FÜRACKER: LANDWIRTE DÜRFEN NICHT WIEDER VERLIERER NEUER AMPEL-GESETZE WERDEN – Kompensation für Absenkung der Umsatzsteuerpauschale nötig // Möglichkeiten für Entlastungen endlich anpacken
Die Bundesregierung beabsichtigt, den umsatzsteuerlichen Pauschalierungssatz für landwirtschaftliche Betriebe ab 2023 von bisher 9,5 Prozent weiter auf 9,0 Prozent abzusenken. Die aktuelle wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft ist von hohem Preisdruck und stark gestiegenen Kosten geprägt. „Vor allem unsere kleineren und mittelständischen Betriebe spüren jede Zusatzbelastung besonders“, ergänzt Füracker.
Ergänzende Informationen:
• Es wird erwartet, dass die Bundesregierung demnächst eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen wird. Zum Beginn dieses Jahres wurde der umsatzsteuerliche Pauschalierungssatz bereits von 10,7 Prozent auf 9,5 Prozent gesenkt. So sollten EU-rechtliche Vorgaben definitiv erfüllt, der Fortgang des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens obsolet und große Nachteile für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland vermieden werden.
• Die Bundesregierung nimmt eine jährliche Überprüfung und ggf. Anpassung des umsatzsteuerlichen Pauschalierungssatzes für landwirtschaftliche Betriebe vor (§ 24 Absatz 5 UStG). Nach den jüngst bekannt gewordenen Berechnungsergebnissen wird für das Jahr 2023 der Durchschnittssatz 9,0 Prozent betragen.
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