FÜRACKER: KOMMUNALER FINANZAUSGLEICH 2019 MIT 9,97 MILLIARDEN EURO SO HOCH WIE NOCH NIE
Die Schlüsselzuweisungen, die größte Einzelposition im kommunalen Finanzausgleich, steigen um 240 Millionen Euro bzw. 6,6 Prozent auf 3,9 Milliarden Euro und damit auf einen neuen absoluten Höchststand. Diese Mittel ergänzen die eigenen Steuereinnahmen der Kommunen und können von diesen in eigener Verantwortung frei verwendet werden. Wesentlicher Maßstab für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen ist die finanzielle Leistungsfähigkeit. Finanzschwächere Kommunen erhalten je Einwohner höhere Schlüsselzuweisungen als finanzstärkere. Die Stabilisierungshilfen als Unterstützung für besonders finanzschwache, konsolidierungswillige Gemeinden werden auf dem bisherigen hohen Niveau von 150 Millionen Euro fortgeführt.
Aber auch bei den Investitionen setzen wir erneut starke Akzente: Die Mittel zur Förderung des Baus insbesondere von Schulen und Kindertageseinrichtungen werden um 50 Millionen Euro und damit um 10 Prozent auf 550 Millionen Euro erhöht. Des Weiteren steigen die Mittel für die Betriebskostenförderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) um 20 Millionen Euro bzw. 27 Prozent auf 94 Millionen Euro. Auf dem erreichten hohen Niveau fortgeführt werden die Krankenhausfinanzierung mit 643 Millionen Euro und die Investitionspauschalen mit 446 Millionen Euro.
Die Mittel für die Straßenbauförderung werden um insgesamt 31 Millionen Euro aufgestockt. Hierzu wird der Kommunalanteil am Kfz-Steuerersatzverbund um 2 Prozentpunkte auf 54,5 Prozent erhöht. Zudem sind zur Unterstützung der Gemeinden nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge im Jahr 2019 insgesamt 100 Millionen Euro vorgesehen. Davon werden außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs 65 Millionen Euro für Erstattungen insbesondere für bereits fertiggestellte und laufende Ausbaumaßnahmen bereitgestellt, für die Gemeinden aufgrund der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge keine Beiträge mehr erheben können. 35 Millionen Euro werden für die im kommunalen Finanzausgleich neu eingeführten Straßenausbaupauschalen eingesetzt. Diese erhalten zunächst die Gemeinden, die Straßenausbaubeiträge als Finanzierungsquelle tatsächlich genutzt haben. Im Jahr 2020 sollen die Straßenausbaupauschalen auf 85 Millionen Euro aufgestockt und dann allen Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel für die Straßenausbaupauschalen sollen danach weiter aufwachsen, und zwar in dem Umfang, in dem die Mittel bei den Erstattungsleistungen zurückgeführt werden können. Im Endausbau sollen damit mindestens 150 Millionen Euro für die Straßenausbaupauschalen zur Verfügung stehen.
Mit einer Erhöhung der allgemeinen Finanzzuweisungen um 15 Millionen Euro auf 484 Millionen Euro werden die Kommunen bei der Erfüllung ihrer übertragenen bzw. staatlichen Aufgaben noch stärker unterstützt. Die besonderen Finanzzuweisungen, die für spezielle Aufgaben wie die der Gesundheitsämter oder für die Lebensmittelüberwachung gewährt werden, werden gleichzeitig um 5 Millionen Euro erhöht. Begleitend hierzu wurde vereinbart, den Landratsämtern in 2019 außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs für die Erfüllung ihrer staatlichen Aufgaben zusätzlich 70 neue Stellen zur Verfügung zu stellen.
Verhandelt haben Finanzminister Albert Füracker, MdL, mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Bezirketag in Anwesenheit des Vorsitzenden des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags, Herr Josef Zellmeier, MdL, des Staatsministers des Inneren, für Sport und Integration, Herrn Joachim Herrmann, MdL, und des Staatsministers für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Herrn Hubert Aiwanger, MdL.
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