, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen zu schaffen oder zu erhalten. Dazu trägt auch die massive Stärkung des Regional- und Konversionsmanagements bei.“ Abschließend würdigte Füracker den Landesplanungsbeirat als bewährtes und kompetentes Beratungsgremium bei grundlegenden Fragen der Landesentwicklung.
Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers
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