FÜRACKER: WILLIBALDSRITT JESENWANG IN BUNDESWEITES VERZEICHNIS AUFGENOMMEN! Anerkennung für bayerisches immaterielles Kulturerbe
Der seit dem frühen 18. Jahrhundert belegte Willibaldsritt im oberbayerischen Jesenwang verbindet eine seit dem 16. Jahrhundert nachweisbare Wallfahrt mit einer Pferdesegnung. Von ähnlichen Wallfahrten hebt sich der Ritt dadurch ab, dass die zwei- bis dreihundert Reiterinnen und Reiter direkt durch die spätmittelalterliche Wallfahrtskirche St. Willibald reiten; die Wagengespanne umfahren die Kirche. Ergänzt wird der Ritt durch ein Festgeschehen mit großer Beteiligung der lokalen Bevölkerung.
Über die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis wird in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. Die Erstellung eines nationalen Registers ist eine Verpflichtung aus dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, dem Deutschland 2013 beigetreten ist. Ziel ist, weltweit die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes zu erhalten, zu pflegen und zu fördern. Die Auswahl der Vorschläge für das Bundesweite Verzeichnis erfolgt in Bayern auf Grundlage des Bayerischen Landesverzeichnisses nach fachlicher Empfehlung eines unabhängigen Expertengremiums. Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich im Internet unter www.ike.bayern.de. Interessierte und Antragsteller können sich bei der Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern informieren und beraten lassen (ike@volkskunde.badw.de, Tel.: 089 5155-6144).
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