FÜRACKER: KOMMUNALER FINANZAUSGLEICH ERSTMALS ÜBER 10 MILLIARDEN EURO
Einen neuen Spitzenwert erreichen auch die Schlüsselzuweisungen, die größte Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich. Diese steigen 2020 um 3,9% auf erstmals über 4 Milliarden Euro. Diese Mittel ergänzen die eigenen Steuereinnahmen der Kommunen und können von ihnen eigenverantwortlich für ihre Zwecke eingesetzt werden.
Ein starkes Signal setzt der kommunale Finanzausgleich 2020 erneut bei den Investitionen. Die Mittel zur Förderung des kommunalen Hochbaus, insbesondere von Schulen und Kindertageseinrichtungen, werden 2020 um 50 Millionen Euro auf nun 600 Millionen Euro erhöht. Dies entspricht einem Zuwachs von 9,1%. Des Weiteren können die Mittel für die Krankenhausfinanzierung (643 Millionen Euro) und die allgemeine Investitionspauschale (446 Millionen Euro) auf dem erreichten hohen Niveau fortgeführt werden. Für den Öffentlichen Personennahverkehr erhalten die Kommunen Zuweisungen zu den Betriebskosten in Höhe von 94,3 Millionen Euro und Investitionsmittel in Höhe von 143,4 Millionen Euro. Insgesamt erhalten die Kommunen damit innerhalb und außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs rund 500 Millionen Euro für den Öffentlichen Personennahverkehr.
Die Straßenausbaupauschalen, die der Staat den Gemeinden nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gewährt, werden von 35 Millionen Euro auf 85 Millionen Euro erhöht (plus 142,9%) und fließen ab 2020 an alle Gemeinden. Zusammen mit den Mitteln für die Spitzabrechnung nach KAG stehen für die Kommunen im Jahr 2020 150 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist deutlich mehr, als die Kommunen bisher an Straßenausbaubeiträgen eingenommen haben. Das Sonderbaulastprogramm (u.a. Ortsumfahrungen, Radschnellwege) wird auf dem Vorjahresniveau von 40 Millionen Euro fortgeführt. Insgesamt stehen für den kommunalen Straßenbau und -unterhalt im Jahr 2020 innerhalb und außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs damit über 700 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen wird 2020 mit 120 Millionen Euro dotiert; durch die in Aussicht gestellte Übertragung von Haushaltsresten stehen im Jahr 2020 voraussichtlich rund 140 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Landratsämter erhalten zur Erfüllung ihrer staatlichen Aufgaben außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs 2020 weitere 70 neue Stellen.
Auch die eigene Einnahmebasis der bayerischen Kommunen wird im Jahr 2020 massiv gestärkt. Ab dem 1. Januar 2020 fällt die erhöhte Gewerbesteuerumlage weg. Allein dadurch haben die bayerischen Kommunen zusätzlich rund 800 Millionen Euro in der Kasse. Der Freistaat hat entsprechend weniger Einnahmen. Er verzichtet jedoch auf eine Kompensationsleistung und stellt damit abermals eindrücklich seine Kommunalfreundlichkeit unter Beweis.
Verhandelt haben Finanz- und Heimatminister Albert Füracker, MdL, und Innenminister Joachim Herrmann, MdL, mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Bezirketag im Beisein des Vorsitzenden des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags, Josef Zellmeier, MdL, und des stellvertretenden Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger, MdL.
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