FÜRACKER: KEINE UNNÖTIGE BÜROKRATIE FÜR GRÜNE STROMERZEUGUNG IM EIGENHEIM – Betreiben kleiner Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke wird einfacher
Von Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken auf oder am Eigenheim wird in der Regel die nicht selbst benötigte Energie ins Stromnetz eingespeist. Damit verbundene Einnahmen sind bisher immer in der Einkommensteuererklärung anzugeben und aufwendig zu dokumentieren – und das obwohl in der Regel insgesamt gar kein Gewinn erzielt wird. Diese unnötige Bürokratie kann jetzt auf Betreiben Bayerns entfallen. So werden gerade die Betreiber kleinerer Anlagen entlastet und ihr wertvoller klimafreundlicher Einsatz weiter unterstützt.
Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt zeitnah auf seiner Internetseite einen Vordruck als Hilfestellung zur Verfügung. Damit können die Bürgerinnen und Bürger schnell und einfach bestätigen, dass sie ihre Anlagen ohne Gewinnerzielungsabsicht betreiben. Dies gilt dann auch für die Folgejahre und bewirkt, dass die Einkünfte nicht mehr gegenüber dem Finanzamt erklärt werden müssen. Die Vereinfachungsregelung greift für alle Photovoltaikanlagen bis 10 kW und Blockheizkraftwerken bis zu einer Leistung von 2,5 kW bei selbst genutzten Wohnimmobilien (Einfamilien- und Zweifamilienhäuser), die nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden.
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