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„Mit diesem Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium schränkt gerade ein Minister einer Partei, welche die ‚Freiheit‘ im Namen trägt, die Wahlfreiheit der Eheleute bei den Lohnsteuerklassen massiv ein. Das Vorhaben erinnert an einen Küchenchef, der das Lieblingsgericht der Gäste von der Karte streicht und durch einen Ladenhüter ersetzt. Denn für alle soll künftig die Lohnsteuerklasse IV mit Faktor gelten, die bisher von nicht mal einem Prozent der Eheleute gewählt wird. Lassen wir doch weiterhin die Menschen selbst entscheiden, anstatt neue Vorschriften und Bürokratie zu erlassen“, sagt der Hessische Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.
Die Bundesregierung sieht in ihrem aktuellen Entwurf zum Steuerfortentwicklungsgesetz die Abschaffung der Steuerklassen III und V und die zwangsweise Überführung in das Faktorverfahren der Lohnsteuerklasse IV vor. Bayern und Hessen haben deshalb einen entsprechenden Antrag zur Beibehaltung der Lohnsteuerklassen-Kombination im Finanzausschuss des Bundesrats gestellt.
Die Mehrzahl der Ehepaare in Deutschland entscheidet sich derzeit bewusst für die bürokratiearme Lohnsteuerklassen-Kombination III/V. Die endgültige effektive Steuerschuld ändert sich durch die Wahl der Lohnsteuerklassen nicht. Der monatliche Lohnsteuerabzug hat ausschließlich Vorauszahlungscharakter auf die vom Finanzamt festgesetzte Einkommensteuer. Anders wäre dies bei der Abschaffung des steuerlich vorteilhaften „Splitting für Ehegatten und Lebenspartner“. Dieses ist jedoch angesichts Art. 6 Absatz 1 des Grundgesetzes keine beliebig änderbare Steuervergünstigung, sondern genießt verfassungsrechtlich besonderen Schutz.
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