FÜRACKER: STEUERENTLASTUNG FÜR EHRENAMTLICHE FELDGESCHWORENE – Finanz- und Heimatminister für Feldgeschworene in Berlin erfolgreich // Künftig keine Zusatzbelastung mehr durch Kfz-Steuer beim Ehrenamt
Im ländlich strukturierten Raum bilden haupt-und nebenamtliche Landwirte das unverzichtbare Rückgrat der örtlichen Feldgeschworenen, die als eines der ältesten kommunalen Ehrenämter in Bayern die Vermessungsverwaltung bei der Abmarkung von Grundstücken unterstützen. Nach bislang geltendem Recht entfiel die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, wenn Landwirte ihre begünstigten Fahrzeuge im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten als Feldgeschworene vorübergehend einsetzten. Die Rechtspraxis der zuständigen Hauptzollämter führte häufig zu erheblichen Problemen und Abgrenzungsschwierigkeiten.
Finanz-und Heimatminister Füracker hat sich deshalb persönlich an den Bundesverkehrsminister gewandt und erreicht, dass Fahrzeugeinsätze von Landwirten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Feldgeschworene in den Katalog der zulassungsfreien Verwendungszwecke aufgenommen wurden. Dadurch wurden diese Einsätze endlich auch steuerfrei. „Unser Vorstoß war erfolgreich! Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat die entsprechende Änderung der verkehrsrechtlichen Ausnahmeverordnung in die Wege geleitet und seit Dezember ist sie nun in Kraft. Damit ist eine den Menschen kaum vermittelbare Regelung endlich Geschichte. Unseren Landwirten wird ihre wichtige ehrenamtliche Tätigkeit als Feldgeschworene nun nicht mehr auch noch zusätzlich erschwert. Ihnen gebührt vielmehr unser aller Dank“, unterstrich Füracker.
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