Pressemitteilungen
- Finanzielle und bürokratische Belastung durch EU-Klimagesetzgebung
- Lockerungen unter anderem bei Gebäuderichtlinie nötig
- Bernreiter: „Müssen gegen jede Form der Überregulierung vorgehen!“
Im Europäischen Parlament gibt es Bestrebungen, die EU-Klimagesetzgebung zu überarbeiten. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, der auch Vorsitzender der Bauministerkonferenz ist, möchte diese Gelegenheit nutzen, um Bürokratie im Bereich des Wohnungsbaus abzubauen: „Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist eine der drängendsten sozialen Fragen des 21. Jahrhunderts. Wir müssen daher deutlich gegen jede Form der Überregulierung auf EU-Ebene vorgehen. Auch, wenn das Bauressort nicht federführend für die Klimagesetzgebung zuständig ist, müssen wir jede Möglichkeit nutzen, um unsere Anliegen in Brüssel einzuspeisen.“
Bernreiter sieht vor allem durch die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, die EU-Gebäuderichtlinie EPBD und die EU-Energieeffizienzrichtlinie EED erhebliche negative finanzielle und bürokratische Auswirkungen auf das Bauwesen – auch im Freistaat.
Bei der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur fordert Bernreiter eine Reduzierung der vorgesehenen umfangreichen Berichts- und Monitoring-Pflichten auf ein sinnvolles Maß. Auch die Fristsetzungen, insbesondere zur Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans, müssen auf einen realistisch erfüllbaren Zeitpunkt verschoben werden. Bernreiter fordert außerdem, dass Artikel 8 der Verordnung gestrichen wird, der unter anderem städtische Grünflächen betrifft. „Starre Regelungen in diesem Bereich beeinträchtigen die Neubautätigt, insbesondere in Ballungsgebieten. Gerade hier ist die Schaffung von Wohnraum aber besonders dringend nötig. Insbesondere das ausgegebene Ziel, bis zum 31. Dezember 2030 keinen Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen und Baumüberschirmungen zu verzeichnen, muss spürbar gelockert und flexibilisiert werden.“
Bei der EU-Gebäuderichtlinie EPBD sieht Bernreiter ebenfalls dringenden Bedarf für Nachbesserungen: „Die Sanierungs- und Energieeinsparverpflichtungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude sind überambitioniert und müssen abgeschafft oder zumindest signifikant abgemildert werden. Die Frist für emissionsfreie Neubauten sollte für öffentliche und private Gebäude gleichermaßen auf 2040, die Frist für den Ausstieg aus fossilen Heizkesseln auf 2050 verschoben werden. Ebenso sollte die Frist zur Erstellung des Gebäudesanierungsfahrplans großzügig verlängert werden.“
Auch die EU-Energieeffizienzrichtlinie EED gehört laut dem bayerischen Bauminister überarbeitet: „Die Festlegung auf das Grundprinzip ‚Energieeffizienz an erster Stelle‘ setzt die falschen Anreize und muss abgeschafft werden. Statt als absolute Energieeinsparziele sollten Energieeffizienzziele nur noch als relative Energieeinsparziele betrachtet werden. Zudem belasten starre Sanierungsquoten und umfangreiche neue Berichtspflichten die öffentliche Hand unnötig und binden wertvolle Ressourcen, die an anderer Stelle zielführender eingesetzt werden können. Wichtiger als gegebenenfalls aufwändig erzielte Energieeinsparung ist es, den Fokus auf die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen zu richten. Dadurch wird die graue Energie des Baubestandes stärker berücksichtigt, was Kosten spart und zugleich bessere Resultate für den Klimaschutz erzielt. Der Fokus auf die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen ermöglicht zudem flexiblere Lösungen, etwa durch den Einsatz von klimafreundlichen Baustoffen, von Sekundärbaustoffen sowie die Weiternutzung von Immobilien. “
Bernreiter bittet die bayerischen Europaabgeordneten der Mehrheitsfraktion, die Forderungen an entsprechender Stelle in Brüssel einzubringen.
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