FÜRACKER: KEINE UMSATZSTEUER FÜR SACHSPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN WEGEN CORONA – Appell an Bund und Länder für Billigkeitsmaßnahme
Aufgrund der fehlenden kommerziellen Nutzung oder einer möglichen Wiederverwertung kämen die Produkte so einem guten Zweck zugute. Auf die Umsatzsteuer soll nach den Worten von Füracker bei Sachspenden für gemeinnützige Zwecke an folgende Organisationen verzichtet werden:
• Gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe oder weitere soziale Einrichtungen
• Organisationen, die im Bereich der Flüchtlinge oder der Obdachlosenhilfe tätig sind
• Krankenhäusern und sonstigen Pflegeeinrichtungen zur Unterstützung im Rahmen der Corona-Krise
• Schulen, Kindergärten und andere Betreuungseinrichtungen
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.