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„Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten jeden Tag herausragende Arbeit. Gerade bei großen Herausforderungen kann man sich stets auf sie verlassen. Diese Arbeit muss auch angemessen bezahlt werden. Der Freistaat Bayern steht deshalb auch weiter zu einer zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der Tarifergebnisse auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten, insbesondere auch auf die Anwärterinnen und Anwärter, sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Hierzu werden wir die einzelnen Komponenten des neuen Tarifvertrags nun genau analysieren“, so Minister Füracker weiter. Im Bundesvergleich wird die bayerische Spitzenposition bei der Besoldung auch künftig behalten.
Um die angestrebte zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse des Tarifvertrages auf den Beamtenbereich zu gewährleisten, werden die Tarifergebnisse mit Blick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation nun zunächst intensiv geprüft. Da die Vorgaben im Bereich der Beamtenbesoldung zwingend durch Gesetz geregelt werden müssen, ist zur Übertragung im Anschluss noch ein Gesetzgebungsverfahren im Bayerischen Landtag erforderlich.
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