FÜRACKER UND GERLACH: E-GOVERNMENT IM KOMMUNALEN BEREICH AUSBAUEN – Erste Förderbescheide „Digitales Rathaus“ an nordbayerische Kommunen übergeben
Am 1. Oktober 2019 trat die neue Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ in Kraft. Für das neue Förderprogramm stehen 42,68 Millionen Euro bereit. „Die Digitalisierung hält Einzug in alle Bereiche des Alltags. Unser Förderprogramm ist ein attraktives Angebot an die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke“, versichert Füracker. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können nun im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten eine staatliche Förderung erhalten. Mit dem „digitalen Rathaus“ leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich.
„Glasfaser, BayernWLAN und Digitale Verwaltung machen Bayern noch attraktiver. Das Heimatministerium stärkt die digitale Chancengleichheit, sorgt für gleichwertige Lebensbedingungen und eröffnet neue Chancen für die Menschen in ganz Bayern und die bayerische Wirtschaft. Mit dem Förderprogramm ‚Digitales Rathaus‘, begleitet durch den ‚Grundkurs Digitallotse‘, verfügt Bayern über ein bundesweit einzigartiges Förderangebot für die kommunalen Gebietskörperschaften zum Ausbau ihrer digitalen Verwaltung“, hob Füracker hervor. Mit dem BayernPortal (www.freistaat.bayern), welches Informationen zu staatlichen und kommunalen Leistungen in Bayern bereitstellt, und der BayernID, dem bayerischen Nutzerkonto, hat sich Bayern eine gute Ausgangslage geschaffen. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen und stellt ihnen das BayernPortal und die BayernID betriebskostenfrei zur Verfügung. Rund 1.850 Gemeinden bieten bereits Online-Dienste im Bayern-Portal an.
Digitalministerin Judith Gerlach betonte in diesem Zusammenhang: „Die Verwaltung muss für unsere Bürger höchsten Service garantieren – einfach, schnell, online. Und das rund um die Uhr, ob bequem von der Couch oder per App von unterwegs. Der neue Führerschein oder der neue Wohnsitz müssen mit wenigen Klicks erledigt werden können, wie es die Menschen auch vom täglichen Surfen und Bestellen im Internet gewohnt sind. Dazu gehört auch, dass die gleichen Daten nur einmal an Behörden übermitteln werden müssen und nicht immer wieder. Egal, ob staatlich oder kommunal: Der Bürger erwartet zurecht, dass die Ebenen auch digital eng zusammenarbeiten. Wir wollen Hürden zwischen Bürgern und Staat abbauen und einen konkreten Mehrwert schaffen. Mit dem digitalen Rathaus können die Kommunen schnell und direkt mit ihren Bürgern kommunizieren. Sie sind das Gesicht der Verwaltung zum Bürger. “
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie der Förderantrag stehen im Internet zur Verfügung unter: www.digitales-rathaus.bayern.
Folgende Gemeinden aus Mittelfranken erhalten Bescheide für das Digitale Rathaus:
Gemeinde Möhrendorf: 8.339,52 €
Stadt Bad Windsheim: 15.518,79 €
Markt Emskirchen: 11.663,19 €
VG Scheinfeld: 15.518,79 €
Stadt Hersbruck: 5.622,75 €
Folgende Gemeinden aus Oberfranken erhalten Bescheide für das Digitale Rathaus:
Markt Hirschaid: 4.579,20 €
VG Dormitz: 10.377,99 €
Stadt Naila: 4.712,40 €
Stadt Rehau: 4.712,40 €
VG Sparneck: 12.734,19 €
Markt Küps: 4.712,40 €
VG Teuschnitz: 10.377,99 €
Gemeinde Neudrossenfeld: 10.377,99 €
Markt Ebensfeld: 4.712,40 €
Gemeinde Röslau: 10.377,99 €
Folgende Gemeinden aus Unterfranken erhalten Bescheide für das Digitale Rathaus:
Markt Goldbach: 4.712,40 €
Markt Burkardroth: 11.663,19 €
VG Elfershausen: 10.377,99 €
Markt Maroldsweisach: 10.377,99 €
Stadt Lohr a. Main: 15.518,79 €
VG Mellrichstadt: 11.663,19 €
VG Saal a. d. Saale: 10.377,99 €
Gemeinde Sandberg: 10.377,99 €
Gemeinde Röthlein: 4.712,40 €
Gemeinde Sennfeld: 6.040,44 €
Gemeinde Waldbüttelbrunn: 5.519,70 €
Folgende Gemeinden aus der Oberpfalz erhalten Bescheide für das Digitale Rathaus:
Gemeinde Ensdorf: 10.377,99 €
Gemeinde Rimbach: 10.377,99 €
Stadt Freystadt: 10.367,28 €
Markt Hohenfels: 9.224,88 €
Gemeinde Mühlhausen: 4.188,80 €
Markt Floß: 4.712,40 €
VG Pressath: 4.712,40 €
Stadt Vohenstrauß: 4.712,40 €
VG Donaustauf: 13.000,51 €
VG Schönsee: 10.377,99 €
Stadt Waldsassen: 14.257,15 €
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